SightCity Podcast (DE)

Der deutschsprachige Teil unseres zweisprachigen Messe-Podcasts mit Fachvorträgen, Interviews und Innovationen für mehr Inklusion.

SightCity 2025: Anträge bei Kostenträgern richtig einreichen

Ausstellervortrag von F.H. Papenmeier GmbH & Co.KG

26.08.2025 41 min

Video zur Episode

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Zusammenfassung & Show Notes

 In diesem praxisnahen Vortrag erklären die Medizinprodukteberater Sina Stüven und Patrick Polak von Papenmeier, wie blinde und sehbehinderte Menschen Anträge für Hilfsmittel korrekt einreichen. Der Vortrag behandelt sowohl die private Versorgung über Krankenkassen als auch die berufliche Förderung durch Agentur für Arbeit, Integrationsamt und Deutsche Rentenversicherung. Mit konkreten Formularnummern, Ablaufbeschreibungen und einer ausführlichen Fragerunde bietet diese Folge wertvolle Orientierung für alle, die Hilfsmittel beantragen möchten. 

Titel: Anträge bei Kostenträgern richtig einreichen
Referenten: Sina Stüven, Patrick Polak
Aussteller: Papenmeier RehaTechnik
Mitschnitt von: Ausstellervortrag O1061 (Mi, 21.05., 12:30) / O2021 (Do, 22.05., 10:03) – SightCity 2025

Kapitel
00:00:00 Intro SightCity Podcast und Referentenvorstellung
00:01:37 Private Versorgung über Krankenkassen
00:08:47 Berufliche Förderung: Agentur für Arbeit
00:13:30 Berufliche Förderung: Integrationsamt
00:16:52 Berufliche Förderung: Deutsche Rentenversicherung
00:20:09 Fragerunde aus der Praxis
00:40:01 Kontaktdaten und Verabschiedung

Wichtige Formulare und Begriffe
  • Formblatt 8A: Augenärztliche Verordnung (alle Hilfsmittel)
  • G0100 & G0133: DRV-Antragsformulare
  • S0051: Ärztlicher Befund für DRV
  • Produktgruppe 07: Blindenhilfsmittel
  • Produktgruppe 25: Vergrößernde Sehhilfen
  • RBM: Rechte behinderter Menschen gGmbH (Rechtsberatung)

Kernaussagen
  • Niemals in Vorleistung gehen - Garantieansprüche können verfallen
  • Zuständigkeitsklärung muss binnen 14 Tagen erfolgen
  • Mindestarbeitszeit 15 Wochenstunden für berufliche Förderung
  • Erprobung dokumentieren erhöht Bewilligungschancen
  • Bei Ablehnung: Grund erfragen, ggf. Widerspruch mit RBM-Unterstützung

Kontakt Aussteller
Papenmeier RehaTechnik
Telefon: 02304 2050
E-Mail: info-reha@papenmeier.de
Web: www.papenmeier.de 


Rechtlicher Hinweis
Dieser Mitschnitt wurde während der SightCity 2025 aus den Online Ausstellervorträgen erstellt. Das Urheberrecht an den Aufnahmen liegt bei der SightCity GmbH. Jede Verwendung, Vervielfältigung oder Verbreitung durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Produktangaben entsprechen dem Stand der SightCity 2025; Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Schreib- oder Übertragungsfehler.

Über die SightCity
Die SightCity ist Europas größte Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel. Mehr Informationen: www.sightcity.net

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E-Mail: info@sightcity.net
Website: https://www.sightcity.net
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Transkript

Willkommen beim SightCity Podcast, dem Podcast in deutscher Sprache zur weltgrößten Messe für Blinden- und Sehbehindertenhilfsmittel mit Fachvorträgen, Interviews und Innovationen für mehr Inklusion. Mitschnitt des Ausstellervortrages O1061 von Mittwoch, dem 21. Mai um 12:30 Uhr beziehungsweise O2021 von Donnerstag, dem 22. Mai um 10:03 Uhr. Thema Anträge bei Kostenträgern richtig einreichen Referenten Sina Stüven und Patrick Polak, Aussteller Papenmeier. Herzlich Willkommen zu unserem Online Vortrag im Rahmen der SightCity 2025 zum Thema Anträge bei Kostenträgern richtig einreichen mein Name ist Sina Stüven, Ich bin Medizinprodukteberaterin bei der Firma Papenmeier nun seit 2019. Ich bin für das Gebiet Nord zuständig, für das Gebiet Bremen und den Norden und Westen von Niedersachsen. Mein Name ist Patrick Polak, ich bin ebenso Medizintechnik Berater wie die Sina Stüven und auch im Norden tätig. Bei mir sind es die Gebiete Hamburg, Schleswig-Holstein und teilweise Niedersachsen, vor allem der südöstliche Teil. Genau also zum Thema wie reiche ich Anträge bei Kostenträgern richtig ein? Hierbei unterscheiden wir in privat und beruflich. Wir starten mit der privaten Seite, also mit den Krankenkassen. Müssen und anschließend widmen wir uns den Kostenträgern. Bundesagentur für Arbeit, Integrationsamt und die Deutsche Rentenversicherung. Zum Thema Krankenkasse um eine Seheinschränkung auszugleichen, ist für den privaten Gebrauch in der Regel die Krankenkasse für die Grundversorgung zuständig. Hierbei gilt, die Hilfsmittel müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unterschieden werden die Krankenkassen nach gesetzlich und privat. Die privaten Krankenkassen enthalten oft einen Hilfsmittelausschluss, das heißt, der Betroffene muss in der Regel die Kosten selbst tragen. Dies muss jedoch bei der jeweiligen PKV erfragt werden. Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen in der Regel die Kosten der Hilfsmittelversorgung. Und für Beamte übernimmt die Beihilfe gegebenenfalls einen Teil der Kosten. Wir als Firma Papenmeier sind Vertragspartner von vielen gesetzlichen Krankenkassen als Voraussetzung für eine Kostenübernahme gilt je nach Grad der Sehbehinderung. Als blind für ein Restvisus von maximal 5 beziehungsweise 2% auf dem besseren Auge hat und dies betrifft dann die Produktgruppe 07. Als Richtwert für eine Sehbehinderung gilt eine Sehstärke von weniger oder bis zu 30% sowie ein mindestens sechsfacher Vergrößerungsbedarf. Dies betrifft dann die Produktgruppe 25. Weitere Voraussetzungen ist, dass die medizinische Notwendigkeit gegeben sein muss. Der Antragsteller muss geistig und körperlich in der Lage sein, das Hilfsmittel eigenständig zu bedienen. Und es muss ein augenärztliches Rezept, das Formblatt 8 A, den Bedarf bestätigen und diese gibt Infos zur Diagnose, zum Visus und gegebenenfalls zum Vergrößerungsbedarf zur Kostenübernahme. Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen bietet eine Orientierung, welche Hilfsmittel von der Krankenkasse anerkannt sind. In der Regel tragen die Versicherten daher nur die gesetzliche Zuzahlung von 10€ pro Hilfsmittel. Und wenn eine höherwertige Versorgung gewünscht ist, fällt eine private Zuzahlung für sie an und die Höhe der Zuzahlung fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich aus. Dann gibt es noch den Sonderfall der Versorgungspauschale dies betrifft die Krankenkassen, Techniker, Krankenkasse und auch die Barmer. Die Hardware wie die Braillezeile oder ein Bildschirmlesegerät wird in diesem Fall dann gemietet, sie bleibt also im Besitz der Hilfsmittelfirma. Und dies gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren, also alle 5 Jahre. Erfragen wir beim Betroffenen, ob die Hardware noch intakt ist und ob sie überhaupt noch genutzt werden möchte. Danach erfolgt eine Verlängerung um weitere 5 Jahre. Das ist die sogenannte Folgeversorgung. Ist die Hardware defekt? Innerhalb der 5 Jahre oder auch nach der 5. Kommen, reparieren wir sie als Hilfsmittelfirma und nach 10 Jahren kann mit der Krankenkasse eine Neuversorgung besprochen werden. Ja, welche Sehbehindertenhilfsmittel werden von der Krankenkasse denn überhaupt bezahlt? Sie kommen zum Einsatz, wenn optische Sehhilfen den Sehverlust nicht mehr ausgleichen, das betrifft elektronische Lupen, Bildschirmlesegerät oder auch Vergrößerungssoftware wie das ZoomText oder das SuperNova. Ein großer Bildschirm wird in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt, da er auch von anderen Personen mitbenutzt werden kann. Mhm. Und ein Notebook muss ebenfalls privat gekauft werden. Da sehende sich nun auch ein Notebook selbst kaufen müssen. Bei den Blindenhilfsmitteln ist es so, dass unter die Produktgruppe 07 sowohl Hilfsmittel für Blinde als auch für hochgradig Sehbehinderte fallen. Hierzu gehören Braillezeilen wie zum Beispiel unsere 40 C oder auch die Braillex Live mit Zuzahlung. Ein Vorlesegerät, ein Daisy Player, aber auch der Screenreader JAWS sowie Produkt oder Farberkennungsgeräte wie das FAME. Ja, was tun bei Ablehnung? Wir und auch der Betroffene erhalten als Hilfsmittelfirma Antragsteller ein Ablehnungsbescheid bei der Krankenkasse kann anschließend der Grund erfragt werden. Eventuell findet dann in diesem Fall dann doch mal eine Einigung statt. Ansonsten muss der Betroffene die Restkosten selbst tragen oder Widerspruch einlegen. Als Tipp können wir hier den RBM, das ist eine gemeinnützige GmbH, anführen, die sich im Rechtsproblem mit ihnen beschäftigt. Dieses Rechtsproblem muss allerdings im Zusammenhang mit ihrer Sehbehinderung oder mit ihrer Blindheit stehen. Und man muss Mitglied beim DBSV, Pro Retina et cetera sein. Ansonsten. Muss man die Rechtskosten selber tragen? Wichtig ist außerdem, dass man niemals in Vorkasse oder Finanzierung geht. In dem Fall könnten dann nämlich auch Garantieansprüche verfallen. Sonderfall bei Schüler und Studenten das ist immer eine Einzelfallentscheidung. In der Regel ist es so, dass auch aus Krankenkassensicht die Schulfähigkeit hergestellt werden, sein muss. Sodass auch die Krankenkasse hierbei als Kostenträger in Erscheinung treten. Bei den Notebooks werden häufig auch der Schulträger selbst die Wiedereingliederung, Hilfe oder man muss auch dies privat zahlen. Also wenn man das den Ablauf noch mal im Groben durchgeht, ist es erstmal so, dass man Kontakt aufnimmt. Entweder die. Direkt bei uns oder über eine Messe. Ähnliches, dass man sich irgendwie schon mal in Kontakt tritt. Dann erfolgt eine ausführliche Beratung und auch eine Erprobung der Hilfsmittel. Anschließend muss der Betroffene zum Augenarzt gehen und besorgt sich das Formblatt 8 a und das Formblatt 8 A wird dann im Original zu uns zur Hilfsmittelfirma geschickt. Diese Verordnung reichen wir dann mit einem Angebot bei der jeweiligen Krankenkasse ein und warten anschließend auf die Bewilligung. Ablehnung je nachdem, wie die Krankenkasse entscheidet. Ist die Bewilligung da, stellen wir. Wieder den Kontakt her bezüglich Auslieferung und Einweisung. Gut. Jetzt gehen wir über vom privaten Bereich zum beruflichen Bereich über. Im Wesentlichen. Haben wir beim am Arbeitsplatz 3 Kostenträger? Das eine ist die Agentur für Arbeit. Des Integrationsamt sowie die Deutsche Rentenversicherung. Hierzu würde ich dann mal zur Agentur für Arbeit was erzählen, wie das auch mit dem Ablauf ist und dann wird dann die Sina Stüven mit dem Integrationsamt fortfahren. Die Agentur für Arbeit, die ist primär zuständig für Studenten, Auszubildenden, die jetzt gerade mit dem ersten Job jetzt was anfangen oder auch genauso auch Vollzeitmitarbeiter, die in der Regel unter 33 Jahre alt sind, das ist ein reiner Richtwert, an den man sich. Orientieren kann. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Agentur für Arbeit über. Geprüft, ob bereits weniger als 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt worden sind. Hierzu zählen beispielsweise schon der Minijob, eine Teilzeitarbeit, Vollzeitarbeit und dann wird dann geprüft, ob das überhaupt. Der Fall ist. Dann zurück. Zurück ja so, das ist eine Verletzte so und die, wenn die Zuständigkeit einmal geprüft ist, das muss innerhalb 14 Tagen erfolgen, dann bleibt es entweder beim Arbeitsamt oder es geht über zu einem anderen Kostenträger wie das Integrationsamt oder zu der Deutschen Rentenversicherung, das ist sogar verpflichtend, dass es innerhalb von 14 Tagen geklärt ist. Die. Mal mit angenommen jetzt, die Förderung liegt tatsächlich bei der Agentur für Arbeit, dann ist es so, dass die Förderung eine persönliche Förderung ist. Das bedeutet, diese Hilfsmittel bleiben bei den Betroffenen unabhängig, auch von den Beschäftigungsverhältnis. Das bedeutet, wenn jetzt der Betroffene die Arbeits ausstattung bekommt, die Hilfsmittel und wechselt mal den Arbeitgeber oder ist doch arbeitslos später in. Einem Jahr oder in 5 Jahren, dann ist das unabhängig davon so, dass die Sachen im Eigentum der betroffenen Person bleiben und die Person kann es behalten. Bei der Antragstellung sieht es so aus, dass hierzu die Person einmal formlos sich bei der Agentur für Arbeit sich meldet und den Fall schildert. Hierzu werden auch ärztliche Befunde benötigt, vor allem bei der Erstbeantragung. Und daraufhin wird ein ein technischer Berater zugewiesen und er teilt auch mit, welche Formulare da ausgefüllt werden sollen. Diese. Die Person steht dann also. Der technische Berater steht auch für Rückfragen zur Verfügung und er nimmt auch eine Arbeitsplatzbegehung vor, wenn er auch den Bedarf auf jeden Fall vorliegt. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass, wenn Anträge gestellt werden, die nicht irgendwie im Voraus ja von dem Arbeitgeber bezahlt werden, weil es uns allen könnte das dann die Förderung dann gestrichen wird. Also es sollte doch auf jeden Fall so sein, dass mal die Anträge gestellt werden, auf die Genehmigung gewartet wird und dann auch, dass das alles dann vorn also. Jetzt auch bestellt. Wird. Wichtig ist bei die Personen, bei den Personen, die die Förderung bekommen, dass da mindestens 15 Wochenstunden vorliegen, bei der bei dem Arbeitsverhältnis darunter 15 Wochenstunden, sonst keine Förderung. Bestehen würde. Ausnahmen gibt es schon, beispielsweise wie bei der Deutschen, wie bei der bei den Praktikanten, wenn die beispielsweise rechts. Wahrscheinlich schon einen Arbeitsplatz nach diesem Praktikum bekommen, dann besteht, soweit hat sich noch eine Förderung. Jetzt die nächste Folie, dann noch jetzt kommen wir zu dem Ablauf noch mal zu der zu einer Agentur für Arbeit, das heißt es wird jetzt mal ein formlosen Antrag gestellt. Da reicht völlig per E-Mail aus, das zu stellen. Daraufhin prüft die Agentur für Arbeit die Zuständigkeit. Nachdem was geklärt ist, bleibt das entweder beim beim beim Arbeitsamt oder es geht dann über zu einem der anderen Kostenträger, das heißt durch Rentenversicherung oder Integrationsamt. Daraufhin im Falle dessen, dass das die Agentur für Arbeit ist, dann würde ein technischer Berater zugewiesen werden und steht dann für die Rückfragen sowie auch für die Arbeitsbegehung bereit. Im Anschluss wird dann auch geprüft, was da auch alles überhaupt in Frage kommt und ob da jetzt ein Angebot ausreicht. Wenn es jetzt vielleicht nicht so umfangreich ist am Arbeitsplatz oder doch sogar mehrere Angebote eingeholt werden müssen. Das kann tatsächlich sich auch unterscheiden. Jetzt kommen wir dann zum Integrationsamt. Genau das Integrationsamt ist in der Regel für Hilfsmittel Förderung zuständig, die eine Arbeitserleichterung darstellen. Die. Werden salopp gesagt, dann tätig, wenn andere nicht tätig werden. Hierfür gibt es einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber. Das heißt, wenn der Arbeitgeber selbst. Eine Hilfsmittelförderung beantragen möchte, kann er sich dort informieren, wer denn wohin muss, also welches Integrationsamt für ihn zuständig ist. Es gibt dann die Unterscheidung zwischen Förderung an den Arbeitgeber selbst oder auch direkt an den Arbeitnehmer. Das hängt ein bisschen davon ab, was für eine Ausstattung denn auch notwendig ist. Im Bereich Sehbehinderung Blindheit sind das in der Regel solch individuellen Ausstattung, dass die Förderung meist direkt an den Arbeitnehmer geht, weil der Arbeitgeber von dieser Ausstattung nicht. Viel hat, das heißt, wenn der Arbeitnehmer mal den Arbeitsplatz wechselt, sogar vielleicht kündigt und woanders anfängt. Kann der Arbeitgeber in der Regel mit einer Braillezeile oder einer Vergrößerungssoftware weiterhin nicht viel anfangen, das heißt, es macht da schon Sinn, dass der Arbeitnehmer die Hilfsmittelausstattung dann auch behält und die Förderung direkt an ihn geht. Die Antragstellung erfolgt hierbei formlos, das heißt, man kann entweder das online Formular auf der Internetseite des Integrationsamt nutzen, man kann aber auch eine E-Mail schreiben, per Post einen Brief verfassen oder auch einfach direkt beim Integrationsamt anrufen. Anschließend wird dann das. Ge geprüft, ob das Integrationsamt wirklich richtige Ansprechpartner ist. Ansonsten gibt das Integrationsamt die Anfrage an einen anderen Kostenträger weiter. Oder bitte den Betroffenen selbst, sich woanders zu melden. Genau, es gibt kommt dann auch zu Rückfragen zu verschiedenen Kostenvoranschlägen. Auch hier ist es unterschiedlich, je nach Bedarf, wie viele Kostenvoranschläge notwendig wären. In der Regel sind das zwischen ein bis 3 Kostenvoranschläge, manchmal fehlen auch noch weitere Unterlagen, da meldet sich dann das Integrationsamt beim Betroffenen und fragt dann diese Unterlagen an. Es gibt auch einen technischen Beratungsdienst im Hause des Integrationsamts, der dann auch mal gerne eine Arbeitsplatzbegehung macht, um zu prüfen, was denn überhaupt notwendig ist. Falls der Betroffene selbst sich auch unsicher sein sollte. Manchmal weiß man ja auch selber gar nicht, was sinnvoll ist und was es überhaupt alles auf dem Markt gibt. Dann kann man diesen technischen Beratungsdienst nutzen oder sich direkt bei einer Hilfsmittelfirma wie unsere wenden, dass wir mal so n Beratungstermin vor Ort am Arbeitsplatz durchführen. Und auch hier ist es so, dass nur Anträge für Hilfsmittel befördert werden, die noch nicht gekauft wurden. Und auch hier muss die Mindestwochenstundenanzahl mindestens 15 betragen und es gibt keine Förderung für Minijobber. Gut, jetzt kommen wir zu dem. Letzten Kostenträger, und das ist die Deutsche Rentenversicherung. Die deutsche Rentenversicherung die fördert vor allem die Betroffenen, die 15 Jahre bereits die Rentenkasse eingezahlt haben. Das wird. Dann intern von der deutschen Rentenversicherung auch überprüft, wenn der Antrag gestellt. Erfüllt ebenso auch Betroffene, die in den letzten 6 Monaten eine Reha Maßnahme von der Rentenkasse bezahlt bekommen haben. Dies könnte auch genauso zutreffen, wenn diese 15 Jahre Beitragszahlung noch nicht erfüllt sind, dass dann dennoch in so einer Ausnahme dann auch die Rentenkasse dann weiterhin auch für diese Hilfsmittel zuständig sein würde. Die Hilfsmittel werden genauso oft wie bei der Agentur für Arbeit persönlich gefördert. Das das heißt, dass die Hilfsmittel im Eigentum der Person bleiben, des Arbeitnehmers anderer. Antragstellung sieht es wie folgt aus, dass es da online Formulare gibt, die findet man auf der Seite von der Deutschen Rentenversicherung. Und hierzu werden dann 2 Formulare vor allem benötigt - das ist sowohl bei der Erstbeantragung als auch bei der Folgebeantragung: Das ist das Formular G0100 sowie das Formular G0133. Bei der Erstbeantragung ist es vor allem wichtig auch, dass ein ärztlicher Befund vorliegt, dass man auch das nachvollziehen kann beziehungsweise die Deutsche Rentenversicherung, dass da auch eine Sehbehinderung beziehungsweise Blindheit vorliegt. Und hierzu gibt es da auch auf der Webseite von der Deutschen Rentenversicherung den ärztlichen Befund mit der Nummer S0051. Falls das mal nicht genutzt wird, dann gibt es auch die Möglichkeit, dass die Augenklinik oder der Arzt ebenso auch sein eigenes Formular hat, um das auszuführen. Nachdem dann der Antrag gestellt worden ist - das heißt dann per E-Mail oder auch per Post - ist es so, dass dann die Ansprechperson zugewiesen wird, die dann für Rückfragen zur Verfügung steht und dann auch darauf hinweist, wie es mit dem Kostenvoranschlag aussieht. Also da ist es tatsächlich so, dass da mindestens ein Kostenvoranschlag vorliegen muss - haben wir auch 2, das kann dann sich auch bis zu einem Stück weit unterscheiden. Und auch hier ist es wichtig zu wissen, dass da die Hilfsmittel nicht irgendwie vorher bezahlt werden, sondern zuerst diese Förderung vorliegen muss und erst dann auch diese Bestellung vorgenommen wird. Ebenso wie bei der Agentur für Arbeit und auch beim Integrationsamt gilt die Regel, dass mindestens 15 Wochenstunden beim Arbeitsverhältnis vorliegen. Und da werden eben auch leider nicht die Minijobber gefördert. So, das ist zur Deutschen Rentenversicherung. Ich hoffe - oder wir hoffen natürlich - dass Sie da auf jeden Fall einiges mitgenommen haben und Informationen jetzt sammeln konnten, vielleicht auch für Ihre nächste Beantragung, falls die ansteht, und wir stehen da auf jeden Fall für Fragen jetzt bereit. [Pause für Fragen] Vielen Dank an Sie beide für diesen kurzen, aber instruktiven Vortrag. Ein paar Fragen hätte ich, und zwar zum einen zur Versorgung durch die Krankenkasse: Sie hatten gesagt, das Formular 8A gilt - das generell für alle Hilfsmittel, oder ist das nicht nur für vergrößernde Sehhilfen? Nein, das gilt für alle Hilfsmittel. Das heißt, das wird auch teilweise von der Krankenkasse dann nicht anerkannt, wenn man diese normale Rezeptverordnung, die es ja auch gibt, einschickt. Manchmal hat man Glück, gerade wenn die Krankenkasse das Das heißt, das wird auch teilweise von der Krankenkasse dann nicht anerkannt, wenn man na so, dieses normale, diese normale Rezeptverordnung, die es ja auch gibt, einschickt. Manchmal hat man Glück, gerade wenn die Krankenkasse das Krankheitsbild schon kennt, dass sie das auch durchwinken. Aber vor allem bei der Erstversorgung mit Hilfsmitteln wird auf jeden Fall das Formblatt 8 A benötigt. Auch bei Blindheit Braillezeilen JAWS. Genau da brauchen wir das Formblatt 8 A. OK, mhm OK, danke. Die zweite Frage betrifft die berufliche, also Förderung im Beruf. Herr... Genau, sie hatten gesagt, danke, Sie hatten gesagt, die Agentur für Arbeit sei auch zuständig für Studierende. Ich nehme an, das betrifft jetzt den Fall, dass ein Studierender eine Berufstätigkeit parallel zum Studium aufnimmt, denn für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Durchführung des Studiums ist ja die Eingliederungshilfe. Genau also das Erste, wenn zum Beispiel in Richtung Dualer Student geht dann, dann besteht auf jeden Fall auch eine Förderung zu bekommen. Ja genau OK, also wenn parallel sozusagen ein Arbeitsverhältnis besteht, zum Beispiel bei einer Behörde, oder so und man dann studiert ja genau OK, super danke. Und die dritte Frage, gerade in Bezug auf die Förderung für den Beruf bei allen 3 Kostenträgern, Arbeitsagentur, Integrationsamt und Rentenversicherung können sie abschätzen, wie lange es ungefähr dauert vom Antrag bis zur Bewilligung. Denn ich bin ja dann quasi schon im Arbeitsverhältnis und möchte ja möglichst schnell loslegen, was ich aber ohne sehbehinderte blindengerechte Arbeitsplatzausstattung ja eigentlich nicht kann. Das ist tatsächlich etwas schwierig. Wir bekommen die Frage sehr häufig gestellt. Und es kann sein, dass es soweit sich mal in 2 Wochen durch ist. Aber wir haben da auch Fälle, wo mal 4-5 Monate, also wirklich lange oder auch ein halbes Jahr dauert bis da die Genehmigung vorliegt. Also da ist es natürlich immer sehr hilfreich, wenn dann schon mal sowas wie ein ärztlicher Befund vorliegt, also von Seiten jetzt der betroffenen Person die Unterlagen, wenn jetzt zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung das ist, dass diese Formulare auch schon ausgefüllt sind und alle aktuell der Sehbefund nicht älter als 10 Jahre ist, weil dann kann man auch natürlich weniger Rückfragen, aber tatsächlich ist das etwas schwierig einzusortieren, ob man da jetzt einen Monat wartet oder nicht, ich sag immer um die 3-4 Monate muss man noch rechnen einplanen, also es war natürlich auch schneller. Mhm, vielen Dank und vielleicht noch als Ergänzung die Rechte behinderter Menschen. Die RBM ist die... Heißt die Beratung die Erstberatung tatsächlich für alle Menschen möglich? Und wenn es dann tatsächlich... Und dazu, darum geht, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren vorzunehmen. Dann ist eine Mitgliedschaft im in einem der Landesverbände des deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes oder der kooperierenden Mitglieder Pro Retina oder deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf erforderlich. Das wollte ich noch ergänzen. Ja, sehr gut, vielen Dank, schöne Ergänzung. Genau. Ist das richtig? Ja. Es macht auf jeden Fall Sinn, also bevor man da die RBM blenden auf eigene Kosten dann beauftragen würde, dann natürlich dann am besten dann blenden wir uns lieber, dann Verband dann auch Mitglied sein. Ja, dann haben wir noch Frau Gerber. Genau. Ich hätte auch tatsächlich eine Frage. Ich stehe im Berufsleben und merke, ich bräuchte jetzt so langsam Hilfsmittel, noch quäle ich mich so durch, ich habe auch die 15 Jahre schon um alles gut. Jetzt... Ich mich nur macht es jetzt Sinn, dass ich mich erst vielleicht an ein Hilfsmittel, also wie sie Anbieter wende? Oder soll ich direkt an die Rentenversicherung oder an dieses Integrationsamt mich wenden. Also ich bin ein bisschen überfordert tatsächlich. Und hab deswegen wusste ich mich so irgendwie durch, nutz irgendwie Sehrest und aber irgendwie ist das ja auch nicht so ganz richtig, ich würd das gerne jetzt auf ordentliche Füße stellen, genau. Hab aber hab in der Mitte noch n Sehrest und dann fällt halt n bisschen was aus und dann am Rand hab ich wieder so dass ich wahrscheinlich sowas wie Fusion oder so bräuchte oder sowas in der Art halt so n Screenreader und vielleicht auch ne Braillezeile Braille kann ich auch schon. Jetzt frage ich mich nur wohin wende ich mich jetzt, was muss ich tun genau. Vielleicht können Sie mir da ein paar Sachen sagen, wie ich es am besten anstelle quasi. OK OK sind sie verbeamtet oder ist das denn beim... Oder also das wär auch noch mal so ne Frage ob sie verbeamtet sind oder nicht, aufgrund des Integrationsamt. Und jetzt war sie grad wieder auf stumm. Entschuldigung, ich bin zwar im öffentlichen Dienst, aber ich bin nicht verbeamtet. OK, alles klar. Mhm. Ja, denn also man kann das. Man kann also in so einem Anlauf, wenn man sagen, auf jeden Fall, das geht in Richtung Deutsche Rentenversicherung. Das heißt, sie würden sich dann am besten an die Deutsche Rentenversicherung direkt mal wenden und dann das schon mal die Zuständigkeit im ersten Schritt geklärt wird. Mhm. Sie haben ja natürlich auch die Wahlfreiheit, also wen sie dann auch mit dazu nehmen. Also als wenn es um ein Angebot geht. Und das heißt, wenn man dann schon auch diese Planung angeht, dann ist man auch schon das auch parallel machen kann und dann auch schon mal so eine Arbeitsplatzbegehung vornehmen kann. Abwegig davon, was da auch vorliegt am Arbeitsplatz, wie umfangreich das ist, dass sie das dann auch von uns noch getestet bekommen, also dass sie es vor Ort dann ja an ihrem Arbeitsplatz einmal alles haben und dann mal das alles sehen und generell ausprobieren. Also... Quasi parallel fahren also einerseits den Antrag bei der Rentenversicherung stellen, ohne zu sagen, welches Hilfsmittel und sich dann an sie beispielsweise wenden, oder oder suche ich mir schon die Hilfsmittel aus, wo ich denk, na ja, das wäre gut und stellt dann den Antrag bei der Rentenversicherung. Das ist nicht so ganz klar, tatsächlich. Ja. Ja, also da sollten Sie entweder zumindest telefonisch oder tatsächlich dann auch dann postalisch oder E-Mail. Das gibt beides sich mal besser fragen und das ist dann auch mal geklärt ist, weil sonst könnte es halt sein, dass sich das sonst nur länger in die... sind bei der Länge. Genau also bei bei dem formlosen Beantragen bei der Rentenversicherung müssen sie noch nicht explizit wissen, welche Hilfsmittel sie alle brauchen. Also das ist gut ne, das ergibt sich manchmal auch im Laufe des Prozesses oder man bekommt auch noch mal Input von der Rentenversicherung selbst. Die sind dann ja auch teilweise wirklich gut vom Fach und wissen auch, was an welchen Plätzen grob genutzt wird. Es gibt dann auch oft Treffen am Arbeitsplatz, wo dann die Hilfsmittelfirma, der Betroffene und auch jemand von der Rentenversicherung selbst sogar anwesend ist, um den den Bedarf an Hilfsmitteln zusammen dann auch zu ermitteln. Also sie müssen noch nicht direkt wissen ne das das das das die ganzen Hilfsmittel werden notwendig sein. Das ist manchmal auch ein einfacher Prozess. Genau und da ist die die Rentenversicherung auch dann mit involviert, von daher würde ich das auch wie Herr Polak schon sagt parallel laufen lassen. Dass sie sich erstmal bei der Rentenversicherung vorstellig machen, dass sie da schon mal mal bisschen Zeit überbrückt haben. Und parallel gerne schon mal ein Beratungstermin bei ihnen am Arbeitsplatz mit einer entsprechenden Hilfsmittelfirma vereinbaren um schon mal das alles zu starten. Das dauert ja auch immer alles seine Zeit, das ist ja, da gehen ja immer n paar Wochen, manchmal sogar Monate ins Land, bis da wirklich alles geklärt ist. Vielen, vielen Dank, Frau Stüven. Genau das war meine Frage. Sehr schön. Ja, sehr gerne. Man hört sie noch nicht. Müssten noch einmal genau. Jetzt so Entschuldigung sorry, genau ne. Alles gut. Ich hab doch noch mal eine Frage zur Zuständigkeit, also wegen der beruflichen Förderung. Arbeitsagentur leuchtet mir ein, deutsche Rentenversicherung leuchten mir einen prinzipiell diesen 15 Jahres Grenze, aber das Integrationsamt, da sagten sie, das seien das wäre sei für Hilfsmittel zuständig, jene Arbeitserleichterung darstellten. Ist das sind das denn jetzt qualitativ andere Hilfsmittel als diejenigen, die von Bundesagentur für Arbeit oder Deutsche Rentenversicherung übernommen werden, oder was ist da das Kriterium? Mhm. Nein, also die qualitativ sind das die gleichen Hilfsmittel. Es ist so, so sagte mir die Dame vom Integrationsamt, dass die Hilfsmittel einer Arbeitserleichterung darstellen sollen. Das heißt, es bedeutet zum Beispiel, dass jemand arbeitet und merkt, mein Sehrest reicht langsam nicht mehr aus, ich bräuchte so etwas wie eine Kamera oder eine Lupe, kann aber in der Regel die Tätigkeit weiter durchführen, die ich bisher auch durchgeführt habe. Das heißt genau Arbeitserleichterung, aber die Qualität der Hilfsmittel wird da nicht unterschieden und es ist an sich die Position, wie die Dame auch sagte, dass die dann tätig werden, wenn die anderen nicht tätig sind. Sozusagen die die letzte Instanz, wenn Bundesagentur für Arbeit und Rentenversicherung sagen, Nee, das betrifft uns nicht, hier sind wir nicht zuständig, dann tritt das Integrationsamt hervor. Wenn sie das heißt, wenn ich das vielen Dank, das heißt für eine Arbeitsplatzausstattung für einen blinden Menschen mit Braillezeile, Sprachausgabe und so weiter käme das Integrationsamt möglicherweise auch in Betracht als Auffangkostenträger. Weil das wäre ja nicht nur eine Arbeitserleichterung, die würde mir ja die Arbeit erst ermöglichen. Ja. Und das ist ja... Genau richtig das das das Thema hatte ich bei der Dame auch angesprochen, weil das fiel mir auch auf, sie sagte... Ja, also das sind das sind dann immer diese Randgebiete, ne, weil das ist dann ja wirklich keine Arbeitserleichterung, wie sie ja auch schon sagten. Sondern ja überhaupt ne Arbeitsmaßnahme oder überhaupt eine Arbeitsermöglichung. Und manchmal wird ja auch sogar die Thematik komplett geändert, dass der Arbeitsplatz sogar verändert wird aufgrund der Blindheit, weil manche Dinge ja gar nicht mehr möglich sind. Genau. Ja super, vielen Dank. Sehr gerne. Sie sagten ja, es ist ja mein ein Antrag oder eine auf jeden Fall ein ärztlicher Befund beziehungsweise eine ärztliche Verordnung notwendig und dann einen Kostenvoranschlag mindestens. Wie sinnvoll ist es denn? Wenn man die Verordnung ich bleibe jetzt mal bei dem Beispiel gesetzliche Krankenkasse, wenn man die Verordnung und den Kostenvoranschlag einreicht, auch gleich ein paar Sätze zur Begründung zu schreiben, warum man ein bestimmtes Hilfsmittel braucht, eher sinnvoll oder eher nicht. Geht es jetzt primär um den privaten Bereich oder weil jetzt, wenn es jetzt um den privaten Bereich geht, da kannst du etwas auf die Krankenkasse ein. Also wenn sie jetzt gesetzlich versichert sind, dann teilen wir Ihnen mit, dass sie da dieses Rezept, also wir sprechen jetzt vom privaten Bereich. Richtig. Hätt hätt ich jetzt so verstanden. Ja, ja, dann ist es so, dass wir dazu einmal festhalten, was er benötigt wird, sei es Hilfsmittel Software mit Einweisung oder eine Braillezeile und sie würden dann die, die das Rezept beim Augenarzt das mal beschaffen wurde dann auch diese entsprechenden Bezeichnungen stehen und sie würden dann dieses Rezept im Original an uns schicken und wir würden es dann an die Krankenkasse einreichen, also diese Beantragung vornehmen. Das gilt vor allem bei den gesetzlichen Krankenkassen im Privaten, also im privaten Versicherten sieht das wieder anders aus, also da, das wäre dann nicht so, dass die dann uns das Rezept zukommen zu lassen. Genau also aber die. Aber sie würden jetzt davon ausgehen, das wäre nicht nötig, sozusagen zusätzlich ein paar Sätze zu schreiben. Wieso benötige ich unbedingt dieses Hilfsmittel? Sondern sich das können gegebenenfalls für einen Widerspruch dann aufzuheben. Wenn es jetzt um den Kostenvoranschlag geht, wenn das jetzt unklar ist. Also das hängt auch ein bisschen davon ab, was Hilfsmittel ist, zum Beispiel jetzt Fusion. Das ist eher eine Mischtechnik, also im Bereich von Personen, die entweder Sehrest haben, aber auch von Person. Die so ziemlich gar kein Sehrest haben, also im Blindenbereich. Und die Krankenkassen teilen das gerne eher auf sehbehindert oder also mit Personen mit Sehrest oder blind, und dann kann das dann Sinn machen, natürlich einen Text dazu zu schreiben, das nehmen wir aber auch vor, also dass wir da auch ein. Bei dem Kostenvoranschlag, also bei der Beantragung auch noch was dazu schreiben und in den Fallschildern, vor allem wenn das ne Sonderfallentscheidung ist. Genau. Also meistens ist es so, dass ja gerade, wenn auch der Zeile beantragt wird, wir auch gerne dazu schreiben, dass die Zeile auch erprobt wurde, wann das passiert ist und durch wen, dass das auch persönlich passiert ist. Dass die Krankenkasse auch weiß, es wird jetzt nicht einfach willkürlich irgend ne Zeile beantragt, sondern die wurde auch getestet und für sinnvoll erachtet vom Betroffenen. Sowas schreiben wir dann noch dazu. Ab und an wird auch von der Krankenkasse einen Erprobungsbericht angefordert, das heißt sie wollen das wirklich noch mal richtig schriftlich von uns haben. Wann diese Erprobung stattfand, wie lange und wozu wirklich das Hilfsmittel dann auch notwendig ist, im Alltag also, das kann auch mal vorkommen. Das ist genau wie Herr Pollack schon sagte, Krankenkassen unterschiedlich angesehen, also das. Manchmal sogar Sachbearbeiter unabhängig, also innerhalb der Krankenkasse sogar unterschiedlich. Das kommt immer so n bisschen drauf an. Ob das eine Erstversorgung ist, ob es vielleicht eine Nachbeantragung ist von etwas einfach, um sicherzugehen, dass da nicht doppelt versorgt wird. Mhm, vielen Dank. Jetzt haben wir im Chat noch eine Frage, wie bekomme ich heraus, welcher Hilfsmittelanbieter für meine Region zuständig ist? Das scheint jetzt denke ich mal den Bereich beruflich zu meinen ansonsten ist man ja bei einer Krankenkasse versichert, die ist dann ja zuständig. Also sie haben die Möglichkeit, entweder die Krankenkasse ist die eine Möglichkeit. Aber auch sonst auch über den Blindenverein. Da gibt es auch Listen. Also wenn man jetzt ganz allgemein das halten möchte, dass da dann auch damit geteilt wird, welche Hilfsmittelanbieter in der Region da sind. Also wir sind zum Beispiel als Partner ja bundesweit tätig, wo wir halt die einzelnen Regionen betreuen, also wir haben viele Außendienststellen, also dass man auch mal immer vor Ort sein kann, das heißt, wenn der Vorführungen oder wenn man ne Auslieferung trinkt ist. Genau. Und ansonsten kann man auch bei der Krankenkasse nachfragen, wie Herr Pohl sagte, die Krankenkassen haben ja auch mit bestimmten Hilfsmittelanbietern Verträge, so wie wir auch, dass man dann auch ein Vertragspartner dann auswählt, um einfach die Chancen zu erhöhen, dass man natürlich auch versorgt wird und keine Ablehnung passiert. So, ich bin hoffentlich wieder da, um zu hören. Wunderbar, erst einmal vielen Dank für ihren Vortrag, ich habe. Ja. Ja, ja, Sie sind zu hören. Hierzu noch mal eine Frage zur Folgeversorgung. Also die bleib mal bei der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde ein Hilfsmittel genehmigt. Wie sind da die Fristen zu beachten, wenn es um eine weitere Ausstattung geht und wie gehe ich das für eine zweite Frage mit den mit der Situation um, wenn Hilfsmittel beschädigt sind? OK, also wenn Hilfsmittel beschädigt sind, dann natürlich gerne beim jeweiligen Hilfsmittelanbieter, der die Ausstattung ausgeliefert hat, melden. In der Regel ist es so, dass sie dann je nach Hilfsmittel auch zu der Zeit der Reparatur einen Ersatzhilfsmittel bekommen würden. Was sie dann in der Zeit nutzen können, das heißt, sie schicken das defekte Gerät ein im Austausch gegen ein Leihgerät, sodass das Gerät dann erstmal geprüft wird vom Service, was dort überhaupt defekt ist und was das ganze Kosten würde. Um diesen Reparaturauftrag oder das Angebot für die Reparaturkosten dann beim jeweiligen Kostenträger auch einreichen zu können. Das bezieht sich dann auf die Reparaturkosten als auch für die Leihzeile beispielsweise oder Leihgerät, je nachdem, was dann dort im Einsatz ist. Dass sie dann ein entsprechendes Angebot haben für den Kostenträger. Genau. Und die andere Frage, Patrick, hast du da? Also das das wäre dann eine private Krankenvers. Also oder mit mit Beihilfen. Ich glaube, die Rentenversicherung war gemeint. Also die, die die Rentenversicherung OK. Also jetzt im beruflichen Bereich, dann braucht geachtet werden soll also, wenn dann jetzt eine Vollversorgung ist. Tatsächlich, dass entweder weil es jetzt defekt ist, dann ist es natürlich ein Ausnahmefall, wenn es Abnutzungsspuren aufweist und auch viele Jahre um sind. Das heißt so ab circa 7 Jahren. Jahren, dann kann man auch über die Deutsche Rentenversicherung eine neue Ausstattung bekommen. So als. Genau haben Sie das damit gemeint, Herr Solmecke, oder? Genau das hatte ich damit gemeint. Mir war jetzt noch nicht ganz klar, 5 Jahre oder 7 Jahre, also ich hatte jetzt 5 Jahre im Kopf für eine Folge Versorgung. Genau richtig, ja. Kann ich gar nicht ganz genau sagen. Ich muss das gestehen, dass ich mich hören und sagen, aber mit den 7 Jahren aber. Ich hab das schon mal tatsächlich auch mal mit 5 Jahren gehört. Wenn ich sonst noch mal fragen. OK, vielen Dank. Ja. Hängt natürlich auch immer vom Bedarf ab. Also es gibt ja auch Arbeitsplätze, da wird dann nach 10 Jahren noch mal was nachbeantragt, wenn sich der Sehrest verschlechtert et cetera. Also ich weiß beispielsweise, wo Fälle mit Fällen wurden, eine Braillezeile in den 80er, große Braillezeile bestellt worden ist und nach 4-5 Jahren wollte. Dann kommt auf den Kostenträger an. Jetzt da war das bei der Agentur für Arbeit, da wollte man das jetzt nicht unbedingt nochmals komplett neu beschaffen, weil es auch noch lief. Ja, also bei der Deutschen Rentenversicherung könnte es wieder ein bisschen anders ausfallen beispielsweise. Mhm. Mhm. Genau. Hängt ja auch immer davon ab, wie stark beschädigt etwas ist, also ob die Reparaturkosten die Anschaffung einer eines Neugeräts übersteigen. Dann ist natürlich klar, dass man Neugerät beantragt, anstatt das Gerät reparieren zu lassen. Vielen Dank, dass sie dabei waren. Für weitere Fragen zur Firma wenden Sie sich bitte direkt an Papenmeier. Sie erreichen das Unternehmen telefonisch unter 02304. 2050 oder per E-Mail unter info-reha@papenmeier.de? Das war der SightCity Podcast besuchen Sie uns unter www.sightcity.net. Für weitere Informationen zur Messe und kommende Veranstaltungen. Folgen Sie uns auf Facebook, Instagram, YouTube, Threads, TikTok oder ganz einfach WhatsApp für aktuelle Updates. Haben Sie Fragen oder Anregungen schreiben Sie uns gerne an info@sightcity.net oder kontaktieren Sie uns über unsere Website. Teilen Sie gerne diese Folge und verpassen Sie keine neuen Episoden. Vielen Dank fürs Zuhören und bis zur nächsten.