SightCity Forum 2025 - Soziale Teilhabe für blinde Senioren (F1061)
19.11.2025 27 min
Video zur Episode
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Zusammenfassung & Show Notes
In dieser Folge des SightCity Podcasts präsentieren wir den Vortragsmitschnitt vom SightCity Forum 2025. Stefan Wilke, Geschäftsführer von QuikStep GmbH, referiert am 21.05.2025 zum Thema "Soziale Teilhabe für blinde Senioren - die abenteuerlichen Argumentationen der Leistungsträger, um Leistung nicht erbringen zu müssen". Der Vortrag beleuchtet typische Hürden bei Anträgen zur sozialen Teilhabe, entlarvt gängige Ablehnungsgründe und gibt wertvolle Tipps für erfolgreiche Antragsstellungen.
Vortragstitel: "Soziale Teilhabe für blinde Senioren - die abenteuerlichen Argumentationen der Leistungsträger, um Leistung nicht erbringen zu müssen"
Referent: Stefan Wilke, Geschäftsführer von QuikStep GmbH
Datum: 21.05.2025, 14:15 Uhr (SightCity Forum 2025)
Inhalt des Vortrags:
Vorstellung von QuikStep:
Referent: Stefan Wilke, Geschäftsführer von QuikStep GmbH
Datum: 21.05.2025, 14:15 Uhr (SightCity Forum 2025)
Inhalt des Vortrags:
Vorstellung von QuikStep:
- Gegründet 2013
- "Mobiles Berufsförderungswerk" - kommt zu den Klienten nach Hause
- Bietet Einzelschulungen im individuellen Tempo
- Unterstützung bei neuen beruflichen Perspektiven und Coaching
- Mehrsprachiges Angebot (Deutsch, Englisch, Spanisch, Arabisch, Russisch, Französisch)
Soziale Teilhabe - Grundlagen:
- Rechtsanspruch aus dem Sozialgesetzbuch 9 (Bundesteilhabegesetz)
- Zielgruppe: Menschen, die erwerbsgemindert oder altersberentet sind
- Zuständiger Leistungsträger: Eingliederungshilfe (meist Sozialämter)
- Einkommens- und vermögensabhängige Leistungen
Handlungsstrategien bei Antragsstellung:
- Alles dokumentieren (Antrag, Bestätigungen, Fristen)
- Bei fragwürdigen Aussagen: Kommunikation auf schriftliche Form umstellen
- Nach Rechtsgrundlagen für Ablehnungen fragen
- Rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern
- Bei Bedarf: Anwalt einschalten oder Mandat an Vereine wie "Blinde Trainer" abgeben
Fazit:
- Leistungsträger sind Dienstleister, nicht Vorgesetzte
- Gelassen bleiben, hart in der Sache, charmant in der Sprache
- Immer schriftlich kommunizieren, wenn Probleme auftreten
Kontaktmöglichkeiten:
- E-Mail: Stefan.Wilke@QuikStep.EU
- Präsentationsunterlagen auf Anfrage erhältlich
Rechtlicher Hinweis
Dieser Mitschnitt wurde während der SightCity 2025 aus den Online Ausstellervorträgen erstellt. Das Urheberrecht an den Aufnahmen liegt bei der SightCity GmbH. Jede Verwendung, Vervielfältigung oder Verbreitung durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Produktangaben entsprechen dem Stand der SightCity 2025; Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Schreib- oder Übertragungsfehler.
Dieser Mitschnitt wurde während der SightCity 2025 aus den Online Ausstellervorträgen erstellt. Das Urheberrecht an den Aufnahmen liegt bei der SightCity GmbH. Jede Verwendung, Vervielfältigung oder Verbreitung durch Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Produktangaben entsprechen dem Stand der SightCity 2025; Änderungen vorbehalten; keine Gewähr für Schreib- oder Übertragungsfehler.
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Transkript
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Hilfsmittel mit Fachvorträgen,
Interviews und Innovationen für mehr Inklusion.
Vortrags-Mitschnitt des SightCity Forum 2025
vom 21.05. um 14 Uhr 15. Thema:
"Soziale Teilhabe für blinde Senioren -
die abenteuerlichen Argumentationen der Leistungsträger,
um Leistung nicht erbringen zu müssen."
Referent: Stefan Wilke. Danke.
Ja gut, dann starten wir schon mit dem nächsten Vortrag.
Da darf ich Stefan Wilke begrüßen,
Geschäftsführer von QuikStep GmbH.
Er hat das Thema "Soziale Teilhabe für blinde
Seniorinnen und Senioren" mitgebracht:
"Die abenteuerlichen Argumentationen der Leistungsträger,
um Leistungen nicht erbringen zu müssen."
Danke schön. Hört mich jeder?
Wunderbar.
Ja, ein spannendes Thema. Bevor wir einsteigen,
erkläre ich oder erzähle ich kurz,
was QuikStep ist und was QuikStep macht.
QuikStep gibt es seit 2013,
und Sie können sich das vorstellen wie ein mobiles
Berufsförderungswerk.
Das bedeutet,
wenn Sie aufgrund Ihrer Augenerkrankung
eine andere Arbeitsweise brauchen,
eine neue berufliche Perspektive
oder auch nur Coaching,
dann ist der Unterschied: Wir kommen zu Ihnen.
Sie müssen nirgendswo hin.
Wir bringen alles mit, was Sie brauchen.
Und wir machen nur Einzelschulungen
in dem Tempo,
wie Sie arbeiten können, wie Sie es lernen können,
und setzen an der Stelle an,
wo Sie gerade stehen.
Und das machen wir in den Sprachen Deutsch,
Englisch, Spanisch,
Arabisch, Russisch
und Französisch aktuell.
Und ja, und in diesem Zusammenhang...
Ich mache mal weiter zum nächsten.
Ich hoffe, das klappt. Ah, es klappt nicht.
Kleinen Moment, ich muss gerade hier mal gucken.
Ah, okay.
Ich erkläre aber gerade weiter, passt ja.
In dem Zusammenhang ist es ja natürlich so, dass wir...
Sagen Sie mir gerade, wo die da... da, da.
Unten da und die da. Ah, okay.
Danke. Dass wir natürlich,
damit das alles klappt,
von dem Erstgespräch bis zur Beratung, bis zum Angebot,
auch bis zur Unterstützung,
mit den Leistungsträgern in Kontakt sind.
Und daraus entsteht dieses Thema,
was ich Ihnen heute so ein bisschen näherbringen will.
Und ja, Sie sehen schon am Titel,
wir nehmen das ein bisschen humorvoll,
obwohl es eigentlich sehr traurig ist.
Also Teilhabe bedeutet ja im Endeffekt,
dass wir mittendrin sind mit unserer Behinderung.
Und Teilhabe bedeutet auch,
das ist keine Kür oder was Besonderes,
sondern ist einfach auch ein Rechtsanspruch,
ja, der sich
der sich ableitet aus dem Sozialgesetzbuch 9.
Und
das kennen Sie vielleicht besser
unter dem Bundesteilhabegesetz.
Haben Sie schon mal gehört?
Sie müssen was sagen, nicht winken oder Arm heben.
Okay, gut. Ja und
wir beschäftigen
uns heute mit der sozialen Teilhabe,
also für Menschen, die
erwerbsgemindert sind, die altersberentet sind,
die aus irgendwelchen anderen Gründen
nicht mehr im Arbeitsleben stehen.
Für das ist das gemacht worden, ja.
Früher gab's ja immer nur was für Leute,
die gearbeitet haben.
Und im Zuge des Bundes-
teilhabegesetzes gibt's jetzt auch was für Leute,
die berentet sind.
So, und das Verfahren ist das gleiche. Also das heißt,
wir
müssen erstmal
wir stellen einen Antrag.
Und
ich stelle jetzt mal...
Da habe ich schon die Leistungsträger.
Steht der Leistungsträger da oben?
Okay.
Dann war die Annahme... ich setze mal eine Annahme davor, ja.
Die Annahme,
die ich in mein Spiel bringe, ist,
dass die Leistungsträger
nicht ablehnen, weil es keine Notwendigkeit gibt,
sondern weil sie sich,
also weil sie sich absichern müssen,
ja, gegenüber ihren Vorgesetzten,
gegenüber Kosten,
gegenüber ihrer Verantwortung
und auch gegenüber Kritik von außen.
Das einfach mal so als Überbegriff.
Wer ist für diese Zielgruppe der Rentner,
der Erwerbsgeminderten,
der Leistungsträger?
Das ist die Eingliederungshilfe,
also die Sozialämter in der Regel, ja.
Das ist wichtig, damit Sie wissen, woher das kommt,
was gleich kommt.
Ansatzweise, ja. Teile davon kommen auch manchmal
von der Rentenversicherung
oder in der beruflichen Teilhabe,
aber einige kommen halt nur aus der Gruppe, ja.
So, das ist immer unterschiedlich geregelt.
Und wenn man soziale Teilhabe will,
muss man auch einen Antrag stellen wie die anderen auch.
Und es ist aber einkommens- und vermögensabhängig.
Gehe ich jetzt aber nicht drauf ein,
nur dass Sie es wissen, ja.
Und es gibt in der sozialen Teilhabe nicht alles,
was es für die berufliche Teilhabe gibt.
Auch da gehe ich jetzt mal nicht näher drauf ein, ja.
Okay, jetzt probiere ich wieder weiter zu drücken.
Jetzt kommt die Annahme. Ah, jetzt kommt die Annahme.
Genau.
So, dann sind wir schon beim Beispiel 1.
"Also dafür sind wir nicht zuständig." Kennen Sie das?
Ja.
Was sollen wir mit dieser Aussage?
Ja.
Das heißt, hier findet das berühmte
Schreibtisch-Bingo statt, ja. "Ich bin's nicht, aber..."
Man muss es... Man muss die Frist... sagt:
"Man muss es weiterleiten."
Und dann wird es hin und her geschoben.
In der sozialen Teilhabe passiert ganz oft was:
Das ist bei der Eingliederungshilfe oder beim
Sozialamt beantragen,
und die leiten's an die Krankenkasse weiter.
Ja.
Also hier ist einfach... Das ist der Klassiker.
Ruhe bewahren, gute Dokumentation,
wann habe ich was gestellt.
Ja.
Dann kommt man schon ein bisschen weiter.
Ah, ich muss wieder drücken.
Ah, jetzt habe ich's wieder ausgemacht.
Ich lasse es. Hören Sie mir zu?
Genau, hören Sie mir zu.
Also da kann ich mich auch bewegen.
Beispiel 2: "Dafür sind Sie zu alt."
Ja.
"Ich meine, wenn Sie 75 sind,
was wollen Sie noch's iPhone lernen?
Sind Sie wahnsinnig?"
Haben Sie das auch schon mal gehört?
Genau, da ist der Klassiker.
Einfach, dass man sagen muss:
Das ist ein ganz harter Verstoß
gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Ja, es ist eine Frechheit.
Hat nichts mit Recht zu tun, überhaupt nichts, ja.
Genießen Sie jetzt die Beispiele.
Der Konter,
wie wir es nachher sportlich umsetzen, kommt am Ende.
Ja, Beispiel 3 haben Sie bestimmt auch schon gehört:
"Sie haben doch Familie,
die kann das doch übernehmen."
Ja.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Ja, ah, ich merke schon, hier...
Da geht's einfach drum,
man könnte das jetzt unter dem Überbegriff,
Überbegriff packen:
"Schleichende Entrechtung."
Ja, also das heißt,
wir kommen nicht in die Selbstständigkeit,
sondern einfach die Annahme,
dass Angehörige das alles für einen machen müssen.
Ja, ist rechtlich sehr fragwürdig
und hat nichts mit sozialer Gesetzgebung zu tun.
Ja, Teilhabeleistungen, egal was, sind individuell,
auf den Einzelfall bezogen
und nicht durch private Netzwerke abzudecken.
Ja, das kann durchaus sein,
wenn Sie Assistenz haben und sagen:
"So, jetzt nutze ich da ein bisschen was."
Aber die Assistenz ist ja wieder eine Teilhabeleistung.
Ja.
Okay.
Jetzt kommt auch was sehr Schönes:
"Sie wirken gar nicht so bedürftig."
Oder andersrum: "Sie sehen gar nicht so behindert aus."
Ja.
Ist auch so ein Klassiker.
Völlig irrelevant,
weil was zählt, ist der objektive Bedarf,
nicht der subjektive Eindruck.
Ja, vielleicht kennen Sie das.
Das ist so ein Problem in der sozialen Gesetzgebung.
Auch wenn Sie sehr selbständig sind und Sie wollen was,
ja, dann müssen Sie sich eigentlich scheintot
belegen vorm Abend, als Sie eigentlich sind,
weil sonst genau das hier eintritt.
Ja, "Sie brauchen das ja gar nicht."
So.
Ich habe noch ein paar.
"Das ist zu teuer."
Ja.
Das ist ja einfach zu erklären.
Laut Paragraph 9 SGB 9, also ist das Sozialgesetzbuch 9,
ist die Wirksamkeit
vor der Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Ja.
Also Preis spielt erstmal keine Rolle. Es geht darum,
ist das bedarfsgerecht wirksam, ja.
Und daran schließt sich gleich an:
"Da gibt es andere, die billiger sind."
Ja, da geht's einfach drum,
eine Kostenminimierung auch zulassen,
des Bedarfs zu machen.
Also wieder über die Wirksamkeit, ja.
Und hier geht's einfach drum,
dass in je in der Teilhabe, die Sie nehmen,
egal was, es geht immer drum: Wirksamkeit,
Zumutbarkeit und Passgenauigkeit. Das sind die Elemente.
Also es muss für Sie
genau den Bedarf abdecken, den Sie brauchen.
Ja.
Somit ist das Argument auch wieder
nicht so...
Passt nicht ganz. Dann habe ich noch:
"Gehen Sie in die Selbsthilfegruppe."
Ja, was sollen wir in der Selbsthilfegruppe?
Wir haben einen Antrag
in der sozialen Gesetzgebung gestellt.
Ist die Selbsthilfegruppe ein Leistungsträger?
Ja, Sie dürfen ruhig antworten,
wenn ich Ihnen die Luft dazu lasse dazwischen,
weil mir gefällt's gerade, ja.
Ja.
Also hier wird einfach verwechselt,
dass die Selbsthilfegruppe
keine gesetzliche Leistung ist, ja,
sondern freiwilliges Engagement,
was durchaus sinnvoll und notwendig ist
und als Ergänzung, ja.
Aber es dient nicht zur Bedarfsdeckung, ja.
Beispiel 8, das ist auch das letzte.
Also das letzte Beispiel,
aber es ist auch so... kommt auch oft vor:
"Wir zahlen nur das.
Was anderes wird es bei uns oder von uns nicht geben."
Da haben wir hier so diese Bastardverwaltung, ja.
Also praktisch statt Rechtsstaat:
"Ich sage dir, was du kriegst,
und wenn du das nicht willst, gibt es das halt nicht." Ja.
Da geht's nicht um Entscheidung,
da geht's einfach um Macht, ja.
Und diese Aussage hat aber einen charmanten
Rechtsgrundsatz,
den wir dagegen halten können,
weil es verstößt gegen das Wunsch- und Wahlrecht
und die Pflicht zur Ermessensausübung.
Wissen Sie, was Ermessen ist?
Ja.
Nicht nicken, sagen.
Nein? Ah, okay. Also Ermessen ist:
Sie haben Ermessen... Ermessen bedeutet, es gibt zwischen
zwischen einem Euro und 1.000 Euro alle
verschiedene Möglichkeiten,
Ihnen eine Leistung zu zahlen.
Ja, so. Und
in dem Rahmen legen Sie fest:
"Okay, kriegen Sie jetzt 1 Euro
oder kriegen Sie 1.000 Euro?"
Und der Verstoß gegen Ermessen ist,
es gar nicht zu prüfen.
Also zu sagen: "Interessiert mich nicht, gibt gar nichts." Ja.
Das merken Sie so,
wenn Sie so ab und zu Zuzahlung haben oder wenn Sie
wenn Sie Assistenzleistung haben wollen,
ja, und Sie sagen:
"Ich brauch aber 20 Stunden." Und dann sagen die auch:
"Wir probieren es erstmal mit 10."
Ja.
Oder: "Ich hab Training in Orientierung Mobilität."
Und Sie machen ein
Angebot auf 40 Einheiten und der Sachbearbeiter sagt:
"Ah, 20 reichen erstmal." Dann hat er das Ermessen
ausgeübt und er hat nicht dagegen verstoßen, ja.
Okay.
Das sind meine Beispiele. Fallen Ihnen noch welche ein?
Ich bin immer sehr neugierig.
Vielleicht gibt's ja was, was ich noch nicht gehört hab.
Ah, okay, ja.
Ja, genau. Ich hatte grad das Beispiel angebracht:
"Sie wohnen in einem eigenen Haus,
da zahlen wir gar nichts."
Genau.
Das zielt ab in die Einkommens- und Vermögensprüfung.
"Ja, Sie haben ja Ihre eigenen vier Wände,
Sie haben genug Geld, also zahlen wir nichts."
Bedeutet wieder:
Ist keine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit, hat
nicht stattgefunden,
weil wenn man eine Einkommens- und Vermögensprüfung
macht und kommt
zum Ergebnis:
"Okay, Sie müssten was dazu zahlen", dann ist es legitim.
Oder: "Sie müssen nichts dazu zahlen."
Aber einfach zu sagen: "Nur weil Sie ein Haus haben", ja,
oder von mir aus noch einen Swimmingpool und vier Pferde,
erstmal
grundsätzlich ohne Prüfung zu sagen: "Zahlen wir nicht",
geht nicht, ja.
Haben Sie noch Beispiele?
Ja, ich merke schon, wir haben mit dem Club die Kann-
also ja, die Kann-Leistung halt,
die halt immer dann:
"Ja, können wir, müssen wir ja aber nicht."
Also... Ah, okay, guter Hinweis.
Ja, kleiner Schwenk.
Das Ganze... so die ganze soziale Gesetzgebung
besteht aus Kann-Leistung.
Ja, "kann" bedeutet, wie das Verb schon sagt,
"kann", "könnte", Konjunktiv.
Es gilt das Prinzip: Wenn ein Bedarf da ist,
dann gilt das Bedarfsdeckungsprinzip.
Es gilt die Individualität.
Und in dem Rahmen spielt dann "kann"
die Rolle des Ermessens.
Ja.
Es gibt ganz wenige
Bereiche, wo das Wort "ist" oder "muss" vorkommt.
"Kann" ist ein sehr beliebtes.
Und deshalb gibt es in der Sozialgesetzgebung
bald mehr
Platz für Urteile und Durchführungsverordnungen
als für die Gesetzbücher.
Habe ich so erklärt, dass Sie es verstanden haben?
Okay.
Gut.
So, wie verhalten wir uns denn,
wenn wir einen Antrag gestellt haben und kriegen
so Fragen oder so Antworten?
Ja.
Das Erste ist, dass egal wo Sie Anträge stellen,
ja, egal bei welcher Leistung,
Krankenkasse, berufliche, soziale Teilhabe,
dass Sie alles dokumentieren.
Ja.
Ihren Antrag aufheben,
wann Sie es weggeschickt haben, die Bestätigung,
dass Sie den Antrag gestellt haben,
sich eine Wiedervorlage machen,
weil es gibt unterschiedliche Fristen.
In dem Bereich, wo wir uns bewegen, sind es 6 Monate.
Da könnte man auch manchmal auf die Idee kommen,
der Leistungsträger wartet,
ob der Antragsteller bis dahin verstorben ist.
Kann man beschleunigen durch Untätigkeitsklagen.
Das ist das Erste. Also Sie müssen immer wissen: "Okay,
ich habe hier eine gute Dokumentation."
Ja.
Der nächste Punkt ist: Wenn so Fragen kommen,
auch die dokumentieren, ja.
Und die ganze Kommunikation...
Also in dem Moment, wo einer von diesen Fragen kommt,
die Kommunikation
sofort auf die schriftliche Form holen.
Nicht mehr im Telefon mit denen reden,
nur noch schriftlich.
Ja.
Gesagt ist nicht verstanden, aber
oder umgesetzt,
sondern die müssen es dann auf die schriftliche Form
heben.
Weil nur, wenn sie schriftlich sind,
traut sich der Leistungsträger oft nicht, genau das
noch mal zu fragen.
Ja, das... es gibt einige harte Fälle,
aber in der Regel hört das dann so ein bisschen auf, ja.
Der nächste Punkt ist,
dass Sie sagen können: "Okay, wenn..."
"Wenn du als Leistungsträger so eine Ansicht hast,
es gibt hier nichts oder
oder es ist einfach die... diese unverschämten Fragen,
dann erstens: schriftlich.
Bitte lassen Sie mir die Rechtsgrundlage für Ihre
für Ihre Frage zukommen. Und zweitens:
Wenn Sie doch der Annahme sind, dass
dass ich das sowieso nicht kriege,
dann erlassen Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid."
Dann kann man die Frist verkürzen von den 6 Monaten,
ja, weil danach kann ich in den Widerspruch
oder in die Klage gehen.
Also wenn das Gefühl da ist: "Okay,
wir machen hier so Ping-Pong-Spiel",
direkt sagen: "Hier,
für die Aussagen hätte ich gern die rechtliche Grundlage
und
rechtsmittelfähigen Bescheid,
damit ich weitermachen kann."
Und das dürfen Sie auch in der Deutlichkeit so sagen.
Sie sind kein Bittsteller.
Ja, es ist keine hierarchische Beziehung.
Sie stellen einen Antrag.
Solange die Politik die soziale Gesetzgebung hat,
ist es ein gleichberechtigtes Spiel.
Und die soziale Gesetzgebung,
also die Sozialämter,
sind Dienstleister.
Sonst nichts. Dienstleister.
Ja, wie die Frau an der Wursttheke. Dienstleister.
Okay.
Wenn das alles hier nicht hilft, ja,
dann also wenn Sie jetzt auch, wenn Sie merken:
"Okay,
wenn ich aus meiner Position hier nicht weiterkomme",
dann sollten Sie das Ganze einem Anwalt übergeben, ja.
Es gibt Selbsthilfegruppen
oder Vereine.
Wir haben auch so einen - "Blinde Trainer" heißt der.
Da können Sie das Mandat abgeben und dann fangen
die an, die Kommunikation zu übernehmen.
Aber Sie brauchen an der Stelle keine Beratung,
Sie brauchen Unterstützung.
Also Sie brauchen jemand,
der für Sie das Mandat übernimmt und diesen
Rechtsanspruch auch durchsetzt.
Ja, okay.
Und wenn Sie selber,
also wenn Sie das... wenn Sie genug Zeit haben,
ja, und Sie sind sportlich und humorvoll unterwegs,
ja, und Sie haben ein wenig
schon mit der künstlichen Intelligenz gearbeitet
oder Ihre Kinder oder jemand kann das,
ja,
dann können Sie sich einen Spaß rausmachen und schreiben
auf diese Fragen:
Sagen Sie Ihrer KI:
"Erstell mir mal eine hundertfünfzigseitige
Stellungnahme zu dem Thema
mit Annahmen und mit Rechtsgutachten."
Und das könnt ihr dann dahin schicken.
Okay, so viel zur sozialen Teilhabe. Also das Fazit ist:
Es gibt einen Leistungsträger.
Die Fragen, die wir jetzt hatten,
sind Fragen, die letztendlich nicht...
Die dienen nur der Ablenkung,
nicht der zielführenden Ermittlung eines Bedarfes.
Und
bleiben Sie gelassen, bleiben Sie hart in der Sache,
charmant in der Sprache, und wenn alle Stricke reißen:
immer schriftlich.
Ja.
Gut, darf ich Ihnen dazu Fragen beantworten?
So, gibt's denn hier im Raum erstmal Fragen?
Normal die Frage,
ob's noch Fragen hier im Raum gibt.
Ach so, weil wenn nicht,
dann schau ich mal, wie's im Chat aussieht.
Ich hätte noch eine Frage.
Moment, ich bin gleich bei Ihnen.
Dann kriegen Sie einmal das Mikrofon.
Ist es so, wenn man schwerbehindert ist,
dass man dann in der Rechtsversicherung sein sollte,
oder ist es
angebracht oder meinen Sie, man kommt so durchs Leben?
Also in der Rechtsschutzversicherung...
Ich kenne keine, die Ahnung vom Sozialrecht hatte.
Ja, das ist der Punkt und es gibt auch wenige.
Es gibt auch wenige, glaube ich, die dieses Thema abdecken.
In der Selbsthilfe bei uns gibt's ja RBM,
also Michael Richter,
und sonst gibt es auch noch andere Anwälte
die sich da gut mit auskennen, aber
glaub ich also brauchen Sie nicht ja
noch Fragen
ja tatsächlich
aus dem Forum
war mal die Frage, wie man QuikStep buchen kann
ach genau die
ich war ja jetzt so erfolgreich
also wir sind am Stand oben Ebene 2 zwei zwei 9
und
die
diesen Vortrag
die Präsentation ist hier die
wenn Sie mir eine Mail schreiben
Sie nehmen Stefan mit F Punkt Wilke at
QuikStep Punkt EU
EU für Europa und kein C vorm K also wir tanzen nicht
dann
dann
können wir Sie da gerne weiter unterstützen
und ansonsten
zwei zwei 9 sind wir oben
und ich hab
rein zufällig ein paar Visitenkarten in der Tasche
wunderbar gibt's denn noch Fragen hier im Raum
nein dann hab ich
ach hier war noch eine Handmeldung
genau wir hätten noch Zeit
okay ich mein das Problem ist doch
also wenn man selbst ein Zahler ist oder etwas
dass es da eine Lücke gibt
gerade wegen der Selbstbeteiligung
wenn man nicht vom Sozialamt abhängig sein will
bitte ja also was macht man da weil
ich hab mich schon erkundigt
die Leistungen sind immer sehr sehr teuer
wenn die nicht finanziert sind
von öffentlichen Trägern
also da ist so eine Lücke das ja
gut ob die Leistung sehr sehr teuer sind
das ist jetzt mal
ja nehmen wir mal so
also die soziale Gesetzgebung sagt okay
du musst einfach irgendwas dazu tun
wir kriegen alle Blindengeld
ja also da haben wir schon mal einen gewissen Ausgleich
und das andere ist
wenn der Bedarf da ist und es gibt
genau nur diesen Anbieter
dann muss man halt dann
auch durchsetzen
wenn man auf Selbstzahler geht
kann man natürlich immer verhandeln und sagen hör zu
ich hab zwar hier Einkommen oder ich hab Vermögen
aber ich kann das grad
komm da nicht dran oder so
können wir einen anderen Preis verhandeln
das ist ja einfach verhandelbar ja
aber wenn Vermögen da ist dann sagt
dann sagt die Gesetzgebung
ja
dann muss das auch erstmal eingesetzt werden und das
also ich persönlich find es auch okay
ja wenn das so knapp ist
muss man halt anders diskutieren
aber Sie dürfen natürlich
jederzeit verhandeln mit Ihrem
Dienstleister
den Sie haben wollen
das ist sportlich
ja also ich hatte
letztens bei einem Vortrag über das Teilhabegesetz
irgendwie die Info bekommen
dass man als Hausbesitzer generell
ja nichts bekommt ist das tatsächlich so also es ist
okay also das wär schon Thema für morgen mach ich einen
mach ich einen Workshop Anträge stellen ohne
verrückt zu werden da ist das ein bisschen tiefer drin
aber ganz kurz
man nennt das das kleine Hausgrundstück
das heißt das fällt unter Vermögen
und in Bayern ist das kleine Hausgrundstück
größer als in Nordrhein-Westfalen
zum Beispiel oder in Berlin
und das unterliegt
wie alles andere auch Einkommens- und Vermögensprüfung
also grundsätzlich kann man nicht pauschal sagen
du kriegst nichts und muss geprüft werden ja
ja ich hab's verstanden also eine Bitte
also die Mindestbedingung ist dass man es selbst bewohnt
und dass es kein
Vermietobjekt ist
genau wenn Sie vermieten
haben Sie Einnahmen und wenn Sie selbst drin wohnen
kann man sich nur über die Größe streiten ja
ja okay
aber wir kommen jetzt hier so ein bisschen weg
ja ich hab noch eine Information an Sie
wenn Sie das ausführliche Skript haben wollen
ich hab das jetzt ja sehr kurz gehalten
im Rahmen der Zeit
dann kommen Sie am Stand vorbei oder Sie
fragen Frau Seliger
die hat auch unsere Kontaktdaten für diesen Workshop
hier dann schick ich Ihnen das zu ja
wunderbar vielen Dank würd ich sagen
ich denk Sie sind ja auch noch am Stand verfügbar
wenn da noch mal spezifischere Fragen da sind
dann kann man bei Ihnen noch mal vorbeischauen
sehr gerne und sehen Sie es mir nach
dass ich mal wieder technisch unbegabt war
ja
ach das ist doch vollkommen in Ordnung würd ich sagen
also gut ich danke Ihnen vielmals
vielen Dank vielen Dank dass Sie dabei waren
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