SightCity Forum 2026: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – was nun?
09.09.2026 44 min
Video zur Episode
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Zusammenfassung & Show Notes
Markus Ertl vom DBSV erklärt beim SightCity Forum, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit seinem Inkrafttreten am 28.06.2025 konkret bedeutet: welche Produkte und Dienstleistungen betroffen sind, welche Ausnahmen und Übergangsfristen gelten, und wie Verbraucher:innen ihr Recht auf Barrierefreiheit durchsetzen können. Zahlreiche Publikumsfragen machen den Vortrag besonders praxisnah. Ein Forumsbeitrag von der SightCity 2026.
Begrüßung & rechtlicher Hintergrund Markus Ertel vom DBSV ordnet das BFSG historisch ein: Ausgangspunkt ist die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 9), die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Daraus entwickelten sich zwei Stränge: die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen (seit 2018 umzusetzen) und – für die Privatwirtschaft – der European Accessibility Act (EAA), 2018 verabschiedet. Das BFSG wurde im Juni 2022 vom Bundestag beschlossen und ist am 28.06.2025 in Kraft getreten; parallel wurde auch der Medienstaatsvertrag angepasst (2. Medienänderungsstaatsvertrag), da audiovisuelle Mediendienste von den Landesmedienanstalten überwacht werden.
Zweck des BFSG und Geltungsbereich Das Gesetz ist im Kern ein Verbraucherrecht: Es gilt im Interesse von Verbraucher:innen und Privatpersonen – wer selbstständig ist oder im Rahmen eines Unternehmens handelt, profitiert nicht direkt davon. Das BFSG ist eine harmonisierte EU-weite Regelung: Jedes Mitgliedsland musste den European Accessibility Act in nationales Recht umsetzen; in Österreich etwa heißt das entsprechende Gesetz Barrierefreiheitsgesetz.
Betroffene Produkte Zu den Produkten zählen unter anderem Computer, Tablets, Smartphones und Smartwatches, Selbstbedienungsterminals (inklusive Zahlungsterminals), Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Automaten, Endgeräte für Telekommunikation und audiovisuelle Dienste (z. B. Router, Smart-TVs) sowie E-Book-Lesegeräte.
Betroffene Dienstleistungen und der Medienstaatsvertrag Auf der Dienstleistungsseite geht es u. a. um Telekommunikationsdienste, Personenverkehr (Land, Luft, Wasser), Bankdienstleistungen für Verbraucher:innen, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Shops, Bezahlvorgänge). Audiovisuelle Dienste wie Streaming-Anbieter fallen zusätzlich unter den Medienstaatsvertrag – hier gibt es zwei Ebenen: die Verkaufs-/Buchungsplattform (BFSG) und den eigentlichen Dienst (Medienstaatsvertrag).
Ausnahmen und Übergangsfristen Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigten, Bilanzsumme/Umsatz unter 2 Mio. Euro) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Weitere Ausnahmen greifen bei grundlegender Veränderung eines Produkts oder unverhältnismäßiger Belastung – beides muss aber dargelegt bzw. amtlich festgestellt werden, nicht einfach behauptet werden. Für Bestandsgeräte gelten lange Übergangsfristen: Vor dem 28.06.2025 in Betrieb genommene Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten) dürfen bis zu 15 Jahre ab ihrem individuellen Aufstelldatum weiterlaufen; vor diesem Stichtag geschlossene Verträge (z. B. Online-Banking) müssen nicht nachträglich barrierefrei werden.
Rechte durchsetzen: Marktüberwachungsstelle, MLBF und Schlichtungsstelle Verbraucher:innen können einen formlosen Prüfantrag bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF, Kontaktdaten über das Landesportal Sachsen-Anhalt) stellen. Für Angelegenheiten nach dem BGG steht zusätzlich die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG offen; bei Diensten nach dem Medienstaatsvertrag ist die zuständige Landesmedienanstalt Ansprechpartnerin. Bei anhaltenden Verstößen drohen Eskalationsstufen bis hin zum Marktverbot sowie Bußgelder.
Die Arbeit des DBSV Der DBSV begleitet die Normung mit, testet selbst Durchsetzungswege, stellt Verbandsanträge, berät öffentliche Stellen in Grundlagen- und Praxis-Workshops, bringt Praxiserfahrungen in die politische Arbeit ein und ist im Beirat der Marktüberwachungsstelle vertreten. Über den Usability-Pool vermittelt der DBSV blinde und sehbehinderte Testnutzer:innen an Unternehmen. Rückmeldungen und Fragen nimmt der DBSV unter digital-barrierefrei@dbsv.org entgegen.
Weitere Fragen, Sanktionen und Abschlussappell Im Publikumsgespräch geht es unter anderem um Sanktionsmöglichkeiten, Klagen von Mitbewerbern und ihre Grenzen sowie um konkrete Praxisbeispiele bei Banken. Zum Abschluss ruft Markus Ertel dazu auf, Barrieren aktiv zu melden – beim Anbieter direkt, beim DBSV oder über offizielle Beschwerdewege – statt zu resignieren.
Über die SightCity
Die SightCity ist Europas größte Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel. Mehr Informationen: www.sightcity.net
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Transkript
hallo herzlich willkommen zum Mitschnitt des Forums
vom 28.05.2026
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bfsg in Kraft was nun
Referent Markus ertel viel Spaß mit dem Vortrag danke
hallo Markus Erde Mein Name
und ich bin heute da zum Thema
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
es war letztes Jahr in Kraft gesetzt worden
wir dürfen auch nicht vergessen und ja und
nicht vergessen dass wir
neben dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz noch 1 2. Gesetz
bekommen haben und zwar
diesen die Medienstaatsvertrag der uns
in die See
Richtung bringt ich hab heute für alle mit dabei
und
welche Historie hat das bfsg
welche Produkte und Dienstleistungen müssen bis wann
barrierefrei sein und und
was bedeutet eigentlich
im barrierefreien Sinne des Gesetzes
dass wir können Verbraucher
Verbraucherinnen ihr recht durchsetzen
und wie unterstützt der DBSV
die blinde und sehende Menschen bei diesem recht
und wenn man sich die Historia anschaut
ist natürlich zuallererst die un
behinderten rechtskonvention zu nennen
mit der Paragraph 5
9 des der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert ja
den uneingeschränkten Zugang
zu den Themen
unter dem Aspekt der
Zugänglichkeit
oder bei uns in Deutschland heißt natürlich
Barrierefreiheit
das war so dies der staatsschuss in 2009
wurde auch in Europa
dann mitgenommen und gesagt
wir setzen auch die un
behinderten restkonvention um
es ist auf der anderen Seite
auch dann losgegangen die Diskussion
was braucht man
auf der einen Seite hat man dann dieses
die Urteil Linie für die öffentlichen Stellen gemacht
also die dann seit 2018 uns
hätte man gemeint bei
barrierefreie Websites der öffentlichen Stellen vorgeschrieben hätte
und auf der anderen Seite hat man
diskutiert wie kann man
die Privatwirtschaft verpflichten und da ist dann
der European Accessibility Act im Jahr
2018
verabschiedet worden
und dieser European Accessibility Act
ist quasi die Grundlage dann gewesen
für die Umsetzung für die nationale Umsetzung
des EAA im
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
aber zeitlich auch im Medienstaatsvertrag
hat einen besonderen Grund
Medien werden bei uns auch
von den landesmedien
Anstalten überwacht
und hat man gesagt es passt besser damit
dazu und dann hat man das dort mit reingepackt
also das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
ist dann im Jahr 2022, im Juni 2022
vom Parlament verabschiedet wurden
es gibt auch eine
Verordnung dazu
diese Verordnung
regelt noch mal was bedeutet im einzelnen dieses
was heißt Barrierefreiheit und
und auf der anderen Seite
hat man auch diesen Medienstaatsvertrag erneuert
damals mit dem 2. Medienänderungsstaatsvertrag
ist das ganze in Kraft gesetzt worden genau
und das gesetz selber
war so ausgestattet dass es dann letztes jahr
am 28.
06.
2025 in Kraft getreten ist
und dann darf man sich natürlich die Frage stellen
das bfsg ist jetzt in Kraft was nun ist
im Grunde eben
darf man auch mal ganz kritisch auch auf das Ziel
des
Gesetzes beziehungsweise Zweck des Gesetzes schauen
und
das steht jetzt im Paragraph 1 dieses Gesetzes drinnen
und
und
im Interesse
von Verbrauchern und Nutzern
was heißt es es ist 1 verbraucherrecht es ist 1 recht
das uns als Menschen
als Privatpersonen dieses Recht gibt das heißt
dass es auf diesen privaten Zweck beschränkt ist
das heißt auf der anderen Seite wer
selbstständig ist
wer in einem Unternehmen arbeitet
der profitiert noch nicht von diesem recht
das muss man auch klar sagen das
kann man auch
an dieser Stelle kritisieren und
weil es einfach verwirrend ist
auf der einen Seite wenn ich den gleichen Rechner
für meine freiberuflichkeit kaufe
und sage aber dieses privat also
es ist schon immer schwierig auch
nachzufolgen aber es ist
einfach so ist verbraucherrecht hat man
so umgesetzt und so
genau es geht um die Barrierefreiheit
von Produkten und aber auch Dienstleistungen
das nähere regelt das Gesetz dann selber
und es soll das rechts
auf Teilhabe in der Gesellschaft damit gestärkt werden
und es ist auch eine
harmonisierte
Regelung das heißt es gilt nicht nur in Deutschland
sondern
jedes Land hat diesen European Accessibility Act
wo wir im BFSG umgesetzt haben hat in im eigenen
rechten umsetzen müssen
in Österreich zum Beispiel heißt es nur
Barrierefreiheitsgesetz also es gibt auch andere
Gesetze in anderen Ländern
und alle greifen auf den
Ursprung auf den European Accessibility Act
entsprechend auch zurück
also wenn man hinschaut welche Produkte müssen
barrierefrei sein
es ist 1 EU staatsvertrag
ne die haben wahrscheinlich
eigenrechte das weiß ich jetzt nicht
aber das ist der reiner EU staatsvertrag
wo die Länder
der Europäischen Union mit dabei sind
und
wenn man anschaut welche Produkte sind damit gemeint
es is auch im Paragraph 1 des Gesetzes geregelt
kann man auch
gleich wieder vergessen is nur Gesetzestext
aber im Grunde steht da drinnen
dass alle Produkte
und die nachstehenden produkte die ab den
28.06.2025
in den verkehr gebracht werden das heißt
wenn es ab den zeitpunkt verkauft
ist ist es in den verkehr gebracht
und also das ab letztes jahr
dürfen normalerweise diese folgen
produkte nur noch barrierefrei auf die markt kommen
und
das ist einmal
mit Hardware Systeme für Verbraucher
und inklusive deren dem Trip Systeme
und wenn man dann
einfach mal hinschaut was ist es
und und dann ist es der Computer der normale
Desktop Computer sind natürlich die Tablets
sind aber auch
Smartphones und auch Smartwatches
also alles was man
hernehmen kann um nicht nur eine Funktion
auszuüben sondern
mehrere Funktionen damit ausüben
Smartwatch kann man natürlich zum
ja zum E Mail schreiben zum WhatsApp
hören zum Radio hören zum telefonieren also es gibt ja
auch viele Funktionen
wo zum Beispiel die Smartwatch auch hat
ja da zählen vielleicht auch noch andere
Dinge darunter aber es ist immer der Gedanke dass
mehrere Dinge
gleichzeitig mit einem Gerät gemacht werden können
können wir uns vorstellen bin jetzt kein Gamer
das gewisse Gaming
PCs auch entsprechend
des bieten können müssen danke
ja welche Produkte müssen noch bei
jedem Fall sein das sind die selbstbedienungsterminals
und dazu gehören auch die zahlungsterminals
also es heißt
zahlungsterminals gehören unter diesen Begriff
das sind die Dinge
wo wir unsere
Karte stecken die PIN eingeben oder nur die Smartphone
hinhalten das sind diese zahlungstermines
und alle neuen
zahlungstermines die seit letztes Jahr
angeschafft wurden von
irgendwelchen Händlern irgendwelchen
Einkaufsmöglichkeiten
Gastronomiebetriebe die müssten eigentlich
AB den letzten Jahr
auch entsprechend barrierefrei sein
dann selbstbedienungsterminals in Verbindung mit
BFSG die Dienstleistung
und dazu gehören Geldautomaten
fahrautomaten aber auch
entsprechend die Check in Automaten
also alles was in dem Bereich möglich sein muss
ja
bitte ja
Geldautomaten kommen da noch gleich drauf ja
also wenn heute 1 Geldautomat neu aufgestellt wird
muss der barrierefrei sein da gibt's
übergangsfristen die schauen wir uns noch mal
genauer an ja
bitte
können wir das mit den Fragen
vielleicht so machen dass wir die entweder
sammeln am Ende oder ich halt das
Mikro kurz hin wenn du
wenn du zwischendurch weil sonst können
hängen wir die online Zuhörer AB
Frage jetzt oder
ja okay Moment
so hier ist das Mikro ist auch
für die Geldautomaten
die Barrierefreiheit vorgeschrieben wenn's
wenn's repariert werden muss
damit es dann gleich barrierefrei
wiederhergestellt wird ja also nein
nur wenn der ausgetauscht wird
ja also wenn der repariert wird
ist keine im betriebnahme
sondern nur wenn der neu aufgestellt wird
ja okay ist noch eine Frage ja
also ich hab zu dem Thema
mal gehört das war vor einem Jahr
wo das Gesetz in Kraft getreten ist dass die alten
Bankautomaten wenn die so Lange durchhalten
noch 10 Jahre in Betrieb bleiben dürfen
erst in 10 Jahren
das heißt also in dem Fall wahrscheinlich in 9 Jahren
müssen alle
die geldinstitute ihre Automaten bei ihr
frei umstellen haben also die haben 1 sehr langes
einer der längsten
Rechte haben die Banken da die alten Automaten
noch nicht umzurüsten
oder zu reparieren das heißt also
da haben wir noch Lange
dran zu knuspern an dem Ding
ja danke für den Hinweis wir schauen uns
immer genauer an
stimmt zum Teil
kommen aber noch gerne da noch
drauf weil da gibt's wirklich
wie gesagt übergangsfristen
und dann verbrauche Endgeräte für
telekommunikations und audiovisuelle Dienste
das ist natürlich
auf der einen Seite die Fritzbox die
irgendwo zu Hause
hängt mit dem ich Mein privates Telefon
auch gehabt hab und und aber auch die Smart TV
Geräte müssen entsprechend
Produkte sein die barrierefrei sind
das E Book Lesegerät also das E Book wo ich diesen
ja Kindle E Book Reader
wie sie alle heißen sind davon betroffen ja
und
welche Dienstleistungen müssen barrierefrei
sein also man muss bitte auseinanderhalten das
eine sind die Produkte das ist das physische das
wo man so bisschen in der Hand hat
das andere sind die Dienstleistungen
und die stehen natürlich auch im gleichen Gesetz
und ja und die für dienstleistungen die nach dem
28.06.2025
gebracht
werden der sommer wieder genau das gleiche datum
also telekommunikationsdienste das heißt wenn ich 1
Mobilfunkvertrag hab dann muss dieser mobil
Vertrag diese Dienstleistung entsprechend
auch barrierefrei sein das heißt wenn ich meine
meinen Telekom Vertrag online
entsprechend auch
verwalten möchte
dann muss dieses Portal auch barrierefrei sein
dann ja sinds
Fernverkehr zu lande
zu Luft und zu Wasser hab ich's beschrieben
steht im Gesetze bissel Anders mit drin aber
aber da muss natürlich diese
Webseiten die Apps und alles was so um das Ticket
rum is muss auch
entsprechend barrierefrei sein dann die
und Informationen dazu was
was quasi veröffentlicht wird das heißt die die B
Seite muss natürlich entsprechend
barrierefrei sein wenn da diese Verkehrs
Sachen mit drauf sind
genau und auch die selbstbedienungsterminals im Bereich
der
die 4
und nachverkehr
Sachen also das heißt am Bahnsteig wenn er
Automat steht wo ich meine Tickets rauslassen kann
der muss wenn er jetzt
neu aufgestellt wird künftig auch barrierefrei
so wir haben noch
1 paar andere weitere Dienstleistungen so
bankdienstleistungen für Verbraucher
und dann eBooks und die hier für bestimmte Software
und auch Dienstleistungen im
elektronischen geschäftsverkehr also
Dienstleistungen
elektronischen
geschäftsverkehr ist jetzt so klassischerweise
auch so der Onlineshop
aber auch wenn ich
irgendeinen
Bezahlvorgang im online mache also der
elektronische
geschäftsvergang wir haben's jetzt gerade gehabt am am
Bahnhof das war dieser
wo wir die die die die
Koffer eingesperrt haben das
war nur elektronisch
möglich das ist der elektronische geschäftsverkehr
und diese Dienstleistung muss dann auch
barrierefrei möglich sein
wenn man den Medienstaatsvertrag anschauen
dann ist es eigentlich relativ nur eine
1eine Dienstleistung audiovisuelle Dienste
denken wir mal an so join
Netflix Disney Channel die ganzen Sachen wo
unterschiedliche Angebote gestreamt werden können
is auch barrierefrei zu sein
und da hat man natürlich jetzt 2 Ebenen
einmal die Ebene wo man kauft wo diese diese
diese elektronische geschäftsverkehr stattfindet
das heißt ich muss den kauftätigen aber dann auch
dieses Portal selbst muss natürlich
barrierefrei sein das eine ist BFSG
und das andere ist
Medienstaatsvertrag das macht das ganze
irgendwie auch nicht einfacher
und bleibt auch n bisschen kompliziert
ja
welche Ausnahmen gelten also es gibt natürlich
wie immer im Gesetz irgendwelche Ausnahmen und dann
gibt's im 1. Moment die Ausnahmen des
der kleinste Unternehmen
und die sind unternehmen
aber nur im Bereich von
den
Dienstleistungen also bei Produkte
nicht sondern bei Dienstleistungen ist es der Fall
wenn die nicht mehr wie
oder wenn die weniger als 10 Leute beschäftigen
und wenn die gleichzeitig
die bilanzsumme oder der Umsatz kleine
wie 2 Millionen ist
also das ist quasi die Definition von
kleinstunternehmen
und die sind auch vom
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen
dann gibt es die
Ausnahme der grundlegende
Veränderung das heißt wenn ich
1 Produkt so extrem verändern muss dass das
ursprüngliche Produkt nicht mehr erkennbar ist
dann spricht man von einer
Wesen grundlegende Veränderung
das muss der Händler oder der der
Hersteller auch da legen
da gibt's auch Vorgaben dazu das ist aber
Sache die es schwierig zu überprüfen ist das muss
von von amtswegen
überprüft werden
aber ist natürlich auch gute Möglichkeit
und wenn
1 Unternehmen sich unverhältnismäßig belastet
fühlt muss es auch dargelegt werden
können sie sich quasi freistellen lassen
aber das können es nicht unbedingt
selber sagen sondern
das muss auch festgestellt werden ja
dann gibt's diese übergangsgutstimmungen du Gehörtest
dich dazu mit dem geldautomatthema
aber im 1. Moment sind's diese dienstleistungssachen
ja genau
also Produkte die
verwendet werden Produkte mit denen
Dienstleistungen
erbracht werden jetzt sind wir wieder beim
beim bei der Gastronomie wo ich zum Beispiel Mir meine
ich hab
meinen Kaffee kauf und dann dieses zahlungsterminal hab
das heißt der Händler darf dieses Terminal
dieses zahlungsterminal noch wenn er's vor dem
am 28.06.2025 im betrieb
genommen hat also wenn es da schon verwendet hat
darf es bis zum 27.
06.2030
noch verwenden wenn's kaputt is
muss es natürlich ausgetauscht werden is ein neues
man braucht's
ein barrierefreies teil ja
und
dann gibt's diese ausnahme dass wenn verträge vor dem
28.06.2025
geschlossen worden
sind dass dann die dienstleistung nicht bei
ihr frei sein muss
ich rate eben seinen online banking vertrag
schnell zu kündigen
neu anzulegen weil dann ist es kein alter
vertrag mehr sondern ein neuer vertrag dann muss es
barrierefrei sein ist
auch irgendwie widersinnig unsinnig im grunde
sollte die bankdienstleistung natürlich jetzt schon
entsprechend
barrierefrei sein es gibt sicherlich auch
dinge wo es sinn macht aber ich hab da den sinn
dahinter noch nicht erkannt ja
also bei selbstbedienungsterminals
die vor dem 28.
06.2025
aufgestellt wurden das ist der geldautomat
das ist der ticketautomat
das ist auch dieses
check in terminal zum beispiel am flughafen die dürfen
die ab im betriebnahme und das ist kein
also das ist das datum wo das teil aufgestellt wurde
das kann können wir aber nicht nachvollziehen
also wenn das teil
vor achteinhalb jahren aufgestellt wurde
dann darf das noch sechseinhalb jahre laufen
also fünfzehn jahre
laufzeit darf das
haben also man darf nicht vor dem datum
28.
06.2025 ausgehen
fünfzehn jahre sondern von dem datum
wo das teil aufgestellt wurde
ist schwierig für uns zu
überwachen also deshalb ist es natürlich immer
die frage wann genau ist es aufgestellt worden
im grunde
gelder tomaten
wir dürften natürlich viel früher
barrierefrei sein es gibt ja schon diese sachen
was wird früher sein das
bargeld verschwunden oder die geldautomaten
dann letztendlich
barrierefrei
lassen wir uns überraschen wir wissen's nicht da danke
ja genau
ja
bis hierher fragen
ja moment da ist eine frage ich komme ja
ja ich wollt mal fragen wie ist es mit
selbstbedienungsgeschäften
müssen die auch per barrierefrei sein
wie zum beispiel diese
teakostfässer die es da gibt ja ja ich lass sie
aber jetzt leider den kussi nie verstanden wie die
tee gut fesser die es gibt
ah okay wo man wo nur mit karte reingeht
wo wo keine bedienung mehr da ist ja
nein nein und müssen nichts barrierefrei sein also
selbst bedienungsterminals im bereich
wo die dienstleistung barrierefrei sein muss die sind
bankdienstleistungen
die sind die dienstleistungen im fernverkehr
auf diese ist es beschränkt
also ein einkauf ein ein wareneinkauf
ist keine dienstleistung
aber im grunde es muss der elektronische
der geschäftsverkehr also das heißt wenn er
das über eine app
steuert die app muss barrierefrei sein
es ist auch nicht durchgängig schwierig auch
den ansatz zu finden wo macht's barrierefrei
also gesetzlich gibt's hier keine vorgaben
was vergreifen was natürlich jetzt zur thema ist
bin ich gerade ein bissel am
ausprobieren auch so sachen wie
der REWE shop der auch nach hause liefert
oder solche sachen
wo wir einfach den
mehrwert haben dass
dies jetzt künftig auch barrierefrei sein muss
natürlich auch jeder andere onlineshop
aber alles was so
quasi auch zum einkaufen dient
ich denk jetzt mal an Lieferando.de
oder natürlich
der lieferservice von jura solche sachen
die müssen auch weil es im im
elektronischen
geschäftsverkehr abläuft
müssen sie jetzt schon barrierefrei sein
ein moment ein moment ich geb ihnen's mikro
aber hier war auch noch ne andere frage
oder ist das gezielt auf die frage
ne antwort noch oder
nein ich wollt mal sagen also für die blinden
ich weiß dass
die Knuspr im moment probleme hat
ihre Barrierefreiheit zu gestalten wer bei
Lydias Welt auf die homepage geht
die ist auch blind und macht internet
recherchen
also die knuspr.de seite ist wohl mit nicht
barrierefrei und hält sich nicht an diese kriterien
nur da ist mal
müsst ihr dann gucken
dass er druck machen könnt bei der firma Knuspr
eure lebensbinde bestellen wollt
ja okay
dann hab ich hier aber noch ne noch eine frage moment
ja
ja ich glaube du hast sie eben schon
jetzt gesagt ich will trotzdem noch mal nachfragen
barrierefrei jetzt bei so zahlungsterminals
reicht das dann wenn n laden dann Apple Pay anbietet
oder oder google
pay oder oder
was heißt barrierefrei
in dem zusammenhang muss das terminal
selbst dann irgendwie ne sprachausgabe haben oder
wie weit geht dann
die definition von barrierefrei
das wär jetzt die nächste folie gehen wir gleich über
aber
gute überleitung danke
bitte beachten sie dass die messe
heute um 18 Uhr schließt
hat sie noch zum bahnhof möchten
empfehlen wir ihnen sich langsam auf den weg zu machen
die letzte tour zur bahnhof geht um 18:10 Uhr
vielen dank für ihren besuch
und einen angenehmen heimweg
dear SightCity visitors it's five o'clock
Please note that the exhibition
will close today at six p.m.
if you're planning to go to the train station
we kindly recommend
that you start making your way there soon.
The last transfer to the train station is at six ten p.m.
thank you for visiting
and we wish you a pleasant journey home
ja so jetzt wissen alle bescheid
und markus du kannst weitermachen
ja also die
das geht natürlich sehr tief rein
es müssen standards erfüllt werden es müssen normen
erfüllt werden aber diese barriere die
die verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
gibt's im detail vor und jetzt speziell die frage
was muss denn ein zahlungsformel haben das ist
hinter den zusätzlichen bestimmungen für
zahlungsterminal geregelt
und da steht zum beispiel drinnen dass die eine
also in natürlich alles im Zwei-Sinne-Prinzip
versteht sich von alleine dass auch
die standards eingehalten werden aber
speziell bei zahlungstermines
braucht's eine kopfhörerbuchse
also die normale klinke
ist hier gefordert
um einfach wie ähnlich wie beim
beim geldautomat einstecken zu können
dass nicht jeder hört was ich bezahle
sondern dass ich einfach auch in dem
geschützten modus diesen
zahlgangfang machen kann das ist
gefordert und das sollte auch
umgesetzt werden ich hab's
aber noch bei keinem einzigen zahlungsterminell
gesehen und erlebt
das ist die realität also
die gehen aktuell
an der entwicklung alle noch am gesetz vorbei also
oder beziehungsweise an der verordnung vorbei
und da lohnt sich's auch mal reinzuschauen
wir haben jetzt nicht die zeit im detail
reinzuschauen aber speziell bei zahlungsterminals
es ist schon so dass diese zahlungsterminals
natürlich auch einen
modus brauchen der dann auf einmal
mit sprachergabe macht oder umstellt auf
inverse darstellung
die großen symbole sind sowieso gefordert also
alles was hier
mit drinnen ist muss auch an diesen geräten erlebt
lebbar sein
die müssen es
umsetzen und müssen es dann normalerweise
auch in einer ce
erklärung Konformitätserklärung auch
aufm produkt bestätigen also ce
zeichen aber dann auch in der ce
erklärung noch mal entsprechend aufführen
es ist so die maßgabe es gilt hier
sehr stark diese en
dreihunderteins fünf
für neun man kennt's von webseiten
also alles was onlineshop webseiten sind
oder auch im app bereich
läufts aber auch künftig smartphones
smart phones
und auch
zahlungsterminals werden
künftig in zeug in dieser norm
auch mitgeregelt da hat man
bereits eine bestehende norm an der
eigentlichen norm wird aktuell auch noch
gearbeitet
man erwartet die noch im laufe des jahres
es wird sich n bisschen was
verändern
zum teil zum positiven zum teil
einfach aus der notwendigkeit raus dass man einfach
geschaut hat was macht denn
überhaupt sinn
aber es gibt die anforderung
einmal das produkt ist
benannt im anwendungsbereich
und dann ist es auch noch mal im
ne verordnung geschrieben
wie muss das ganze auch
entsprechend barrierefrei sein und im grundsatz
is es ähnlich wie beim
Behindertengleichstellungsgesetz es gelten
halt die normalen grundsätze der barrierefreiheit also
es muss ohne besondere schwermis alleine
und ja ja wie war das andere
ja einfach bedienbar auffindbar nutzbar
sein und ich darf natürlich auch meine
entsprechenden hilfsmittel
mitbringen dürfen ja
und so fügt sich das ganze zusammen
ist natürlich in der
verordnung
noch viel viel tiefgreifender
geschrieben aber im grunde
es muss für uns nutzbar sein sonst bringt dir
das ganze nix
hier ist eine frage im chat
markus darf ich dir kurz vorlesen ja gerne ja gerne
müssen anmeldeformulare
für veranstaltungen auf einer homepage
barrierefrei sein
auch wenn in dem zuge
noch kein zahlungsverkehr erfolgt
kann man aus dem digitalen raum auch ach so das war das
ja man kann aus dem digitalen raum fragen
stellen das war die frage
entschuldigung
ein anmeldeformular
müssen wir uns mal genauer anschauen
gerne zum schluss gibt's
e mail adresse mal des formular schicken und wo's
welcher seite das her ist müssen wir uns
anschauen kann ich jetzt
at talk nicht sagen
wenn's natürlich öffentlich stelle ist
dann ist auch jedes formular
egal ob's für anmeldung ist oder sonst irgendwas
barrierefrei zu sein
wenn seine anmeldung ist bei
ja privaten veranstalter
muss man's
anschauen in welchem zusammenhang das ganze dann
auch genutzt wird
danke danke
dann ist natürlich auch interessant
ich bin ja schon zu weit gegangen
ja jetzt bin ich mal
wohl zu weit jetzt kommen wir noch mal zurück
ja doch ja
wir können rechte durchgesetzt werden also was heißt
wenn's barrierefrei sein muss
es ist aber nicht barrierefrei
dann habe ich als verbraucher jetzt rechte bekommen
einmal es gibt die Marktüberwachungsstelle
und der länder für die
barrierefreiheit von produkten und dienstleistungen
die ist letztes jahr gegründet worden
ist es noch nicht so richtig sichtbar geworden
es gibt noch keine webseite von denen
aber man kann bei denen schon einen
antrag auf prüfung stellen
und das würde ich auch jedem empfehlen
bevor man sich lang
ärgert und der webseite
lang zurückmeldet und da
zehnmal hin und her schreibt und es passiert trotzdem
nix einfach einen antrag
auf prüfung stellen das schlagwort ist MLBF
marktüberwachung länder und barriere
freiheit der MLBF
wenn man die unter dem stichwort sucht findet man
auf dem portal sachsen anhalt die kontaktdaten
wer sie braucht kann sie auch bei uns bekommen
aber anträge
sind aktuell noch formlos
möglich ich denk dass irgendwann
noch mal auch ein antragsformular kommt ja
dann kann man auch noch
niederschwellig einen antrag auf schlichtungsstellen
das heißt die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
die wartet sogar schon auf anträge von betroffenen
wenn jemand einen onlineshop ärgert an
antrag auf schlichtung bei der Schlichtungsstelle
stellen
die müssen aber auch die Marktüberwachungsstelle
mitnehmen haben aktuell mal angedeutet dass
eigentlich diese
dieses beitreten
zu zu dem verfahren aktuell noch
bissel thema ist wo sie klären müssen
aber grundsätzlich kann auch eine schlichtung
bei der Schlichtungsstelle paragraph sechzehn
BGG gestellt werden
die uns bisher schon hilft
bei problemen von
öffentlichen stellen die barrierefreiheit herzustellen
wer sich unsicher
ist und sagt ich weiß es nicht ist es jetzt BFSG
es ist BGG also bindenden
gleichstellungsgesetz oder Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
stellt einfach einen antrag
bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
und wer vorher noch
und bayern gemeldet hat und vier wochen wartet wenn das
unzufrieden nicht zufriedenstellen geklärt wurde
dann könnte man dann jederzeit
egal was es ist einen antrag auf schlichtung stellen
und bei der und
bei den produkten oder bei den dienstleistungen
nach Medienstaatsvertrag
gibt es aktuell auch die
möglichkeit
direkt bei der
bei der entsprechenden Landesmedienanstalt
einen antrag zu stellen
wir werden auch hier des
bei unserer homepage verlinken das haben wir
erst letzte woche
in kontakt gewesen es gibt quasi einen ein
einen ein such formular wo man
quasi die namen der medien
des medien dienstleisters eingibt und dann findet man
wo ist die Landesmedienanstalt die hier
auch entsprechend zuständig ist
was macht der DBSV in dem bereich
wir
arbeiten an der normung mit mir
testen als verband auch die
durchsetzungswege
wir müssen erst einmal schauen funktioniert das ganze
wir machen das als verband mit verbands
anträgen aber auch
wir haben privatpersonen die sagen okay
es ärgert mich das melde jetzt ich
übrigens auch schon ein bisschen was gemeldet
einfach dass diese diese durchsetzungswege auch
bekannt werden dass die auch
wie wie fühlen sie sich an wie gut sind die
sind die auch wirkungsvoll ja
dann erklären wir fragen zu einer
wilden durchsetzung es kommt jemand
sagt ich weiß es nicht
ist dieser
produkt nacht sowieso sowieso
dann bemühen wir uns hier antworten zu finden
und schauen dass der
einfach seinen antrag dann auch stellen kann
und
mir haben ja bisher schon immer einen
ja grundlagen
und auch einen praxis workshop bei ihren melden
angeboten für dies
für die öffentlich stellen
und weiten den aktuell geradeaus
einfach nur mal das thema BFSG
mit hinzuzunehmen
weil es bei ihren melden an sich ist
ja ein thema das
uns ja schon sehr sehr lange beschäftigt
aber jetzt natürlich auch mit BFSG
und alle die probleme
die wir feststellen bei der durchsetzung fließt
natürlich im endeffekt wieder in die politische arbeit
des DBSV mit ein also mir
merken wo es dann fehlt
wir gehen mit den leuten in kontakt
wir sind auch in entsprechenden gremien
mitbeteiligt zum beispiel die Marktüberwachungsstelle
der
länder für barrierefreiheit vom produkt
dienstleistungen
hat einen beirat da sind wir natürlich als
DBSV auch mit vertreten
und bei uns fragen
auch unternehmen an aufm weg zur
barrierefreiheit aber auch zur nutzerfreundlichkeit
wir haben zum beispiel dann
usability pool den wir auch
mit denen wir
leute vermitteln die dann wiederum
als blinde und sehbehinderte nutzer diese produkte
ausprobieren und rückmeldungen geben
damits im endeffekt für uns dann
immer gut barrierefrei wird ja genau danke
aufgrund der zeit
ich kann noch bei fragen mitnehmen
aber es darf natürlich im nachgang jeder auch
an digital-barrierefrei
@dbsv.org eine e mail schreiben
und seine fragen
direkt an uns richten
wir bemühte uns natürlich sehr zeitneu zu antworten
und auch die entsprechenden
antworten zu finden aber jetzt die frage
aus dem plenum beziehungsweise auch
die online gestellt werden danke
okay gibt es noch fragen erstmal
ganz herzlichen dank
markus für die vielen informationen
und gib bitte
gibt es noch fragen von ihnen
gibt es noch fragen im chat
ja da ist noch mit eine hier ist noch eine im plenum ja
ich wollt nur sagen die Landesmedienanstalt für
für hessen müsste kassel sein das war alles
jetzt noch mal bitte
den
Landesmedienanstalt für hessen das müsste kassel sein
ah ja okay danke
gut hier war noch ja ich komme im moment danke
ja in wie weit wird es geahndet
oder also bestraft wenn wenn was nicht
barrierefrei ist
ist es unterschiedlich
oder wird es von land zu land
unterschiedlich gehandelt wie sieht es aus
in deutschland ist vorgesehen
dass die Marktüberwachungsstelle mit der
mit dem dienstleister oder mit dem
hersteller in kontakt gehen muss
und mit dem das thema klären muss
und da gibt's eskalationsstufen
und es kann auch soweit gehen
dass dieses produkt oder die dienstleistung
nicht mehr angeboten werden darf
es heißt es gibt schon druckmittel es gibt auch
geldstrafen sanktionen ich habe
es gelesen es gefällt mir natürlich nicht so gut
der leiter der Marktüberwachungsstelle
hat geschrieben dass ein
marktverbot natürlich die die letzte stufe sein
wird und
aber wie wirkungsvoll wird diese durchsetzung vorher
sein das muss ich natürlich erst noch
zeigen aber es gibt natürlich
möglichkeiten von staatswegen
hier einzugreifen und zu sagen
und das passt so nicht was natürlich auch passiert
ist dass die wettbewerber drauf schauen dass der
telekommunikationsamt bürgermeister
x sagt ja ich hab jetzt alles barrierefrei gemacht der
andere hat's noch nicht durch tesla dann
wertbewerbsverteil
das heißt ich hab mehr geld investieren müssen
um's barriere frei zu bekommen
und jetzt überzieh ich den einfach mal
mit einer unterlassungsklage
da gibt's auch schon
es gibt natürlich auch schon ne schale tanne
die einfach sehen der hat n onlineshop
und der hat noch keine
information zur barrierfreiheit auf der webseite
veröffentlicht und überzieht
den dann deshalb schon mit der klage
obwohl er gar nicht
überprüft hat ist die barrierefrei oder
nicht barrierefrei
also muss man auch aufpassen aber grundsätzlich
gibt's dann schon marktstellung
marktmachtstellung und auch verbände
die ja diesen verbraucher
bitte danke ja genau
wir haben auch die möglichkeit
hiermit einzugreifen da sind wir natürlich auch am
drüber nachdenken was könnte so das erste große
thema sein wo wir
als verband mal
zuschlagen und sagen wir holen uns das recht jetzt
danke
aber im ersten moment ist ja auch eine chance
in kommunikation zu gehen und zu sagen leute ich hab
das recht
aber ich möchte mit euch
zusammenarbeiten das heißt
mein ziel ist dass ein
barrierefreies produkt rauskommt
wir unterstützen euch natürlich auf dem weg
dazu und da ist natürlich dieses barrieren melden
eines
der vielen sachen also ich würde es nicht unbedingt
empfehlen
gleich loszumarschieren und das recht hat jeder
einen antrag
auf prüfung bei der Marktüberwachungsstelle zu stellen
sondern erste mal zu sagen leut
eigentlich wollte ich bei euch geld ausgeben
ich kann's einfach nicht weil eure
euer onlineshop nicht barrierefrei ist
was tun wir jetzt ich habe
zum beispiel das
hauptmenü kann ich nicht bedienen oder das sehe
ich in der sicht die kontraste sind so schwach
dass ich's einfach nicht erkenne
also man darf dann schon auch reingrätschen und sagen
leute so geht es nicht aber einfach
ja und dieser schaß sehen und mehr als
als miteinander sehen
die dinge jetzt gemeinsam zu entwickeln
weil bisher wurden wir ja oftmals
nicht berücksichtigt
hier ist noch eine frage
bei der bei der Sparda-Bank da war ich früher dabei
und dann konnte ich kein online banking
das ging einfach nicht war einfach nicht
barrierefrei konnte ich nicht machen haben die gesagt
ja dann müssen sie die bank wechseln
habe ich auch gemacht
bin bei der Postbank jetzt
da machen die alles für mich
also weil die
ja irgendwie noch bestimmt einkommen dann das
dann entsprechend machen die beweisungen sonst was
wo man sonst ja auch online mäßig machen kann und
und aber mittlerweile hat die Sparda-Bank so
ihr ihr ganzes
onlinesystem so verbessert hab ich mal gehört auf
auf der auf der für die für bayern beim wie heißt es
die die zeitschrift die da immer rauskommt im
im buch sechs
bleiben wir schon blinde seher hundert jahr
und ja genau
und da haben sie jetzt das
so völlig blindenfreundlich gemacht
dass das jetzt wieder
möglich wäre für mich dort zu machen
aber das ist das BFSG
also es wirkt schon n bisschen vor allem bei banken
die banken haben schon n bissl nachgezogen
also ich hab wir haben auch vom vom band aus
zu den Volksbanken und Raiffeisenbanken also zum genossen
spar da auch mit dazu
kontakt wir haben auch kontakt zu den Sparkassen
wir machen zu anderen instituten
kontakt also die
versuchen jetzt schon in die pötte zu kommen
natürlich gibt's noch viele
sachen die noch nicht barrierefrei sind aber
nach und nach müssen die auch
das ja einfach
noch mehr anpacken
aber da wirkt sich Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schon
eines der der themen ja
ja gibt es weitere fragen
ja
und da ist jetzt ist es jetzt auch 18 Uhr ja
ich denke wir sind alle vom tag
auch erschlagen und auch
jetzt noch mal so mit diesen ganzen informationen
ich hab noch n appell ja bitte
ja einfach hingehen und sagen bevor mich ein
eine
im shop ein produkt irgendwas nervt
bitte draufgehen uns
und mit den leuten sprechen
ah mit dem geschäft vor ort sprechen wenn ein
geschäft neu aufgemacht hat fragt es
wie lange ist es
gerät schon im einsatz ist es neu
sich das aufschreiben
wie das gerät heißt
es muss ja nicht der händler
vor ort der böse sein sondern dem wurde
das einfach verkauft
und der meint es wär gut es wär nutzbar
gibt's das unseres DBSV sehr gerne mir
möchten aber auch
die erfahrungen die aus dem bayern melden
oder aus der antragstellung
Schlichtungsstelle gemacht werden möchten wir
auch gerne sammeln
das heißt wenn jemand eine spannende
erfolgsgeschichte zu erzählen hat oder eine
frustmoment einfach kurz schreiben wie es das
sachverhalt
wir können natürlich auch nicht zaubern aber wir können
das aufnehmen
und für uns ein bisschen sortieren und sagen wo liegen
denn die ganzen problemlagen und das meine bitte
an alle
wir rinnen aber auch da draußen die heute zuschauen
einfach trauen bei ihren melden
und gemeinsam schauen
wir dann dass die
rechte die uns eigentlich vom gesetze
jetzt zugesprochen worden sein auch erlebbar werden
danke schön
wir hoffen der Vortrag hat ihnen gefallen
Mehr Informationen finden Sie unter sightcity.net/F032013.
vielen Dank und bis zur nächsten SightCity