SightCity Podcast (DE)

Der deutschsprachige Teil unseres zweisprachigen Messe-Podcasts mit Fachvorträgen, Interviews und Innovationen für mehr Inklusion.

SightCity Forum 2026: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – was nun?

09.09.2026 44 min

Video zur Episode

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Zusammenfassung & Show Notes

 Markus Ertl vom DBSV erklärt beim SightCity Forum, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit seinem Inkrafttreten am 28.06.2025 konkret bedeutet: welche Produkte und Dienstleistungen betroffen sind, welche Ausnahmen und Übergangsfristen gelten, und wie Verbraucher:innen ihr Recht auf Barrierefreiheit durchsetzen können. Zahlreiche Publikumsfragen machen den Vortrag besonders praxisnah. Ein Forumsbeitrag von der SightCity 2026. 

Begrüßung & rechtlicher Hintergrund Markus Ertel vom DBSV ordnet das BFSG historisch ein: Ausgangspunkt ist die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 9), die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Daraus entwickelten sich zwei Stränge: die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen (seit 2018 umzusetzen) und – für die Privatwirtschaft – der European Accessibility Act (EAA), 2018 verabschiedet. Das BFSG wurde im Juni 2022 vom Bundestag beschlossen und ist am 28.06.2025 in Kraft getreten; parallel wurde auch der Medienstaatsvertrag angepasst (2. Medienänderungsstaatsvertrag), da audiovisuelle Mediendienste von den Landesmedienanstalten überwacht werden.

Zweck des BFSG und Geltungsbereich Das Gesetz ist im Kern ein Verbraucherrecht: Es gilt im Interesse von Verbraucher:innen und Privatpersonen – wer selbstständig ist oder im Rahmen eines Unternehmens handelt, profitiert nicht direkt davon. Das BFSG ist eine harmonisierte EU-weite Regelung: Jedes Mitgliedsland musste den European Accessibility Act in nationales Recht umsetzen; in Österreich etwa heißt das entsprechende Gesetz Barrierefreiheitsgesetz.

Betroffene Produkte Zu den Produkten zählen unter anderem Computer, Tablets, Smartphones und Smartwatches, Selbstbedienungsterminals (inklusive Zahlungsterminals), Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Automaten, Endgeräte für Telekommunikation und audiovisuelle Dienste (z. B. Router, Smart-TVs) sowie E-Book-Lesegeräte.

Betroffene Dienstleistungen und der Medienstaatsvertrag Auf der Dienstleistungsseite geht es u. a. um Telekommunikationsdienste, Personenverkehr (Land, Luft, Wasser), Bankdienstleistungen für Verbraucher:innen, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Shops, Bezahlvorgänge). Audiovisuelle Dienste wie Streaming-Anbieter fallen zusätzlich unter den Medienstaatsvertrag – hier gibt es zwei Ebenen: die Verkaufs-/Buchungsplattform (BFSG) und den eigentlichen Dienst (Medienstaatsvertrag).

Ausnahmen und Übergangsfristen Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigten, Bilanzsumme/Umsatz unter 2 Mio. Euro) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Weitere Ausnahmen greifen bei grundlegender Veränderung eines Produkts oder unverhältnismäßiger Belastung – beides muss aber dargelegt bzw. amtlich festgestellt werden, nicht einfach behauptet werden. Für Bestandsgeräte gelten lange Übergangsfristen: Vor dem 28.06.2025 in Betrieb genommene Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten) dürfen bis zu 15 Jahre ab ihrem individuellen Aufstelldatum weiterlaufen; vor diesem Stichtag geschlossene Verträge (z. B. Online-Banking) müssen nicht nachträglich barrierefrei werden.

Rechte durchsetzen: Marktüberwachungsstelle, MLBF und Schlichtungsstelle Verbraucher:innen können einen formlosen Prüfantrag bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF, Kontaktdaten über das Landesportal Sachsen-Anhalt) stellen. Für Angelegenheiten nach dem BGG steht zusätzlich die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG offen; bei Diensten nach dem Medienstaatsvertrag ist die zuständige Landesmedienanstalt Ansprechpartnerin. Bei anhaltenden Verstößen drohen Eskalationsstufen bis hin zum Marktverbot sowie Bußgelder.

Die Arbeit des DBSV Der DBSV begleitet die Normung mit, testet selbst Durchsetzungswege, stellt Verbandsanträge, berät öffentliche Stellen in Grundlagen- und Praxis-Workshops, bringt Praxiserfahrungen in die politische Arbeit ein und ist im Beirat der Marktüberwachungsstelle vertreten. Über den Usability-Pool vermittelt der DBSV blinde und sehbehinderte Testnutzer:innen an Unternehmen. Rückmeldungen und Fragen nimmt der DBSV unter digital-barrierefrei@dbsv.org entgegen.

Weitere Fragen, Sanktionen und Abschlussappell Im Publikumsgespräch geht es unter anderem um Sanktionsmöglichkeiten, Klagen von Mitbewerbern und ihre Grenzen sowie um konkrete Praxisbeispiele bei Banken. Zum Abschluss ruft Markus Ertel dazu auf, Barrieren aktiv zu melden – beim Anbieter direkt, beim DBSV oder über offizielle Beschwerdewege – statt zu resignieren.

Kontakt:
DBSV, digital-barrierefrei@dbsv.org
Weitere Informationen: https://sightcity.net/f032013

Über die SightCity
Die SightCity ist Europas größte Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel. Mehr Informationen: www.sightcity.net

SightCity Kontakt (Allgemein)
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Transkript

hallo herzlich willkommen zum Mitschnitt des Forums vom 28.05.2026 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bfsg in Kraft was nun Referent Markus ertel viel Spaß mit dem Vortrag danke hallo Markus Erde Mein Name und ich bin heute da zum Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz es war letztes Jahr in Kraft gesetzt worden wir dürfen auch nicht vergessen und ja und nicht vergessen dass wir neben dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz noch 1 2. Gesetz bekommen haben und zwar diesen die Medienstaatsvertrag der uns in die See Richtung bringt ich hab heute für alle mit dabei und welche Historie hat das bfsg welche Produkte und Dienstleistungen müssen bis wann barrierefrei sein und und was bedeutet eigentlich im barrierefreien Sinne des Gesetzes dass wir können Verbraucher Verbraucherinnen ihr recht durchsetzen und wie unterstützt der DBSV die blinde und sehende Menschen bei diesem recht und wenn man sich die Historia anschaut ist natürlich zuallererst die un behinderten rechtskonvention zu nennen mit der Paragraph 5 9 des der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert ja den uneingeschränkten Zugang zu den Themen unter dem Aspekt der Zugänglichkeit oder bei uns in Deutschland heißt natürlich Barrierefreiheit das war so dies der staatsschuss in 2009 wurde auch in Europa dann mitgenommen und gesagt wir setzen auch die un behinderten restkonvention um es ist auf der anderen Seite auch dann losgegangen die Diskussion was braucht man auf der einen Seite hat man dann dieses die Urteil Linie für die öffentlichen Stellen gemacht also die dann seit 2018 uns hätte man gemeint bei barrierefreie Websites der öffentlichen Stellen vorgeschrieben hätte und auf der anderen Seite hat man diskutiert wie kann man die Privatwirtschaft verpflichten und da ist dann der European Accessibility Act im Jahr 2018 verabschiedet worden und dieser European Accessibility Act ist quasi die Grundlage dann gewesen für die Umsetzung für die nationale Umsetzung des EAA im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aber zeitlich auch im Medienstaatsvertrag hat einen besonderen Grund Medien werden bei uns auch von den landesmedien Anstalten überwacht und hat man gesagt es passt besser damit dazu und dann hat man das dort mit reingepackt also das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist dann im Jahr 2022, im Juni 2022 vom Parlament verabschiedet wurden es gibt auch eine Verordnung dazu diese Verordnung regelt noch mal was bedeutet im einzelnen dieses was heißt Barrierefreiheit und und auf der anderen Seite hat man auch diesen Medienstaatsvertrag erneuert damals mit dem 2. Medienänderungsstaatsvertrag ist das ganze in Kraft gesetzt worden genau und das gesetz selber war so ausgestattet dass es dann letztes jahr am 28. 06. 2025 in Kraft getreten ist und dann darf man sich natürlich die Frage stellen das bfsg ist jetzt in Kraft was nun ist im Grunde eben darf man auch mal ganz kritisch auch auf das Ziel des Gesetzes beziehungsweise Zweck des Gesetzes schauen und das steht jetzt im Paragraph 1 dieses Gesetzes drinnen und und im Interesse von Verbrauchern und Nutzern was heißt es es ist 1 verbraucherrecht es ist 1 recht das uns als Menschen als Privatpersonen dieses Recht gibt das heißt dass es auf diesen privaten Zweck beschränkt ist das heißt auf der anderen Seite wer selbstständig ist wer in einem Unternehmen arbeitet der profitiert noch nicht von diesem recht das muss man auch klar sagen das kann man auch an dieser Stelle kritisieren und weil es einfach verwirrend ist auf der einen Seite wenn ich den gleichen Rechner für meine freiberuflichkeit kaufe und sage aber dieses privat also es ist schon immer schwierig auch nachzufolgen aber es ist einfach so ist verbraucherrecht hat man so umgesetzt und so genau es geht um die Barrierefreiheit von Produkten und aber auch Dienstleistungen das nähere regelt das Gesetz dann selber und es soll das rechts auf Teilhabe in der Gesellschaft damit gestärkt werden und es ist auch eine harmonisierte Regelung das heißt es gilt nicht nur in Deutschland sondern jedes Land hat diesen European Accessibility Act wo wir im BFSG umgesetzt haben hat in im eigenen rechten umsetzen müssen in Österreich zum Beispiel heißt es nur Barrierefreiheitsgesetz also es gibt auch andere Gesetze in anderen Ländern und alle greifen auf den Ursprung auf den European Accessibility Act entsprechend auch zurück also wenn man hinschaut welche Produkte müssen barrierefrei sein es ist 1 EU staatsvertrag ne die haben wahrscheinlich eigenrechte das weiß ich jetzt nicht aber das ist der reiner EU staatsvertrag wo die Länder der Europäischen Union mit dabei sind und wenn man anschaut welche Produkte sind damit gemeint es is auch im Paragraph 1 des Gesetzes geregelt kann man auch gleich wieder vergessen is nur Gesetzestext aber im Grunde steht da drinnen dass alle Produkte und die nachstehenden produkte die ab den 28.06.2025 in den verkehr gebracht werden das heißt wenn es ab den zeitpunkt verkauft ist ist es in den verkehr gebracht und also das ab letztes jahr dürfen normalerweise diese folgen produkte nur noch barrierefrei auf die markt kommen und das ist einmal mit Hardware Systeme für Verbraucher und inklusive deren dem Trip Systeme und wenn man dann einfach mal hinschaut was ist es und und dann ist es der Computer der normale Desktop Computer sind natürlich die Tablets sind aber auch Smartphones und auch Smartwatches also alles was man hernehmen kann um nicht nur eine Funktion auszuüben sondern mehrere Funktionen damit ausüben Smartwatch kann man natürlich zum ja zum E Mail schreiben zum WhatsApp hören zum Radio hören zum telefonieren also es gibt ja auch viele Funktionen wo zum Beispiel die Smartwatch auch hat ja da zählen vielleicht auch noch andere Dinge darunter aber es ist immer der Gedanke dass mehrere Dinge gleichzeitig mit einem Gerät gemacht werden können können wir uns vorstellen bin jetzt kein Gamer das gewisse Gaming PCs auch entsprechend des bieten können müssen danke ja welche Produkte müssen noch bei jedem Fall sein das sind die selbstbedienungsterminals und dazu gehören auch die zahlungsterminals also es heißt zahlungsterminals gehören unter diesen Begriff das sind die Dinge wo wir unsere Karte stecken die PIN eingeben oder nur die Smartphone hinhalten das sind diese zahlungstermines und alle neuen zahlungstermines die seit letztes Jahr angeschafft wurden von irgendwelchen Händlern irgendwelchen Einkaufsmöglichkeiten Gastronomiebetriebe die müssten eigentlich AB den letzten Jahr auch entsprechend barrierefrei sein dann selbstbedienungsterminals in Verbindung mit BFSG die Dienstleistung und dazu gehören Geldautomaten fahrautomaten aber auch entsprechend die Check in Automaten also alles was in dem Bereich möglich sein muss ja bitte ja Geldautomaten kommen da noch gleich drauf ja also wenn heute 1 Geldautomat neu aufgestellt wird muss der barrierefrei sein da gibt's übergangsfristen die schauen wir uns noch mal genauer an ja bitte können wir das mit den Fragen vielleicht so machen dass wir die entweder sammeln am Ende oder ich halt das Mikro kurz hin wenn du wenn du zwischendurch weil sonst können hängen wir die online Zuhörer AB Frage jetzt oder ja okay Moment so hier ist das Mikro ist auch für die Geldautomaten die Barrierefreiheit vorgeschrieben wenn's wenn's repariert werden muss damit es dann gleich barrierefrei wiederhergestellt wird ja also nein nur wenn der ausgetauscht wird ja also wenn der repariert wird ist keine im betriebnahme sondern nur wenn der neu aufgestellt wird ja okay ist noch eine Frage ja also ich hab zu dem Thema mal gehört das war vor einem Jahr wo das Gesetz in Kraft getreten ist dass die alten Bankautomaten wenn die so Lange durchhalten noch 10 Jahre in Betrieb bleiben dürfen erst in 10 Jahren das heißt also in dem Fall wahrscheinlich in 9 Jahren müssen alle die geldinstitute ihre Automaten bei ihr frei umstellen haben also die haben 1 sehr langes einer der längsten Rechte haben die Banken da die alten Automaten noch nicht umzurüsten oder zu reparieren das heißt also da haben wir noch Lange dran zu knuspern an dem Ding ja danke für den Hinweis wir schauen uns immer genauer an stimmt zum Teil kommen aber noch gerne da noch drauf weil da gibt's wirklich wie gesagt übergangsfristen und dann verbrauche Endgeräte für telekommunikations und audiovisuelle Dienste das ist natürlich auf der einen Seite die Fritzbox die irgendwo zu Hause hängt mit dem ich Mein privates Telefon auch gehabt hab und und aber auch die Smart TV Geräte müssen entsprechend Produkte sein die barrierefrei sind das E Book Lesegerät also das E Book wo ich diesen ja Kindle E Book Reader wie sie alle heißen sind davon betroffen ja und welche Dienstleistungen müssen barrierefrei sein also man muss bitte auseinanderhalten das eine sind die Produkte das ist das physische das wo man so bisschen in der Hand hat das andere sind die Dienstleistungen und die stehen natürlich auch im gleichen Gesetz und ja und die für dienstleistungen die nach dem 28.06.2025 gebracht werden der sommer wieder genau das gleiche datum also telekommunikationsdienste das heißt wenn ich 1 Mobilfunkvertrag hab dann muss dieser mobil Vertrag diese Dienstleistung entsprechend auch barrierefrei sein das heißt wenn ich meine meinen Telekom Vertrag online entsprechend auch verwalten möchte dann muss dieses Portal auch barrierefrei sein dann ja sinds Fernverkehr zu lande zu Luft und zu Wasser hab ich's beschrieben steht im Gesetze bissel Anders mit drin aber aber da muss natürlich diese Webseiten die Apps und alles was so um das Ticket rum is muss auch entsprechend barrierefrei sein dann die und Informationen dazu was was quasi veröffentlicht wird das heißt die die B Seite muss natürlich entsprechend barrierefrei sein wenn da diese Verkehrs Sachen mit drauf sind genau und auch die selbstbedienungsterminals im Bereich der die 4 und nachverkehr Sachen also das heißt am Bahnsteig wenn er Automat steht wo ich meine Tickets rauslassen kann der muss wenn er jetzt neu aufgestellt wird künftig auch barrierefrei so wir haben noch 1 paar andere weitere Dienstleistungen so bankdienstleistungen für Verbraucher und dann eBooks und die hier für bestimmte Software und auch Dienstleistungen im elektronischen geschäftsverkehr also Dienstleistungen elektronischen geschäftsverkehr ist jetzt so klassischerweise auch so der Onlineshop aber auch wenn ich irgendeinen Bezahlvorgang im online mache also der elektronische geschäftsvergang wir haben's jetzt gerade gehabt am am Bahnhof das war dieser wo wir die die die die Koffer eingesperrt haben das war nur elektronisch möglich das ist der elektronische geschäftsverkehr und diese Dienstleistung muss dann auch barrierefrei möglich sein wenn man den Medienstaatsvertrag anschauen dann ist es eigentlich relativ nur eine 1eine Dienstleistung audiovisuelle Dienste denken wir mal an so join Netflix Disney Channel die ganzen Sachen wo unterschiedliche Angebote gestreamt werden können is auch barrierefrei zu sein und da hat man natürlich jetzt 2 Ebenen einmal die Ebene wo man kauft wo diese diese diese elektronische geschäftsverkehr stattfindet das heißt ich muss den kauftätigen aber dann auch dieses Portal selbst muss natürlich barrierefrei sein das eine ist BFSG und das andere ist Medienstaatsvertrag das macht das ganze irgendwie auch nicht einfacher und bleibt auch n bisschen kompliziert ja welche Ausnahmen gelten also es gibt natürlich wie immer im Gesetz irgendwelche Ausnahmen und dann gibt's im 1. Moment die Ausnahmen des der kleinste Unternehmen und die sind unternehmen aber nur im Bereich von den Dienstleistungen also bei Produkte nicht sondern bei Dienstleistungen ist es der Fall wenn die nicht mehr wie oder wenn die weniger als 10 Leute beschäftigen und wenn die gleichzeitig die bilanzsumme oder der Umsatz kleine wie 2 Millionen ist also das ist quasi die Definition von kleinstunternehmen und die sind auch vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen dann gibt es die Ausnahme der grundlegende Veränderung das heißt wenn ich 1 Produkt so extrem verändern muss dass das ursprüngliche Produkt nicht mehr erkennbar ist dann spricht man von einer Wesen grundlegende Veränderung das muss der Händler oder der der Hersteller auch da legen da gibt's auch Vorgaben dazu das ist aber Sache die es schwierig zu überprüfen ist das muss von von amtswegen überprüft werden aber ist natürlich auch gute Möglichkeit und wenn 1 Unternehmen sich unverhältnismäßig belastet fühlt muss es auch dargelegt werden können sie sich quasi freistellen lassen aber das können es nicht unbedingt selber sagen sondern das muss auch festgestellt werden ja dann gibt's diese übergangsgutstimmungen du Gehörtest dich dazu mit dem geldautomatthema aber im 1. Moment sind's diese dienstleistungssachen ja genau also Produkte die verwendet werden Produkte mit denen Dienstleistungen erbracht werden jetzt sind wir wieder beim beim bei der Gastronomie wo ich zum Beispiel Mir meine ich hab meinen Kaffee kauf und dann dieses zahlungsterminal hab das heißt der Händler darf dieses Terminal dieses zahlungsterminal noch wenn er's vor dem am 28.06.2025 im betrieb genommen hat also wenn es da schon verwendet hat darf es bis zum 27. 06.2030 noch verwenden wenn's kaputt is muss es natürlich ausgetauscht werden is ein neues man braucht's ein barrierefreies teil ja und dann gibt's diese ausnahme dass wenn verträge vor dem 28.06.2025 geschlossen worden sind dass dann die dienstleistung nicht bei ihr frei sein muss ich rate eben seinen online banking vertrag schnell zu kündigen neu anzulegen weil dann ist es kein alter vertrag mehr sondern ein neuer vertrag dann muss es barrierefrei sein ist auch irgendwie widersinnig unsinnig im grunde sollte die bankdienstleistung natürlich jetzt schon entsprechend barrierefrei sein es gibt sicherlich auch dinge wo es sinn macht aber ich hab da den sinn dahinter noch nicht erkannt ja also bei selbstbedienungsterminals die vor dem 28. 06.2025 aufgestellt wurden das ist der geldautomat das ist der ticketautomat das ist auch dieses check in terminal zum beispiel am flughafen die dürfen die ab im betriebnahme und das ist kein also das ist das datum wo das teil aufgestellt wurde das kann können wir aber nicht nachvollziehen also wenn das teil vor achteinhalb jahren aufgestellt wurde dann darf das noch sechseinhalb jahre laufen also fünfzehn jahre laufzeit darf das haben also man darf nicht vor dem datum 28. 06.2025 ausgehen fünfzehn jahre sondern von dem datum wo das teil aufgestellt wurde ist schwierig für uns zu überwachen also deshalb ist es natürlich immer die frage wann genau ist es aufgestellt worden im grunde gelder tomaten wir dürften natürlich viel früher barrierefrei sein es gibt ja schon diese sachen was wird früher sein das bargeld verschwunden oder die geldautomaten dann letztendlich barrierefrei lassen wir uns überraschen wir wissen's nicht da danke ja genau ja bis hierher fragen ja moment da ist eine frage ich komme ja ja ich wollt mal fragen wie ist es mit selbstbedienungsgeschäften müssen die auch per barrierefrei sein wie zum beispiel diese teakostfässer die es da gibt ja ja ich lass sie aber jetzt leider den kussi nie verstanden wie die tee gut fesser die es gibt ah okay wo man wo nur mit karte reingeht wo wo keine bedienung mehr da ist ja nein nein und müssen nichts barrierefrei sein also selbst bedienungsterminals im bereich wo die dienstleistung barrierefrei sein muss die sind bankdienstleistungen die sind die dienstleistungen im fernverkehr auf diese ist es beschränkt also ein einkauf ein ein wareneinkauf ist keine dienstleistung aber im grunde es muss der elektronische der geschäftsverkehr also das heißt wenn er das über eine app steuert die app muss barrierefrei sein es ist auch nicht durchgängig schwierig auch den ansatz zu finden wo macht's barrierefrei also gesetzlich gibt's hier keine vorgaben was vergreifen was natürlich jetzt zur thema ist bin ich gerade ein bissel am ausprobieren auch so sachen wie der REWE shop der auch nach hause liefert oder solche sachen wo wir einfach den mehrwert haben dass dies jetzt künftig auch barrierefrei sein muss natürlich auch jeder andere onlineshop aber alles was so quasi auch zum einkaufen dient ich denk jetzt mal an Lieferando.de oder natürlich der lieferservice von jura solche sachen die müssen auch weil es im im elektronischen geschäftsverkehr abläuft müssen sie jetzt schon barrierefrei sein ein moment ein moment ich geb ihnen's mikro aber hier war auch noch ne andere frage oder ist das gezielt auf die frage ne antwort noch oder nein ich wollt mal sagen also für die blinden ich weiß dass die Knuspr im moment probleme hat ihre Barrierefreiheit zu gestalten wer bei Lydias Welt auf die homepage geht die ist auch blind und macht internet recherchen also die knuspr.de seite ist wohl mit nicht barrierefrei und hält sich nicht an diese kriterien nur da ist mal müsst ihr dann gucken dass er druck machen könnt bei der firma Knuspr eure lebensbinde bestellen wollt ja okay dann hab ich hier aber noch ne noch eine frage moment ja ja ich glaube du hast sie eben schon jetzt gesagt ich will trotzdem noch mal nachfragen barrierefrei jetzt bei so zahlungsterminals reicht das dann wenn n laden dann Apple Pay anbietet oder oder google pay oder oder was heißt barrierefrei in dem zusammenhang muss das terminal selbst dann irgendwie ne sprachausgabe haben oder wie weit geht dann die definition von barrierefrei das wär jetzt die nächste folie gehen wir gleich über aber gute überleitung danke bitte beachten sie dass die messe heute um 18 Uhr schließt hat sie noch zum bahnhof möchten empfehlen wir ihnen sich langsam auf den weg zu machen die letzte tour zur bahnhof geht um 18:10 Uhr vielen dank für ihren besuch und einen angenehmen heimweg dear SightCity visitors it's five o'clock Please note that the exhibition will close today at six p.m. if you're planning to go to the train station we kindly recommend that you start making your way there soon. The last transfer to the train station is at six ten p.m. thank you for visiting and we wish you a pleasant journey home ja so jetzt wissen alle bescheid und markus du kannst weitermachen ja also die das geht natürlich sehr tief rein es müssen standards erfüllt werden es müssen normen erfüllt werden aber diese barriere die die verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt's im detail vor und jetzt speziell die frage was muss denn ein zahlungsformel haben das ist hinter den zusätzlichen bestimmungen für zahlungsterminal geregelt und da steht zum beispiel drinnen dass die eine also in natürlich alles im Zwei-Sinne-Prinzip versteht sich von alleine dass auch die standards eingehalten werden aber speziell bei zahlungstermines braucht's eine kopfhörerbuchse also die normale klinke ist hier gefordert um einfach wie ähnlich wie beim beim geldautomat einstecken zu können dass nicht jeder hört was ich bezahle sondern dass ich einfach auch in dem geschützten modus diesen zahlgangfang machen kann das ist gefordert und das sollte auch umgesetzt werden ich hab's aber noch bei keinem einzigen zahlungsterminell gesehen und erlebt das ist die realität also die gehen aktuell an der entwicklung alle noch am gesetz vorbei also oder beziehungsweise an der verordnung vorbei und da lohnt sich's auch mal reinzuschauen wir haben jetzt nicht die zeit im detail reinzuschauen aber speziell bei zahlungsterminals es ist schon so dass diese zahlungsterminals natürlich auch einen modus brauchen der dann auf einmal mit sprachergabe macht oder umstellt auf inverse darstellung die großen symbole sind sowieso gefordert also alles was hier mit drinnen ist muss auch an diesen geräten erlebt lebbar sein die müssen es umsetzen und müssen es dann normalerweise auch in einer ce erklärung Konformitätserklärung auch aufm produkt bestätigen also ce zeichen aber dann auch in der ce erklärung noch mal entsprechend aufführen es ist so die maßgabe es gilt hier sehr stark diese en dreihunderteins fünf für neun man kennt's von webseiten also alles was onlineshop webseiten sind oder auch im app bereich läufts aber auch künftig smartphones smart phones und auch zahlungsterminals werden künftig in zeug in dieser norm auch mitgeregelt da hat man bereits eine bestehende norm an der eigentlichen norm wird aktuell auch noch gearbeitet man erwartet die noch im laufe des jahres es wird sich n bisschen was verändern zum teil zum positiven zum teil einfach aus der notwendigkeit raus dass man einfach geschaut hat was macht denn überhaupt sinn aber es gibt die anforderung einmal das produkt ist benannt im anwendungsbereich und dann ist es auch noch mal im ne verordnung geschrieben wie muss das ganze auch entsprechend barrierefrei sein und im grundsatz is es ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz es gelten halt die normalen grundsätze der barrierefreiheit also es muss ohne besondere schwermis alleine und ja ja wie war das andere ja einfach bedienbar auffindbar nutzbar sein und ich darf natürlich auch meine entsprechenden hilfsmittel mitbringen dürfen ja und so fügt sich das ganze zusammen ist natürlich in der verordnung noch viel viel tiefgreifender geschrieben aber im grunde es muss für uns nutzbar sein sonst bringt dir das ganze nix hier ist eine frage im chat markus darf ich dir kurz vorlesen ja gerne ja gerne müssen anmeldeformulare für veranstaltungen auf einer homepage barrierefrei sein auch wenn in dem zuge noch kein zahlungsverkehr erfolgt kann man aus dem digitalen raum auch ach so das war das ja man kann aus dem digitalen raum fragen stellen das war die frage entschuldigung ein anmeldeformular müssen wir uns mal genauer anschauen gerne zum schluss gibt's e mail adresse mal des formular schicken und wo's welcher seite das her ist müssen wir uns anschauen kann ich jetzt at talk nicht sagen wenn's natürlich öffentlich stelle ist dann ist auch jedes formular egal ob's für anmeldung ist oder sonst irgendwas barrierefrei zu sein wenn seine anmeldung ist bei ja privaten veranstalter muss man's anschauen in welchem zusammenhang das ganze dann auch genutzt wird danke danke dann ist natürlich auch interessant ich bin ja schon zu weit gegangen ja jetzt bin ich mal wohl zu weit jetzt kommen wir noch mal zurück ja doch ja wir können rechte durchgesetzt werden also was heißt wenn's barrierefrei sein muss es ist aber nicht barrierefrei dann habe ich als verbraucher jetzt rechte bekommen einmal es gibt die Marktüberwachungsstelle und der länder für die barrierefreiheit von produkten und dienstleistungen die ist letztes jahr gegründet worden ist es noch nicht so richtig sichtbar geworden es gibt noch keine webseite von denen aber man kann bei denen schon einen antrag auf prüfung stellen und das würde ich auch jedem empfehlen bevor man sich lang ärgert und der webseite lang zurückmeldet und da zehnmal hin und her schreibt und es passiert trotzdem nix einfach einen antrag auf prüfung stellen das schlagwort ist MLBF marktüberwachung länder und barriere freiheit der MLBF wenn man die unter dem stichwort sucht findet man auf dem portal sachsen anhalt die kontaktdaten wer sie braucht kann sie auch bei uns bekommen aber anträge sind aktuell noch formlos möglich ich denk dass irgendwann noch mal auch ein antragsformular kommt ja dann kann man auch noch niederschwellig einen antrag auf schlichtungsstellen das heißt die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG die wartet sogar schon auf anträge von betroffenen wenn jemand einen onlineshop ärgert an antrag auf schlichtung bei der Schlichtungsstelle stellen die müssen aber auch die Marktüberwachungsstelle mitnehmen haben aktuell mal angedeutet dass eigentlich diese dieses beitreten zu zu dem verfahren aktuell noch bissel thema ist wo sie klären müssen aber grundsätzlich kann auch eine schlichtung bei der Schlichtungsstelle paragraph sechzehn BGG gestellt werden die uns bisher schon hilft bei problemen von öffentlichen stellen die barrierefreiheit herzustellen wer sich unsicher ist und sagt ich weiß es nicht ist es jetzt BFSG es ist BGG also bindenden gleichstellungsgesetz oder Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt einfach einen antrag bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG und wer vorher noch und bayern gemeldet hat und vier wochen wartet wenn das unzufrieden nicht zufriedenstellen geklärt wurde dann könnte man dann jederzeit egal was es ist einen antrag auf schlichtung stellen und bei der und bei den produkten oder bei den dienstleistungen nach Medienstaatsvertrag gibt es aktuell auch die möglichkeit direkt bei der bei der entsprechenden Landesmedienanstalt einen antrag zu stellen wir werden auch hier des bei unserer homepage verlinken das haben wir erst letzte woche in kontakt gewesen es gibt quasi einen ein einen ein such formular wo man quasi die namen der medien des medien dienstleisters eingibt und dann findet man wo ist die Landesmedienanstalt die hier auch entsprechend zuständig ist was macht der DBSV in dem bereich wir arbeiten an der normung mit mir testen als verband auch die durchsetzungswege wir müssen erst einmal schauen funktioniert das ganze wir machen das als verband mit verbands anträgen aber auch wir haben privatpersonen die sagen okay es ärgert mich das melde jetzt ich übrigens auch schon ein bisschen was gemeldet einfach dass diese diese durchsetzungswege auch bekannt werden dass die auch wie wie fühlen sie sich an wie gut sind die sind die auch wirkungsvoll ja dann erklären wir fragen zu einer wilden durchsetzung es kommt jemand sagt ich weiß es nicht ist dieser produkt nacht sowieso sowieso dann bemühen wir uns hier antworten zu finden und schauen dass der einfach seinen antrag dann auch stellen kann und mir haben ja bisher schon immer einen ja grundlagen und auch einen praxis workshop bei ihren melden angeboten für dies für die öffentlich stellen und weiten den aktuell geradeaus einfach nur mal das thema BFSG mit hinzuzunehmen weil es bei ihren melden an sich ist ja ein thema das uns ja schon sehr sehr lange beschäftigt aber jetzt natürlich auch mit BFSG und alle die probleme die wir feststellen bei der durchsetzung fließt natürlich im endeffekt wieder in die politische arbeit des DBSV mit ein also mir merken wo es dann fehlt wir gehen mit den leuten in kontakt wir sind auch in entsprechenden gremien mitbeteiligt zum beispiel die Marktüberwachungsstelle der länder für barrierefreiheit vom produkt dienstleistungen hat einen beirat da sind wir natürlich als DBSV auch mit vertreten und bei uns fragen auch unternehmen an aufm weg zur barrierefreiheit aber auch zur nutzerfreundlichkeit wir haben zum beispiel dann usability pool den wir auch mit denen wir leute vermitteln die dann wiederum als blinde und sehbehinderte nutzer diese produkte ausprobieren und rückmeldungen geben damits im endeffekt für uns dann immer gut barrierefrei wird ja genau danke aufgrund der zeit ich kann noch bei fragen mitnehmen aber es darf natürlich im nachgang jeder auch an digital-barrierefrei @dbsv.org eine e mail schreiben und seine fragen direkt an uns richten wir bemühte uns natürlich sehr zeitneu zu antworten und auch die entsprechenden antworten zu finden aber jetzt die frage aus dem plenum beziehungsweise auch die online gestellt werden danke okay gibt es noch fragen erstmal ganz herzlichen dank markus für die vielen informationen und gib bitte gibt es noch fragen von ihnen gibt es noch fragen im chat ja da ist noch mit eine hier ist noch eine im plenum ja ich wollt nur sagen die Landesmedienanstalt für für hessen müsste kassel sein das war alles jetzt noch mal bitte den Landesmedienanstalt für hessen das müsste kassel sein ah ja okay danke gut hier war noch ja ich komme im moment danke ja in wie weit wird es geahndet oder also bestraft wenn wenn was nicht barrierefrei ist ist es unterschiedlich oder wird es von land zu land unterschiedlich gehandelt wie sieht es aus in deutschland ist vorgesehen dass die Marktüberwachungsstelle mit der mit dem dienstleister oder mit dem hersteller in kontakt gehen muss und mit dem das thema klären muss und da gibt's eskalationsstufen und es kann auch soweit gehen dass dieses produkt oder die dienstleistung nicht mehr angeboten werden darf es heißt es gibt schon druckmittel es gibt auch geldstrafen sanktionen ich habe es gelesen es gefällt mir natürlich nicht so gut der leiter der Marktüberwachungsstelle hat geschrieben dass ein marktverbot natürlich die die letzte stufe sein wird und aber wie wirkungsvoll wird diese durchsetzung vorher sein das muss ich natürlich erst noch zeigen aber es gibt natürlich möglichkeiten von staatswegen hier einzugreifen und zu sagen und das passt so nicht was natürlich auch passiert ist dass die wettbewerber drauf schauen dass der telekommunikationsamt bürgermeister x sagt ja ich hab jetzt alles barrierefrei gemacht der andere hat's noch nicht durch tesla dann wertbewerbsverteil das heißt ich hab mehr geld investieren müssen um's barriere frei zu bekommen und jetzt überzieh ich den einfach mal mit einer unterlassungsklage da gibt's auch schon es gibt natürlich auch schon ne schale tanne die einfach sehen der hat n onlineshop und der hat noch keine information zur barrierfreiheit auf der webseite veröffentlicht und überzieht den dann deshalb schon mit der klage obwohl er gar nicht überprüft hat ist die barrierefrei oder nicht barrierefrei also muss man auch aufpassen aber grundsätzlich gibt's dann schon marktstellung marktmachtstellung und auch verbände die ja diesen verbraucher bitte danke ja genau wir haben auch die möglichkeit hiermit einzugreifen da sind wir natürlich auch am drüber nachdenken was könnte so das erste große thema sein wo wir als verband mal zuschlagen und sagen wir holen uns das recht jetzt danke aber im ersten moment ist ja auch eine chance in kommunikation zu gehen und zu sagen leute ich hab das recht aber ich möchte mit euch zusammenarbeiten das heißt mein ziel ist dass ein barrierefreies produkt rauskommt wir unterstützen euch natürlich auf dem weg dazu und da ist natürlich dieses barrieren melden eines der vielen sachen also ich würde es nicht unbedingt empfehlen gleich loszumarschieren und das recht hat jeder einen antrag auf prüfung bei der Marktüberwachungsstelle zu stellen sondern erste mal zu sagen leut eigentlich wollte ich bei euch geld ausgeben ich kann's einfach nicht weil eure euer onlineshop nicht barrierefrei ist was tun wir jetzt ich habe zum beispiel das hauptmenü kann ich nicht bedienen oder das sehe ich in der sicht die kontraste sind so schwach dass ich's einfach nicht erkenne also man darf dann schon auch reingrätschen und sagen leute so geht es nicht aber einfach ja und dieser schaß sehen und mehr als als miteinander sehen die dinge jetzt gemeinsam zu entwickeln weil bisher wurden wir ja oftmals nicht berücksichtigt hier ist noch eine frage bei der bei der Sparda-Bank da war ich früher dabei und dann konnte ich kein online banking das ging einfach nicht war einfach nicht barrierefrei konnte ich nicht machen haben die gesagt ja dann müssen sie die bank wechseln habe ich auch gemacht bin bei der Postbank jetzt da machen die alles für mich also weil die ja irgendwie noch bestimmt einkommen dann das dann entsprechend machen die beweisungen sonst was wo man sonst ja auch online mäßig machen kann und und aber mittlerweile hat die Sparda-Bank so ihr ihr ganzes onlinesystem so verbessert hab ich mal gehört auf auf der auf der für die für bayern beim wie heißt es die die zeitschrift die da immer rauskommt im im buch sechs bleiben wir schon blinde seher hundert jahr und ja genau und da haben sie jetzt das so völlig blindenfreundlich gemacht dass das jetzt wieder möglich wäre für mich dort zu machen aber das ist das BFSG also es wirkt schon n bisschen vor allem bei banken die banken haben schon n bissl nachgezogen also ich hab wir haben auch vom vom band aus zu den Volksbanken und Raiffeisenbanken also zum genossen spar da auch mit dazu kontakt wir haben auch kontakt zu den Sparkassen wir machen zu anderen instituten kontakt also die versuchen jetzt schon in die pötte zu kommen natürlich gibt's noch viele sachen die noch nicht barrierefrei sind aber nach und nach müssen die auch das ja einfach noch mehr anpacken aber da wirkt sich Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schon eines der der themen ja ja gibt es weitere fragen ja und da ist jetzt ist es jetzt auch 18 Uhr ja ich denke wir sind alle vom tag auch erschlagen und auch jetzt noch mal so mit diesen ganzen informationen ich hab noch n appell ja bitte ja einfach hingehen und sagen bevor mich ein eine im shop ein produkt irgendwas nervt bitte draufgehen uns und mit den leuten sprechen ah mit dem geschäft vor ort sprechen wenn ein geschäft neu aufgemacht hat fragt es wie lange ist es gerät schon im einsatz ist es neu sich das aufschreiben wie das gerät heißt es muss ja nicht der händler vor ort der böse sein sondern dem wurde das einfach verkauft und der meint es wär gut es wär nutzbar gibt's das unseres DBSV sehr gerne mir möchten aber auch die erfahrungen die aus dem bayern melden oder aus der antragstellung Schlichtungsstelle gemacht werden möchten wir auch gerne sammeln das heißt wenn jemand eine spannende erfolgsgeschichte zu erzählen hat oder eine frustmoment einfach kurz schreiben wie es das sachverhalt wir können natürlich auch nicht zaubern aber wir können das aufnehmen und für uns ein bisschen sortieren und sagen wo liegen denn die ganzen problemlagen und das meine bitte an alle wir rinnen aber auch da draußen die heute zuschauen einfach trauen bei ihren melden und gemeinsam schauen wir dann dass die rechte die uns eigentlich vom gesetze jetzt zugesprochen worden sein auch erlebbar werden danke schön wir hoffen der Vortrag hat ihnen gefallen Mehr Informationen finden Sie unter sightcity.net/F032013. vielen Dank und bis zur nächsten SightCity