SightCity Podcast (DE)

Der deutschsprachige Teil unseres zweisprachigen Messe-Podcasts mit Fachvorträgen, Interviews und Innovationen für mehr Inklusion.

SightCity Forum 2026: Die Unterschiede privater und beruflicher Nutzung von KI als Hilfsmittel – Chancen und Herausforderungen (F03

04.09.2026 30 min

Video zur Episode

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Zusammenfassung & Show Notes

Privat lädt man eine KI-App einfach herunter – am Arbeitsplatz müssen sechs Stellen zustimmen. Michael Tieke-Benecke und Holger Ross erklären die organisatorischen, finanziellen, rechtlichen und technischen Unterschiede. Forumsbeitrag der SightCity 2026. 

KI entwickelt sich schneller als jede Technologie der letzten 50 Jahre – aber wer soll da noch mitkommen? Dieser Forumsbeitrag der SightCity 2026 vergleicht systematisch, was bei der Nutzung von KI als Hilfsmittel privat gilt und was am Arbeitsplatz.

Michael Tieke-Benecke ist Projektreferent im Forschungsprojekt „KI-Kompass Inklusiv" beim Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke. Das Projekt baut ein Kompetenzzentrum für KI und Inklusion in der Arbeitswelt auf, wird aus dem Ausgleichsfonds des BMAS gefördert und vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz geleitet; weitere Verbundpartner sind der BV BFW, die BAG BBW und die BAG WfbM.
Holger Ross ist technischer Berater im Technischen Beratungsdienst des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster und vertritt die BIH im Projektbeirat.

Privat: Man entscheidet selbst, muss sich aber auch selbst informieren – ohne Beratung, mit veralteten Datenbanken und wenig unabhängigen Erfahrungsberichten. Viel ist kostenfrei (Be My Eyes, Seeing AI); wo ein Kostenträger einspringt, sind es meist Krankenkassen oder Eingliederungshilfe. Der Preis kostenfreier Apps sind die Daten. Die Haushaltsausnahme der DSGVO deckt den Familienbereich ab, nicht den Freundeskreis und nicht die Öffentlichkeit. Ein berechtigtes Interesse als Nachteilsausgleich kann eine Rechtsgrundlage sein – aufbereitet in einer Rechtsexpertise von Prof. Dr. Borges im Wissenspool des Projekts. Verbotene Praktiken der KI-Verordnung (Gesichts- und Verhaltenserkennung in Echtzeit) sind auch privat tabu.

Beruflich: IT-Abteilung, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Datenschutzbeauftragte, KI-Beauftragter, Kostenträger und technischer Beratungsdienst müssen mitentscheiden – und alle brauchen rollenspezifische KI-Kompetenz. Die KI-Verordnung greift stärker; verantwortlich sind Anbieter, Betreiber und Arbeitgeber, aber auch Nutzerinnen und Nutzer haben Pflichten. Paragraf 45a UrhG erlaubt die Umwandlung geschützter Werke in barrierefreie Formate – für sich persönlich, ohne Zustimmung und ohne Vergütung des Urhebers.

Aus der Praxis: Eine Formatkreissäge mit KI-Fingererkennung sichert den Arbeitsplatz eines sehbehinderten Tischlers, den der Betriebsarzt schon aufgegeben hatte. Seeing AI auf einem iPad im Standsystem beschleunigt die Postsortierung einer blinden Bürokauffrau. ChatGPT kompensiert die Lese-Rechtschreib-Schwäche eines Werbetexters. Und: KI ist förderfähig wie jedes andere Hilfsmittel – auch bei Abo- und Pay-per-Use-Modellen, finanziert über die Ausgleichsabgabe.
Der Appell an die Hersteller: Lasst uns auswählen, welches KI-Modell läuft und wo. Ohne diese Wahl ist DSGVO-konformer Einsatz im Unternehmen kaum machbar.

Mehr Informationen: https://sightcity.net/F031010

Über die SightCity
Die SightCity ist Europas größte Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel. Mehr Informationen: www.sightcity.net

SightCity Kontakt (Allgemein)
E-Mail: info@sightcity.net
Website: https://www.sightcity.net
Social Media: Facebook, Instagram, YouTube, Threads, TikTok, WhatsApp 

Transkript

hallo herzlich willkommen zum Mitschnitt des Forums ja Die Unterschiede privater und beruflicher Nutzung von KI als Hilfsmittel Chancen und Herausforderungen Referenten Michael Tieke-Benecke und Holger Ross viel Spaß mit dem Vortrag vielen herzlichen Dank für die Einladung dass wir hier den Vortrag halten dürfen zur zu den Unterschieden zwischen privater und beruflicher Nutzung von KI als Hilfsmittel willkommen auch bei den Zuschauern die online heute dabei sind genau KI entwickelt sich so schnell wie ja in den letzten 50 Jahren nicht und das heißt wir haben immer bessere KI-Modelle und immer vielfältigere KI-Modelle hinzukommt dass wir alle ja unterschiedliche Leben führen an unterschiedlichen Arbeitsplätzen unterschiedliche Berufe ausüben und da is bei all dem was wir in dem Vortrag vorher gehört haben natürlich die Frage wie bleibt uns da die Zeit uns zu informieren wie man KI nutzen kann sinnvoll nutzen kann und das ist ne große Herausforderung und da gibt es auch deutliche Unterschiede zwischen beruflicher und privater Nutzung von KI Mein Name ist Michael Tieke-Benecke ich bin Mitarbeiter beim Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke und Projektreferent im Forschungsprojekt KI-Kompass Inklusiv unser Forschungsprojekt hat sich zum Ziel gesetzt ein Kompetenzzentrum für KI und Inklusion in der Arbeitswelt aufzubauen und wir werden gefördert aus dem Ausgleichsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unser Fokus ist KI in der Arbeitswelt und wir zeigen heute n paar Unterschiede zwischen privater und beruflicher Nutzung in unserem Forschungsprojekt haben wir vier Verbundpartner das is die Leitung liegt beim Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz dann haben wir noch die drei Verbundpartner aus der beruflichen Rehabilitation das ist mein Arbeitgeber der Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen ich verzichte jetzt auf ne ausführliche Projektpräsentation aus zeitlichen Gründen und verweise aber hier noch mal auf unsere Webseite www.ki-kompass.de auf der sie sich gerne informieren können zu unseren verschiedensten Angeboten ich kann heute ja auch nur Impulse setzen wir haben aber in unserem Forschungsprojekt auch zum Beispiel bieten wir Webinare an zum Thema KI in denen sie einiges aus dem was ich heute kurz nur anreißen kann vertiefen können wir haben verschiedene Projektpartner im in unserem Forschungsprojekt unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hilfen der Sozialen Entschädigung kurz BIH und die BIH ist zum Beispiel auch bei uns im Projekt Beirat vertreten und heute als Vertreter von der BIH ist Holger Ross dabei der im zweiten Teil der Präsentation sich auch noch mal kurz vorstellen wird und ja noch einen Beitrag leisten wird ja zu den Unterschieden betrachten wir heute die organisationalen finanzielle rechtliche und und technische Rahmenbedingungen und ich werde jetzt im Vortrag hauptsächlich auf die Nutzung von ja bildverarbeitenden KI-Systemen eingehen Sachen wie Be My Eyes Seeing AI VoxyVision OrCam Meta AI Glasses teilweise hier auch heute auf der Messe als Aussteller vertreten ich beginne mit der privaten Nutzung von KI da sieht es so aus dass man hauptsächlich ja heutzutage selbst entscheidet welche KI Systeme man nutzen möchte bedeutet aber eben auch dass man sich selbst informieren muss häufig ist es nicht notwendig dass man ja Apps die man sich aus dem App Store runterlädt finanzieren muss so dass man irgendwie auch ja keine Beratung bekommt aber das ist recht kompliziert denn so schnell wie sich eben KI entwickelt ist es schwierig ja wirklich auf Stand zu bleiben zu wissen was gibt es für Hilfsmittel im Bereich KI und Datenbanken sind häufig nicht aktuell und ja es gibt auch ne sehr wenig unabhängige Erfahrungsberichte zu KI-gestützten Hilfsmitteln das ist sozusagen so eine organisatorische ja Rahmenbedingung im privaten Bereich ja wenn wir die Finanzierung anschauen dann ist ja die komfortable Situation noch im Moment dass sehr sehr vieles kostenfrei im in App Stores und online verfügbar ist sowohl für Handys als auch für Computer so Sachen wie Be My Eyes Seeing AI gibt es kostenlos und wenn mal ein Kostenträger ja Kosten übernehmen muss zum Beispiel für eine VoxyVision zum Beispiel dann sind es im privaten Bereich in der Regel Krankenkassen oder Eingliederungshilfe in vereinzelten Fällen vielleicht Unfallversicherungen die da zuständig sind und selbst wenn eben die Apps kostenfrei zur Verfügung stehen dann zahlt man trotzdem häufig einen Preis und das sind dann die Daten die man eingibt in diesen in diese KI-Systeme wenn wir eine Meta AI Glasses anschauen dann werden da deutlich mehr Daten erhoben als eigentlich für die Nutzung notwendig sind und man weiß nicht so richtig was Meta irgendwann mal mit diesen Daten so alles machen wird rechtlich ist das so im privaten Umfeld dass die Datenschutz Datenschutzgrundverordnung natürlich auch eine Rolle spielt und ja wenn wir personenbezogene Daten verarbeiten erfassen mit einer ja zum Beispiel Datenbrille dann stellt sich natürlich die Frage ja was passiert mit diesen Daten es gibt für den privaten Familienbereich so die sogenannte Haushaltsausnahme da kann ich ja Daten erfassen personenbezogene Daten von meiner Familie und zum Beispiel auf meinem Handy speichern oder für ein privates Album benutzen Kommunikation betreiben über WhatsApp Bilder verschicken oder per E-Mail aber wenn das über den Familienbereich hinausgeht also schon Freundeskreis oder Bekanntenkreis dann fängt es schon an ja schwierig zu werden mit dat mit der Datenschutzgrundverordnung wenn ich da kein Einverständnis von den betroffenen Personen habe dass ich eben diese Daten ja in die Cloud oder ja an Dritte weiterschicken möchte aber eben in diesem Hause im im im Familienbereich bei der Haushaltsausnahme ist es so dass eben die DSGVO die Datenschutzgrundverordnung in ja eher weniger greift ich muss an der an der Stelle sagen ich bin kein Jurist es ist keine Rechtsberatung die wir hier machen das sind Impulse die wir geben möchten und genau mit der mit dem Hinweis dass sie sich da gerne weiter mit beschäftigen können und in die Tiefe gehen wenn sie das ja wenn sie sich dazu informieren wollen wenn wir in den öffentlichen Bereich gehen zum Beispiel eben mit so einer Meta AI Glasbrille dann wird es deutlich schwieriger denn im Grunde verbietet die Datenschutzgrundverordnung dass man systematisch also im großen Stil in der Öffentlichkeit mit einer solchen Brille herumläuft und ja wahllos sag ich mal Menschen Film die sich herum treiben weil man eben gerade bei so einer Meta AI Glasses nich weiß wo die Daten zum Schluss landen es gibt allerdings ja Situationen wo man gegebenenfalls ein berechtigtes Interesse an einer Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten ja ableiten kann wenn wir uns zum Beispiel eine Webcam anschauen die nicht mit dem Internet verbunden ist die die Daten nicht ja dauerhaft speichert sondern nur im Moment der Verarbeitung nutzt und und auch keine großen Metadaten erhebt dann kann es unter Umständen sein dass man eben sagt okay das Interesse des Nutzers ist im Ausgleich einer Sehbehinderung zum Beispiel als Nachteilsausgleich dass da das Interesse des Nutzers überwiegt gegenüber dem Betroffenen also der Person die die deren Daten aufgezeichnet werden und diese Haushalts diese dieses berechtigte Interesse als eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist n spannender Aspekt der auch in der Rechts in einer Rechtsexpertise von Professor Doktor Borges aufbereitet wurde diese Rechtsexpertise das ist auch auf unserer Webseite von KI-Kompass Inklusiv im Wissenspool zu finden wenn sie sich damit näher beschäftigen wollen die KI-Verordnung die europäische die richtet sich hauptsächlich eigentlich an KI Anbieter also Entwickler und an Betreiber vielleicht auch Unternehmen weniger an Anwender oder an an Privatpersonen es gibt ein zwei Ausnahmen wie zum Beispiel die verbotenen Praktiken das heißt zum Beispiel die Gesichtserkennung Verhaltenserkennung in Echtzeit wenn man KI-Systeme dafür nutzt dann ist das verboten und möglicherweise sogar auch strafbar im privaten Bereich die technischen Rahmenbedingungen sind im Moment relativ günstig denn wenn wir eben Apps verwenden die in der Cloud die Rechenleistung nutzen dann brauchen wir keine besonders ja starken besonders sag mal teuren Eingabegeräte Smartphones oder PCs sondern es reicht wenn wir Cloud-Dienste nutzen und dort sozusagen auf Kosten der KI-Anbieter dann die KI Systeme betreiben lassen es gibt aber auch ne ganz ja ne starke Entwicklung lokaler KI-Modelle so dass man auch immer mehr grade bei Spracheingabe Sprachausgabe lokal aufm PC oder aufm Smartphone KI nutzen kann was natürlich den Datenschutz und die Datensicherheit deutlich verbessert große Chatbots wie wie wir es jetzt bei ChatGPT haben es lassen sich allerdings ja wahrscheinlich auch noch lange Zeit nicht lokal auf Smartphones in der Qualität betreiben in der wir es von ChatGPT oder Mistral oder Claude heute schon sehen soweit eben zur privaten Nutzung jetzt gehe ich weiter in der beruflichen Nutzung und da haben wir in Unternehmen natürlich leider die Situation dass wir es mit sehr sehr vielen Akteuren zu tun haben wenn ich jetzt eben in einem Unternehmen eine KI als Hilfsmittel einführen möchte dann ja und wenn wir jetzt von Copilot ausgehen welches für ja alle Mitarbeiter im Unternehmen zuständig hilfreich ist und nutzbar ist dann haben wir immer IT Abteilung Betriebsräte Schwerbehindertenvertretung Datenschutzbeauftragte möglicherweise n KI-Beauftragten mit im Boot die entscheiden müssen und zustimmen müssen dass diese KI ja eingeführt wird dann haben wir bei Hilfsmitteln auch noch möglicherweise n Kostenträger n technischer Beratungsdienst der da auch noch mit sozusagen berät und alle diese Akteure müssen ja KI-Kompetenzen haben müssen ja informiert bewerten können was diese KI kann wo möglicherweise Risiken liegen und da zum Thema KI-Kompetenzen komm ich gleich noch mal aber wir sehen hier anhand dieser Liste von Akteuren das natürlich deutlich komplexer is als wenn ich als privater Nutzer selbst entscheide was ich nutzen möchte im unternehmenskontext greift auch noch mal viel stärker die europäische KI-Verordnung die ja ausgerichtet ist dass oder sicherstellen soll dass KI Systeme in Unternehmen ja sicher sind Grundrechte respektieren transparent und vertrauenswürdig sind und bleiben das heißt es muss auch dort immer wieder ja geprüft und bewertet werden verantwortlich dafür für diese Prüfung und Bewertung sind die KI-Anbieter und die KI-Betreiber gegebenenfalls die Arbeitgeber wenn eben eine KI auf einem Unternehmensserver oder ja im Auftrag eines Arbeitgebers betrieben wird und die Nutzerinnen die sind aber da nicht ganz außen vor die sind verpflichtet diese KI Systeme in Unternehmen dann so zu nutzen wie es die Anleitung sagt oder wie es möglicherweise die KI Richtlinie des Unternehmens vorgibt also auch da gibt es eine Verantwortung der Nutzerinnen jetzt komm ich noch mal kurz zu den KI-Kompetenzen das KI-Kompetenzen in Unternehmen bedeutet nicht dass man irgendwie eine Schulung anbietet für alle Mitarbeiter und dann sind die KI kompetent sondern es ist ein fortlaufender Prozess und vor allem ist es auch rollenspezifisch und anwendungsspezifisch das bedeutet dass ein IT-Beauftragter andere Kompetenzen benötigt im Kontext auf zu KI als ein Sachbearbeiter oder ein Datenschutzbeauftragter das heißt alle diese Personen müssen entsprechend ihrer Rolle halt eben geschult werden und Kompetenz mitbringen wenn KI eingesetzt wird es gibt bei der Regulierung auch das Urheberrecht das immer wieder ja genannt wird im Kontext KI meistens wird es genannt wenn Daten wenn KI-Modelle trainiert werden aber es spielt auch ne Rolle bei der Nutzung von KI System das heißt wenn ich urheberrechtlich geschützte Werke habe dann darf ich die nich einfach in eine KI in ChatGPT oder so laden ohne das Einverständnis des Urhebers und wenn wir uns jetzt Hilfsmittel als Nachteilsausgleich anschauen dann gibt es aber den schönen Paragrafen 45a im Urheberrechtsgesetz auch das ist wieder keine Rechtsberatung aber dieser Paragraph sagt dass Menschen mit Behinderung ja ja urheberrechtlich geschützte Werke in barrierefreie Formate umwandeln dürfen wenn es eben aufgrund ihrer Behinderung notwendig ist und da kann man natürlich oder könnte man natürlich dann auch ja das so auslegen dass KI-Systeme da auch verwendet werden dürfen und dann braucht es nicht die Zustimmung des Urhebers wenn ich als einzelne Person das machen möchte für mich persönlich ich darf's nicht für für viele Menschen machen weil dann ist es wieder ne Vervielfältigung und ich muss auch den Urheber nicht vergüten allerdings ist da auch sicher nicht so dass man da einfach jetzt im großen Stil einfach alles reinpacken darf bei jeder KI die man ja gerne nutzen möchte sondern man sollte schon auch ne informierte Entscheidung treffen welche KI man nutzt wenn man die Wahl hat ein lokales KI-Modell zu nutzen für seine vor so für so eine Datenverarbeitung so dass eben diese Daten dann nicht weiter verwendet werden für ein KI Training dann sollte man das tun das heißt es ist man und soll man ist schon als Anwender auch angewiesen ja verantwortlich mit den Daten der Urheber dann umzugehen und nich sozusagen für jegliche Verwendung dann freizugeben das als kleiner Hinweis zum Thema Urheberrecht und barrierefreie Formate die technischen Rahmenbedingungen sind ja auch günstig im Moment aber eben auch in Unternehmen häufiger häufig komplexer als bei privaten Nutzer nutzungen weil häufig dann ja unternehmensinterne Daten noch verbunden werden mit mit KI-Systemen die aufgrund der DSGVO dann möglicherweise europäische Server eben oder lokale KI-Systeme betrieben werden müssen und wenn das so nicht möglich ist dann müssten zusätzliche Vereinbarung mit den KI-Anbietern vertraglich ja abgeschlossen werden so dass es eben ja DSGVO-konform eine KI genutzt werden kann leider kann man heute bei Hilfsmitteln häufig nicht auswählen welches KI Modell man nutzen möchte und wo dieses KI Modell betrieben werden soll und wenn heute hier irgendwelche KI Anbieter und Hersteller von Hilfsmitteln zuhören dann ist auf jeden Fall ein Appell sozusagen an die KI Anbieter und Hersteller dass sie das ermöglichen in Zukunft denn nur so ist KI in Unternehmen als Hilfsmittel auch nutzbar wenn man eben dies auch DSGVO konform betreiben kann und das sehen wir häufig leider nicht dass da ja das so ohne weiteres möglich ist sondern dass einfach pauschal ja viele günstige ausländische Modelle verwendet werden anstatt ja mit ein wenig mehr Kosten dann europäische Cloud-Produkte benutzt werden und damit gebe ich weiter an Holger Ross ja hallo also mein Name ist Oliver Dietrich eine Frage ist ja was ich schon in den Vorträgen vorher gehört hab ist dass zum Beispiel Meta nur noch bis Ende des Monats Zeit gibt um eben um zu sagen zu können meine Daten die ich bis jetzt über die Meta KI genutzt hab dass sie die nicht weiter benutzen sollen da gibt's wohl ne Frist das find ich natürlich auch bedenklich wenn dann die Daten schutzverordnung von Europa so damit umgangen wird die zweite Sache ist natürlich sollten die Hilfsmittelanbieter vielleicht dafür sorgen dass dann vielleicht alle mit Mistral arbeiten weil das ne europäische KI ist oder ist das da schon bin ich damit zu meiner Frage schon zu weit irgendwie na ja also die Frage ist ob die Leistung von Mistral also es wär sicherlich wahrscheinlich qualitativ n n Rückschritt aber ich denke in die Richtung sollte es in Zukunft auf jeden Fall gehen also Mistral ist sicherlich jetzt heute schon auf dem Stand auf dem OpenAI zu Beginn dieser ganzen ChatGPT Geschichte war teilweise mit vielen vielen mehr Funktionen als ChatGPT im Jahr 2023 da wird sich ja viel Entwicklung auch noch passieren aber in die Richtung ja sollte es auf jeden Fall gehen wenn wir ja Hilfsmittel in ja sowohl privat als auch oder überhaupt KI DSGVO-konform in im privaten und im Unternehmen auch nutzen wollen das seh ich auf jeden Fall so ja ja ja vielen Dank herzlich willkommen auch von meiner Seite Mein Name ist Holger Ross ich bin technischer Berater im Technischen Beratungsdienst des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster was machen Technische Beratungsdienste wir gehen an die Arbeitsplätze wo schwerbehinderte Menschen arbeiten und versuchen durch technische Maßnahmen Handicaps oder Auswirkungen des Handicaps auszugleichen das geht bis zu nem gewissen Grade geht das es bleiben natürlich manchmal auch Lücken aber wir wir tun unser Bestes dass im Prinzip Auswirkungen die durch Behinderung am Arbeitsplatz entstehen und es geht hier um um wirklich um Arbeit ausgeglichen werden können ja die Technischen Beratungsdienste sind in ganz Deutschland vertreten ich bin jetzt aus Westfalen-Lippe aber es gibt sie überall in jedem Bundesland auch in Ihren Bundesländern wo Sie wo Sie leben und arbeiten und können auf sehr niederschwelligem Wege auch eingeschaltet werden wir als Dachvereinigung der unter anderem Technischen Beratungsdienste fungiert die BIH das hatte der Michael grad schon angekündigt die BIH ist Teil des Beirats des Projektes dieses tollen Projektes KI-Kompass Inklusiv von der wir als technischer Berater oder als Technische Beratungsdienste auch sehr profitieren ja ich möchte heute einfach mal so aus der Praxis berichten wo KI schon am Arbeitsplatz vorhanden ist wo wir drin waren als Berater wo wir Ideen hatten wo wir Lösungen vielleicht vorschlagen konnten und der erste Fall den ich mitgebracht hab ist n spannender Fall von nem sehbehinderten Tischler der ungefähr noch bei 10 Prozent Visus war als ich ihn das war mein Fall gewesen so sogar als ich ihn getroffen hab und wo der Betriebsarzt schon klar angekündigt hat der kann eigentlich nicht mehr an der Maschine arbeiten der muss halt an an der Säge an der Formatkreissäge arbeiten und ja Betriebsarzt hat er eigentlich schon gesagt geht nicht Arbeitgeber wollte aber unbedingt guter Mitarbeiter lange dabei wollte dass der weiter arbeitet und und der der Mensch mit der Sehbehinderung auch er war wirklich engagiert und wollte irgendwie n Weg finden und da haben wir zusammen überlegt und ja sind auf die Idee gekommen da gibt's ne Säge wenn wir die Säge jetzt mit ner zusätzlichen Schutzfunktion ausstatten würden dann wär vielleicht ne Möglichkeit und diese Schutzfunktion die wird über KI realisiert tschuldigung das ist im Prinzip ne neue neuartige Säge von der Firma aus aus der Region aus der wir auch kommen die es aber mittlerweile auch überall gibt und diese KI-Funktion erkennt Finger also im Prinzip wenn Finger durch n Kamerasystem Finger erkannt werden dann kann diese Säge Finger von allen möglichen anderen Gegenständen sozusagen unterscheiden und das Sägeblatt wegklappen und das war so die Idee können wir vielleicht mit der Säge den Menschen befähigen dass er weiterhin an seinem Arbeitsplatz verbleiben kann da wurde dann auch weil der Arbeitgeber im Prinzip natürlich auch Sorge hatte bezüglich versicherungsrechtlicher Bedingungen die Berufsgenossenschaft mit ins Boot genommen und im Endeffekt konnte mit der Beschaffung und der Förderung dieser neuen Säge der Arbeitsplatz gesichert werden also ganz schönes Beispiel danke das nächste Beispiel was wir hatten war ne blinde Bürokauffrau die so im Posteingang sortieren Rechnungen zuordnen in Fächer verteilen im Prinzip Sortieraufgaben und mit Suchaufgaben erledigen musste und der traditionelle Weg heute ist ja dass man Sachen einscannt dass man mit JAWS wenn man blind ist also mit nem Screenreader sich die Sachen vorlesen lässt und dann zuordnet das hat aber zu lang gedauert also im Prinzip war da die Aufgabe ne effektive Lösung zu finden so dass sie relativ zügig auch diesen diese Arbeitsschritte erledigen kann ja ja und die Idee oder die die Situation die Technik die wir da empfehlen konnten war dann Seeing AI mit mit nem iPad also n iPad mit Standsystem mit der App so dass sie schnell Dinge zuordnen kann Seeing AI ist ja schon mehrmals genannt worden heute kann relativ zügig Text erkennen Text vorlesen so dass man auch ohne ausreichendes Sehvermögen diese Texte oder Gedrucktes zuordnen kann n drittes Beispiel nicht aus dem Bereich Sehbehinderung aber vielleicht auch interessant heute ist n Werbetexter der leider mit Lese-Rechtschreib-Schwäche aufgetaucht ist das ist auch n konkreter Fall bei uns gewesen das war n Kollege von mir der Werbetexter ja sehr kompetent hat die Aufgabe Broschüren Werbetexte Marketingmaterial und so weiter zu erstellen aber mit ner Lese-Rechtschreib-Schwäche natürlich schwierig klar er kann super sprechen es war so die Antwort er spricht wie gedruckt war im Prinzip so der Originalton aber er kann natürlich nicht vernünftig fehlerfrei formulieren und vor allem auch nicht kontrollieren was er formuliert und da wurde das ist jetzt n Fall der ist schon etwas älter ChatGPT empfohlen auch implementiert mittlerweile ChatGPT und als Modell ist in der Marketingbranche im Prinzip gesetzt aber damals war es noch ne Neuheit also da haben wir die KI genutzt um oder die KI wurde genutzt um überhaupt was möglich zu machen um ne grundlegende Kulturtechnik wie Lesen Schreiben zu kompensieren was ist für Technische Beratungsdienste die Herausforderung so in den Situationen wenn wir am Arbeitsplatz sind oder bei Arbeitgebern sind wir hätten schon ganz gerne mal so ne Teststellung also dass man in der Beratung vielleicht Ideen entwickeln kann und dann Dinge ausprobieren kann so dass man vielleicht auch für ne gewisse Zeit ne ne Leihmöglichkeit hätte von nem KI-System was immer wichtig ist an der Stelle ist die technische Kompetenz auch des des Menschen der es nutzt die zu berücksichtigen und zu schauen was funktioniert und was funktioniert vielleicht auch nich wo gibt's Grenzen Datenschutz und alle Fragestellungen rund um Datenschutz hatten wir schon erwähnt das natürlich entscheidend ob man Lösung implementieren kann und ob auch Organisation Sachen unterstützen können auch da die Abstufung dass man auf in bei öffentlichen Arbeitgebern oft noch größere Probleme hat in Firmen die vielleicht schon Dinge nutzen wie 365 wie Copilot so dass man einfach auf bestehende Infrastruktur da auch zurückgreifen kann ja ganz wichtig Barrierefreiheit die Tools die KI Tools die wir nutzen wollen müssen natürlich auch barrierefrei sein das heißt sie müssen auch mit Screenreadern kompatibel sein sie müssen auch mit mit anderer Software mit Hilfsmittel Software einfach zusammenspielen können ja im Prinzip zur finanziellen Rahmenbedingung vielleicht noch mal zur Förderung für uns ist KI nichts anderes als auch n weiteres Hilfsmittel im im Werkzeugkasten das heißt es wird für uns gesehen von den technischen Beratern von den Inklusionsämtern die häufig Kostenträger sind neben den Reha-Trägern also die großen Reha-Träger Rentenversicherung Agentur für Arbeit und Berufsgenossenschaften oder die Inklusionsämter sind am Arbeitsplatz präsent und fördern wir sehen das als normales Hilfsmittel es kann gefördert werden wie alle anderen Hilfsmittel auch bei sogenannten Abomodellen wir haben ja häufig Abomodelle dann macht man im Prinzip ne Förderung über n gewissen Zeitraum so dass man für zwei Jahre zum Beispiel die die Technologie die KI das KI-Produkt dann fördern kann ja zukünftig können natürlich auch noch mal verbrauchsabhängige Kosten kommen das heißt wenn man dann Pay per Use das heißt wenn Sachen genutzt werden zahlt man statt des Abo-Modells dann eher den den Gebrauch aber auch das wird man sicherlich abdecken können über über unsere Fördermöglichkeiten im Arbeitsleben im Arbeitsleben muss man generell sagen ist es vielleicht n bisschen einfacher beziehungsweise n bisschen flexibler als wenn man über die Krankenkassen oder im Privatbereich Hilfsmittel benötigt weil einfach da die die Gelder die man auch sozusagen dafür verwenden kann von Arbeitgebern kommen über die Ausgleichsabgabe und über das System der Ausgleichsabgabe und da entsprechend von uns aus den Inklusionsämtern wiederum dafür genutzt werden können danke wir hoffen der Vortrag hat Ihnen gefallen mehr Informationen finden Sie unter sightcity.net/F031010 vielen Dank und bis zur nächsten SightCity