SightCity Forum 2026: Rechtliche Grundlagen der Hilfsmittelversorgung: Trends und Tipps
21.09.2026 32 min
Video zur Episode
;
Zusammenfassung & Show Notes
Dr. jur. Michael Richter (RBM gGmbH) erklärt beim SightCity Forum, unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Krankenkasse Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen bezahlt, wie ein Widerspruch funktioniert und wann die Eingliederungshilfe als zweiter Kostenträger greift – inklusive eines druckfrischen Fallbeispiels vom Sozialgericht Marburg. Ein Forumsbeitrag von der SightCity 2026.
Begrüßung & Vorstellung: RBM gGmbH
Dr. iur. Michael Richter ist Geschäftsführer der RBM gGmbH, der sozial- und verwaltungsrechtlich spezialisierten Tochtergesellschaft des DBSV und mehrerer Landesverbände (Vorbild: VdK). Er vertritt seit rund 25 Jahren Betroffene im Sozial- und Verwaltungsrecht, die RBM hat inzwischen fast 10.000 Fälle bearbeitet. Mitglieder der Blindenverbände können sich kostenfrei beraten lassen; seit einer rechtsprechungsbedingten Änderung vor drei Jahren auch rechtlich vertreten – zu rund 65 Prozent der Kosten eines regulären Anwalts. Der große Vorteil: Alle Jurist:innen der RBM sind selbst oder mittelbar betroffen (u. a. blinde bzw. taubblinde Angehörige).
Dr. iur. Michael Richter ist Geschäftsführer der RBM gGmbH, der sozial- und verwaltungsrechtlich spezialisierten Tochtergesellschaft des DBSV und mehrerer Landesverbände (Vorbild: VdK). Er vertritt seit rund 25 Jahren Betroffene im Sozial- und Verwaltungsrecht, die RBM hat inzwischen fast 10.000 Fälle bearbeitet. Mitglieder der Blindenverbände können sich kostenfrei beraten lassen; seit einer rechtsprechungsbedingten Änderung vor drei Jahren auch rechtlich vertreten – zu rund 65 Prozent der Kosten eines regulären Anwalts. Der große Vorteil: Alle Jurist:innen der RBM sind selbst oder mittelbar betroffen (u. a. blinde bzw. taubblinde Angehörige).
Die vier Voraussetzungen für Hilfsmittel von der Krankenkasse
Bei privaten Krankenversicherungen gilt reines Vertragsrecht – maßgeblich ist, was im Vertrag steht. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt das Gesetz (§ 33 SGB V) den Vertrag, mit vier klaren Voraussetzungen: (1) Mitgliedschaft in der Krankenkasse zum Zeitpunkt des Anspruchs, (2) Einordnung als Hilfsmittel „im Sinne der Krankenkasse" – speziell zum Ausgleich der Behinderung hergestellt, in Abgrenzung zu Gegenständen des täglichen Gebrauchs wie Smartphones oder Laptops, (3) Notwendigkeit (kein Wahl- und Wunschrecht auf das schönste oder neueste Modell) sowie (4) Wirtschaftlichkeit im Verhältnis von Kosten und Nutzen für Mobilität, Information, Kommunikation und selbständige Alltagsbewältigung.
Bei privaten Krankenversicherungen gilt reines Vertragsrecht – maßgeblich ist, was im Vertrag steht. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt das Gesetz (§ 33 SGB V) den Vertrag, mit vier klaren Voraussetzungen: (1) Mitgliedschaft in der Krankenkasse zum Zeitpunkt des Anspruchs, (2) Einordnung als Hilfsmittel „im Sinne der Krankenkasse" – speziell zum Ausgleich der Behinderung hergestellt, in Abgrenzung zu Gegenständen des täglichen Gebrauchs wie Smartphones oder Laptops, (3) Notwendigkeit (kein Wahl- und Wunschrecht auf das schönste oder neueste Modell) sowie (4) Wirtschaftlichkeit im Verhältnis von Kosten und Nutzen für Mobilität, Information, Kommunikation und selbständige Alltagsbewältigung.
Verordnung, Ablehnung und der Widerspruchsweg
Ein Rezept ist entgegen verbreiteter Annahme nur bei der Erstverordnung nötig – ist der Bedarf der Krankenkasse bereits bekannt, braucht es keine neue Verordnung. Dennoch empfiehlt Richter, bei passender Gelegenheit eine Verordnung einzuholen: Sie stärkt den Antrag, da ein Sachbearbeiter kaum gegen eine ärztliche Befürwortung entscheiden kann, ohne den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuschalten. Ablehnungen sind häufig unternehmensökonomisch motiviert – es ist für Kassen oft günstiger, mehrere Anträge abzulehnen und nur einen Teil im Widerspruchsverfahren zu bewilligen. Richters Rat: sich nicht entmutigen lassen, kostenlose Beratung bei der RBM einholen und notfalls klagen – die Erfolgsquote vor Gericht liegt bei rund 70 Prozent.
Ein Rezept ist entgegen verbreiteter Annahme nur bei der Erstverordnung nötig – ist der Bedarf der Krankenkasse bereits bekannt, braucht es keine neue Verordnung. Dennoch empfiehlt Richter, bei passender Gelegenheit eine Verordnung einzuholen: Sie stärkt den Antrag, da ein Sachbearbeiter kaum gegen eine ärztliche Befürwortung entscheiden kann, ohne den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuschalten. Ablehnungen sind häufig unternehmensökonomisch motiviert – es ist für Kassen oft günstiger, mehrere Anträge abzulehnen und nur einen Teil im Widerspruchsverfahren zu bewilligen. Richters Rat: sich nicht entmutigen lassen, kostenlose Beratung bei der RBM einholen und notfalls klagen – die Erfolgsquote vor Gericht liegt bei rund 70 Prozent.
Der zweite Kostenträger: Eingliederungshilfe
Für Dinge, die kein „Hilfsmittel im Sinne der Krankenkasse" sind (z. B. ein leistungsfähiges Smartphone als Basis für Assistenz-Apps), kann ein Anspruch gegenüber der Eingliederungshilfe bestehen. Seit der BTHG-Reform sind die Einkommens- und Vermögensgrenzen deutlich angehoben (Vermögensgrenze aktuell über 70.000 Euro, netto rund 3.000 Euro Einkommen im Monat unschädlich); selbstgenutztes, nicht luxuriöses Wohneigentum zählt dabei nicht als Vermögen.
Praxisbeispiel: Blindengeld-Anrechnung vor dem Sozialgericht Marburg
Am Vortragstag selbst verhandelte Richter vor dem Sozialgericht Marburg einen Präzedenzfall: Ein Landeswohlfahrtsverband (LWV) als Eingliederungshilfeträger wollte 50 Prozent des Blindengeldes auf eine bewilligte Leistung anrechnen. Das Gericht einigte sich stattdessen auf 15 Prozent – deutlich unter den zuvor geforderten 50 Prozent, die laut Richter ohnehin unzulässig gewesen wären, da selbst bei vollstationärer Versorgung nur die Hälfte des Blindengeldes gekürzt wird. Sein Rat: Bei Bescheiden mit 50-prozentiger Anrechnung lohnt sich ein Widerspruch.
Am Vortragstag selbst verhandelte Richter vor dem Sozialgericht Marburg einen Präzedenzfall: Ein Landeswohlfahrtsverband (LWV) als Eingliederungshilfeträger wollte 50 Prozent des Blindengeldes auf eine bewilligte Leistung anrechnen. Das Gericht einigte sich stattdessen auf 15 Prozent – deutlich unter den zuvor geforderten 50 Prozent, die laut Richter ohnehin unzulässig gewesen wären, da selbst bei vollstationärer Versorgung nur die Hälfte des Blindengeldes gekürzt wird. Sein Rat: Bei Bescheiden mit 50-prozentiger Anrechnung lohnt sich ein Widerspruch.
Moderne Hilfsmittel: Kombigeräte, GPS-Tracker und Blindenführhunde
Bildschirmlesegeräte mit zusätzlicher Vorlesefunktion werden von Gerichten zunehmend anerkannt, auch wenn Krankenkassen oft „Doppelversorgung" einwenden – sie helfen besonders Menschen mit Restsehvermögen im Bereich von etwa 2 bis 5 Prozent. Bei Orientierungssystemen (GPS-Tracker in Stöcken, Westen etc.) öffnet sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zunehmend, die Durchsetzung bleibt aber anspruchsvoll. Bei Blindenführhunden ist die Rechtslage eindeutig zugunsten der Betroffenen, Krankenkassen verzögern laut Richter jedoch häufig mit Verweisen auf zusätzliches Mobilitätstraining.
Bildschirmlesegeräte mit zusätzlicher Vorlesefunktion werden von Gerichten zunehmend anerkannt, auch wenn Krankenkassen oft „Doppelversorgung" einwenden – sie helfen besonders Menschen mit Restsehvermögen im Bereich von etwa 2 bis 5 Prozent. Bei Orientierungssystemen (GPS-Tracker in Stöcken, Westen etc.) öffnet sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zunehmend, die Durchsetzung bleibt aber anspruchsvoll. Bei Blindenführhunden ist die Rechtslage eindeutig zugunsten der Betroffenen, Krankenkassen verzögern laut Richter jedoch häufig mit Verweisen auf zusätzliches Mobilitätstraining.
Publikumsfragen: Schulungen, Anträge und Zuständigkeiten
Im ersten Teil der Fragerunde geht es um den Unterschied zwischen der (begrenzten) „Unterweisung im Gebrauch des Hilfsmittels" durch die Krankenkasse und echten Schulungen, die eher über Eingliederungshilfe, Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Integrationsamt laufen. Richter erklärt außerdem den Aufbau eines guten Antrags: keine Paragraphen, sondern eine klare, ehrliche Beschreibung von Problem und Lösung – ohne das eigene Problem kleinzureden.
Im ersten Teil der Fragerunde geht es um den Unterschied zwischen der (begrenzten) „Unterweisung im Gebrauch des Hilfsmittels" durch die Krankenkasse und echten Schulungen, die eher über Eingliederungshilfe, Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Integrationsamt laufen. Richter erklärt außerdem den Aufbau eines guten Antrags: keine Paragraphen, sondern eine klare, ehrliche Beschreibung von Problem und Lösung – ohne das eigene Problem kleinzureden.
Publikumsfragen: Vermögen, private Versicherung und Sonderfälle
Im zweiten Teil geht es um die Vermögensgrenze bei Eingliederungshilfe (selbstgenutztes Wohneigentum zählt nicht), die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung (im Hilfsmittelbereich ist die GKV meist im Vorteil), einen Streitfall um ein abgelehntes ZoomText-Programm nach einem Versicherungswechsel, die Zuständigkeit bei Masterstudiengängen (grundsätzlich Teil der Eingliederungshilfe, bei dualen Studiengängen eher die Arbeitsagentur) sowie die Frage nach einer zweiten Braillezeile für inklusiv beschulte blinde Schüler:innen – hier greift ausnahmsweise nicht der Grundsatz der Doppelversorgungs-Vermeidung, wenn eine transportable Zeile nicht zumutbar ist.
Im zweiten Teil geht es um die Vermögensgrenze bei Eingliederungshilfe (selbstgenutztes Wohneigentum zählt nicht), die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung (im Hilfsmittelbereich ist die GKV meist im Vorteil), einen Streitfall um ein abgelehntes ZoomText-Programm nach einem Versicherungswechsel, die Zuständigkeit bei Masterstudiengängen (grundsätzlich Teil der Eingliederungshilfe, bei dualen Studiengängen eher die Arbeitsagentur) sowie die Frage nach einer zweiten Braillezeile für inklusiv beschulte blinde Schüler:innen – hier greift ausnahmsweise nicht der Grundsatz der Doppelversorgungs-Vermeidung, wenn eine transportable Zeile nicht zumutbar ist.
Weitere Informationen: https://sightcity.net/f032003
Über die SightCity
Die SightCity ist Europas größte Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel. Mehr Informationen: www.sightcity.net
SightCity Kontakt (Allgemein)
E-Mail: info@sightcity.net
Website: https://www.sightcity.net
Social Media: Facebook, Instagram, YouTube, Threads, TikTok, WhatsApp
E-Mail: info@sightcity.net
Website: https://www.sightcity.net
Social Media: Facebook, Instagram, YouTube, Threads, TikTok, WhatsApp
Transkript
herzlich willkommen zum
Mitschnitt des Forums vom 28.05.2026
Rechtliche Grundlagen der Hilfsmittelversorgung
Trends und Tipps
Referent: Doktor iuris Michael Richter
viel Spaß mit dem Vortrag
ja ganz spannend also erstmal
freu ich mich dass das jetzt auch noch geklappt hat ha
weil zum Hintergrund
muss ich sagen ich hatte heute morgen
2 Gerichtstermine die dauern
in der Regel so ne halbe Stunde
heute hat sich aber von viertel nach 10 bis
13 Uhr 34
und um 13 Uhr 35 wär Mein Zug fahren also muss ich
einen später nehmen
war um 1525 hier
ja und es hat auf die Minute
geklappt ich bin begeistert ha ha
und ja
ist sogar gar nicht so ganz unspannend werde von einem
Gerichtstermin
heute morgen auch noch 1 bisschen berichten
weil das ist 1 grundsätzliches Problem okay erstmal
ich bin nicht beim DBSV direkt
sondern ich bin der Geschäftsführer der RBM gGmbH
der sozusagen
Tochtergesellschaft des
DBSV und einiger landesverbände
die sozusagen
nach Vorbild des VdK
sozialrechtlich und verwaltungsrechtliche Dinge für
seine Mitglieder vertreten darf
und ja mache das ganze jetzt schon insgesamt
über die rbm hinaus seit 25 Jahren ungefähr
und glaube
ja die rbm hat so inzwischen fast 10.000 Fälle gemacht
hab also n bisschen Erfahrung
lern aber immer neues Kennen
und davon möcht ich ihnen heut n bisschen berichten
und so als Mitglied hat man
eben die Möglichkeit kostenfrei
von der RBM beraten zu werden und Vertretung inzwischen
seit 3 Jahren
da waren wir durch die Rechtsprechung gezwungen
wir sind aber günstiger als Anwälte
ich bin auch zugelassener Anwalt aber
so etwa 65 Prozent der kosten
deswegen
sollte man aber niemanden
nehmen wenn man sich rechtlich vertreten lässt
unser großer Vorteil
ja unser großer Vorteil
ist definitiv aber dass wir hoch spezialisiert sind
eben auf die bedarfe
von Blinden und sehbehinderten und
unsere Juristen sind auch alle selbst
betroffen oder wenigstens mittelbar betroffen
das heißt haben n Blinden Sohn
n taubblinden Sohn sogar
es heißt man muss uns nicht Lange erklären
was das 1 oder andere Hilfsmittel macht
und man muss sich
auch nicht rechtfertigen wenn man bestimmte bedarfe hat
so wie zum Werbeblock
wollte ihn ja noch n bisschen inhaltlich was erzählen
und Schwerpunkt
gerade hier zur Messe natürlich auch völlig passend
Hilfsmittel
und es gibt im Wesentlichen 2 große
Kostenträger die das Thema Hilfsmittel
abdecken das ist einmal
die gesetzliche Krankenkasse
und über die kann ich heute auch besprechen
weil wenn es um private
Krankenversicherung geht kann ich den Leuten
auch immer nur sagen
ja schau in deinen Versicherungsvertrag
da steht drin was du bekommst und wenn's
nicht drin steht
was meistens der Fall ist bekommst du es nicht
ja das ist also reines vertragsrecht Anders
sieht's aber natürlich bei der gesetzlichen
Krankenkasse Aus
da wird ja im Prinzip der Versicherungsvertrag
durch das Gesetz ersetzt
da ist es § 33
und da sind die Voraussetzungen relativ einfach
um auch zu entscheiden
hab ich n Anspruch drauf oder nich
und es kann eigentlich niemand
glauben dass es so einfach is
wie ich das immer erkläre
es is aber so einfach glauben sie Mir
es gibt im Wesentlichen
ja es gibt 4 Voraussetzungen
1tens ich muss natürlich
Mitglied in der Krankenkasse sein ja
das ist wichtig wenn ich n Rechtsstreit laufen habe
und wechsel die Krankenkasse
ist der Rechtsstreit hin
ja weil ich von der Krankenkasse
nichts mehr verlangen kann wenn ich bei ihr
nicht versichert bin
also da muss man immer aufpassen
haben wir immer 123 Fälle im Jahr die kaputt gehen ja
2. Sache und das ist glaub ich das entscheidende
wenn sie hier n Hilfsmittel sehen müssen sich
natürlich Gedanken machen
ja würde das die Krankenkasse Zahlen
entscheidend ist
nicht wie oft
Krankenkassen
das überhaupt in das Hilfsmittelverzeichnis
sondern allein die Überlegung
ist es 1 Hilfsmittel im Sinne der Krankenkasse
und das sind solche Dinge
die speziell zum Ausgleich
der Behinderung hergestellt wurden ja
das heißt was hat sich der Hersteller dabei gedacht
hat es für behinderte Menschen
zum Ausgleich der Behinderung hergestellt ja
das ist der das ganz entscheidende Kriterium ja
in Abgrenzung dazu
gibt es Gegenstände
des alltäglichen Gebrauchs wie zum Beispiel
keine Ahnung
n Smartphone n iPhone
n großen Monitor
die sind aber alle nicht speziell für behinderte
Menschen konzipiert worden also
entwickelt worden
und deswegen sind das keine Hilfsmittel und deswegen
bekomm ich die auch nicht von der gesetzlichen
Krankenkasse ja n Laptop n Laptop
alles was
unter Umständen
hilft aber nicht speziell hergestellt wurde
gibt es nicht von der gesetzlichen Krankenkasse ja
und 3. Voraussetzung es muss notwendig sein
es darf also nicht nur schön aussehen es darf nicht nur
nice to have sein sondern es muss n echten
sozusagen Beitrag zum Ausgleich der Behinderung
leisten
und das ist bei uns meistens der Bereich Mobilität
Information oder Kommunikation
und selbständige ausreizführung
ja in diesen Bereichen das sind Grundbedürfnisse
da muss die Krankenkasse sozusagen mit Hilfsmitteln
Blinden und sehbehinderten Menschen
quasi bei uns stützen
wenn es entsprechend
wirtschaftlich ist und Wirtschaftlichkeit
entscheidet sich dann daran
wie steht sozusagen kosten nutzen in der Relation
ich habe gegenüber gesetzlichen Krankenkassen kein
Wahl und wunschrecht im Sinne von
es is immer schöner
besser leichter einfacher geht gar nich
sondern es muss notwendig sein
und das heißt es muss ne
gewisse Fallhöhe geben zwischen
ja also was hab ich danach und was hab ich davor
wie groß ist der zu gewinn
an Teilhabe an selbstbestimmter Teilhabe
an den Dingen
die ich dann selbstständig
tatsächlich in diesen 4 grundbereichen
erledigen kann
das ist eigentlich alles
was ich brauche
um einen Anspruch gegenüber der Krankenkasse zu haben
von Krankenkassen wird immer behauptet ich bräuchte
auf jeden Fall 1 Rezept
stimmt auch nicht
das ist nur bei erstverordnung der Fall wenn der
Krankenkasse also bekannt
ist ich bin blind ich brauch in diesem Bereich
Hilfsmittel und hab auch schon das
eine oder andere
dann braucht's auch keine Verordnung
nur als kleiner Tipp
weil's ja heute auch immer schwieriger
wird n Augenarzttermin zu kriegen
und wenn man in 6 Monaten erst einen hat
6 Monate mit m Antrag warten
sondern es is anzuraten wenn's grade passt
holen sie sich ne Verordnung klar
für das entsprechende
Hilfsmittel weil das macht's
auch leichter und das macht den Antrag auch stärker
weil dann eine Sache medizinisch indiziert ist
ja 1 Sachbearbeiter kann nichts ablehnen
weil sein Augenarzt ja
befürwortet hat wer ist er denn
was hat er denn gelernt
dass er sich mit einem Arzt messen kann
das geht nicht
weil Götter können sich nur untereinander streiten
ja
und wissen sie wie
sozusagen der
Olymp bei den Krankenkassen heißt
Wen müssen die heranziehen um 1 solche
sozusagen verordnetes Hilfsmittel abzulehnen
der MDK der Medizinische Dienst der Krankenkassen weil da
befinden sich ja auch Ärzte
das ist also der Olymp der Krankenkasse
und um 1 sozusagen verordnetes
Hilfsmittel abzulehnen
muss der Sachbearbeiter sich immer
das MDK bedienen
und das ist natürlich
1 bisschen schwieriger als einfach selbst
nein zu sagen
ja
ja das sind die
Voraussetzungen
und dementsprechend werden sie jetzt wahrscheinlich
nach m Gang über die Messe
schon einige Dinge im Auge haben
die sie mal bei ihrer
Krankenkasse beantragen könnten
probieren sie es
sie wissen
ja jetzt nach dieser gruppeneinschätzung könnte
Erfolg haben könnte kein Erfolg haben
ich sag ihnen nur gleich
Zeiten wo Krankenkassen eben wissen
welche Ansprüche es gibt das wissen sie meistens
und sie auch bewilligen wenn sie die auch sehen
die sind vorbei
seine Krankenkasse in anderen oft wirtschaftlich
das heißt es ist wirtschaftlicher von 10
Anträgen 10 abzulehnen 2 im widerspruchsverfahren
zu genehmigen
als gleich alle 10 zu genehmigen das heißt
lassen sich auch durch ne Ablehnung nicht entmutigen
lassen sich
vielleicht beraten das ist ja kostenlos bei der RBM
sofern sie Mitglied in irgendeinem
der blindenverbände sind
ja dann können sie bei uns anrufen
können sich n Rat einholen
können sich überlegen ob das mit dem Widerspruch
Sinn macht und
vor Allen Dingen den
Widerspruch können sie auch meistens selber
machen is ja auch kein Problem ja kost nix schauen sie
und wenn dann ne Krankenkasse noch hartnäckig is klagen
können sie noch mal anrufen
können wir uns überlegen ob sie's wieder selber machen
Gerichtskosten vor allem keiner an und
können sie also
selber machen
wenn sie Unterstützung brauchen
stünden wir ihnen zur Verfügung und wir grade in
Hilfsmittel Sachen können wir glaub ich sehr sehr gut
einschätzen ob wir damit Erfolg haben oder nich
und so in etwa
70 Prozent der Fälle gewinnen wir die Sachen auch
vor Gericht manche Fälle gehen kaputt
heißt also nicht dass wir 30 Prozent verlieren
sondern na ja vielleicht 15 und 15 gehen
irgendwo unterwegs über irgendwelche Tatsachen verloren
ja es kommt irgendwas raus
oder es verändert sich zum Beispiel
jemand hat n sebenerat n Hilfsmittel
beantragt und er blindet
da braucht's natürlich n neuen Antrag
ja und dann kann man das nicht weiter verfolgen
also aber das kann man sehr gut einschätzen
kann sie da nur auffordern lassen sich
nicht abfimmeln wenn ihnen
Dinge abgelehnt werden wo sie meinen sie haben
Anspruch drauf
die diese Kriterien erfüllen dann haben sie
gute Chance ja so
aber es gibt ja auch viele Dinge die schön
sind und wirklich weiterhelfen
was wäre ich ohne Mein iPhone
und na ja nicht jeder kann sich n iPhone selber
leisten und manchmal
braucht man ja auch diese behinderungstypischen
Dinge und gerade wenn ich jetzt an Smartphones
denke und die Apps die es da inzwischen gibt mit den
ja also auch tollen unterstützungsmöglichkeiten für
Blinde und Sehbehinderte
ja dann kann man sagen ich brauch schon
n gutes Smartphone
und wenn ich Mir das nicht leisten kann
hab ich als behinderter vielleicht n größeres Problem
als jemand der nicht behindert ist
deswegen kann es auch sein dass ich n Anspruch habe
allerdings nicht gegenüber der Krankenkasse
sondern gegenüber dem 2. großen Kostenträger
das ist die Eingliederungshilfe
ja
einrichtungshilfeleistungen sind grundsätzlich
Einkommens und vermögensabhängig
allerdings sind seit der BTHG-Reform
die Einkommens und vermögensgrenzen doch so hoch
zum Beispiel die vermögensgrenze
jetzt inzwischen bei über 70.000 Euro
dass die meisten doch n Anspruch haben ja
und beim Einkommen kann man so Pi mal Daumen
sagen 3.000
Euro pro Monat Netto sind unschädlich
ja
Einkommen aus der werbstätigkeit
kann man noch n bisschen näher erklären
Mach ich jetzt auch nicht
also auch da lohnt sich n Antrag
wenn es sich eben nicht um 1 sozusagen
gehst mit im Sinne der
Krankenkasse handelt sondern wenn es etwas ist
was Mir weiterhilft
in meiner Behinderung selbständig zu sein
dann hab ich auch dort n Anspruch
und ganz spannend heute morgen
hatte ich eben ja oder
das war auch der 2. Prozess
den ich heute morgen hatte in Marburg
vom Sozialgericht das 1. mal
seit der BTHG-Reform
n Fall wo der LWV als Eingliederungshilfe Träger
gesagt hat ja du hast n Anspruch
aber wir rechnen dir die Hälfte deines Blindengeldes an
weil
das ist ja für den gleichen Zweck
nämlich zum Ausgleich der Behinderung
und von daher und die Hälfte kriegst du
schon mal nicht kannst du vom Blindengeld Zahlen
und das ist worum stritten es gibt ne ziemlich
differenzierte Rechtsprechung
von vor den Zeiten also vor der
Einführung des BTHG vor der Eingliederungshilfereform
ja und die Chance hat schlichtweg
oder nicht nur der awv sondern
mehrere einkommenshilfsträger genutzt und haben gesagt
jetzt ist ja alles neu
jetzt kann man Blindengeld
auf solche Leistungen auch anrechnen
wo vorher ziemlich deutlich
urteile auch höchstrichterliche Urteile da waren
die gesagt haben ne in der Regel
geht das nicht nur im Ausnahmefall oder im bestimmten
Fällen und das Ergebnis war heute Morgen
na ja ne Anrechnung
und kommt vielleicht in Betracht
aber was definitiv nicht geht
sind 50 Prozent des Blindengeldes
also heute morgen haben wir uns auf 15 Prozent geeinigt
und und das ist natürlich monatlich
deswegen muss
in dem Fall um persönliches
Budget würde auch für Hilfsmittel gelten
nur 15 Prozent des Blindengeldes
muss eingesetzt werden nicht 50
warum ist das so
ganz einfach es gibt die Regelung im Blindengeldgesetz
wenn jemand stationär versorgt ist
dann sozusagen kürzt sich oder
besteht nur noch n Anspruch auf die Hälfte des Blindengeldes
wenn aber jemand
stationär versorgt ist dann hat er
ja ne relativ große rundumversorgung
und wenn dafür schon nur 50 Prozent vorgesehen
sind dann kann bei einzelleistung
nicht auch diese
auf diese 50 Prozent zurückgegriffen werden
das heißt n Bruchteil und realistisch ist
maximal 25 Prozent
jetzt zumindest nach der Meinung des SG
Marburg das ist aber schon mal
ziemlich richtungweisend
ich glaube das geht auch weiter
das heißt wenn sie solche bescheide bekommen
dann wo sie sich mit 50 Prozent des Blindengeldes an
irgendwelchen Leistungen der Eingliederungshilfe
ja beteiligen sollen
legen sie Widerspruch eines lohnt sich
ja
ja
was gibt's ganz allgemein zu sagen
muss man grad gucken wie sieht's zeitlich Aus
ich weiß es ja wahrscheinlich nicht
ja okay perfekt
ich meine Hilfsmittel werden komplexer
es gibt auch zunehmend
und das find ich
ja einfach sehr bedarfsdeckend
auch mischtechniker ja
Hilfsmittel also zum Beispiel
das bildschirmlesegerät was nicht nur vorliest
oder was nicht nur
vergrößert sondern auch ne vorlesefunktion hat
das ist deswegen gut weil ich eben meinen
seeres noch einsetzen kann
wie ich ihn eben einsetzen kann
zum Beispiel Übersicht über
Dokumente Mir erstmal verschaffen kann
aber wenn es längere
Dokumente sind behalte ich die Übersicht
hab aber trotzdem ne vorlesefunktion
weil ich eben
längere Texte vielleicht nicht mehr lesen kann
da haben früher Krankenkassen gesagt
das ist Luxus das ist nicht notwendig
das ist nicht wirtschaftlich
inzwischen gibt's doch einige Urteile die sagen nein
wenn ich so in diesem Bereich bin
wo ich zwar noch etwas lesen kann
aber nicht längere Texte
dann habe ich auch n Anspruch auf
die Versorgung mit einem
solchen Gerät was in der Regel treuer ist
was 2 Funktionen hat
da kommt dann immer das Argument der Krankenkasse
Doppelversorgung
weil is ja defakto n Bildschirm Lesegerät Plus
n vorlesesystem
ja und das ist
glaub ich ganz positiv das hilft
vielen Menschen weiter gerade
wahrscheinlich Menschen die irgendwo so zwischen
2 und 5 Prozent sehen
die also nicht Fisch
nicht Fleisch sind und die Kennen das man möchte
auch seinen
seerest nicht ganz verzichten und der bietet
ja auch tatsächlich
praktische Vorteile
aber auf der anderen Seite
längere Texte lesen geht auch
ne also für die ist das ganz wichtig
dann
gab es ne sehr kritische Rechtsprechung
weil nicht so richtig als Grundversorgung angesehen
zu
ja orientierungssystem also Tracker
und GPS Tracker
und da gibt's ja die
verrücktesten Variationen werden sie jetzt
aufm neueren stand sein als ich vom
Stock der mit einem spricht
der n eingebautes GPS hat bis zum
ja zur Weste oder sonst was da wird
die Rechtsprechung also auch die
höchstrichterliche Rechtsprechung
zunehmend offen und sagt
na ja also das gehört schon auch zur Mobilität
und auch darauf besteht
n Anspruch zumindest dann wenn
in diesem Bereich
besondere Probleme bestehen bei der Orientierung
ja also auch das ist nicht ausgeschlossen
war aber
bisher sag ich mal sehr schwierig durchzusetzen
aus der Praxis hab ich Mir unbedingt sozusagen noch mal
bestätigen lassen weil die Fälle
bearbeite ich in der Regel nicht selbst
was im Moment ganz schwierig ist sind Blindenführhunde
Blindenführhunde da
spielen eigentlich Krankenkassen im Moment alle Spiele
die sie spielen können zur Verzögerung
es dauert oft 23 Jahre bis die
sag ich mal Fälle durch sind oft wird muniert na ja
wenn du n Blindenführhund brauchst
dann hast du sozusagen noch
nicht genug an dir gearbeitet
noch nicht Mobilitätstraining genug gehabt und
ja
Mach doch erst noch mal 20 Stunden Mobilitätstraining
der Folge wenn ich die mache
geh ich wieder 1 halbes Jahr ins Land
und natürlich mit der Hoffnung dass
Krankenkassen
Leute auf darüber abschrecken n Blindenführhund
in Anspruch zu nehmen
klar die Kosten sind nicht gering
aber auch
da kann ich nur dazu
raten die Rechtsprechung ist eindeutig
man hat n Anspruch auf n Blindenführhund
ja
ja und ansonsten
gibt es schon noch viele
Dinge gibt es noch Dinge die
ganz besonders interessieren
ich weiß nich ob's hier zum Beispiel Anbieter von
speziellen Apps gibt gerade mit der K I gibt es ja
super Entwicklungen die einem
auch weiterhelfen die Bilder beschreiben sonst was
die manchmal auch kostenpflichtig sind
es ist nämlich nicht ausgeschlossen dass auch ne App
n Hilfsmittel ist wenn sie denn speziell
für Blinde und sebinette sozusagen hergestellt wurde
ich glaub da war ne Frage ne ja es war eine Frage hallo
meine Frage bezieht sich darauf
sie Sprachen jetzt von physikalischen Hilfsmitteln
ich vertrete jetzt ne Firma die
Dienstleister ist für Ausbildung und Schulung an
Hilfsmitteln und zwar im Umgang mit digitalen Medien
und meine Frage ist gibt es im rechts oder n
Anspruch allgemein
aus der integrationshilfe oder aus der Krankenkasse
der die Schulung im Umgang mit diesen digitalen Medien
durchsetzen könnte
denn es reicht
ja nicht aus dass es die Hardware zu haben dann
treffen da muss sie ja auch
15. beide bedienen können ja
super Frage
grundsätzlich ist es so gegenüber der Krankenkasse
gibt es einen Anspruch auf
ich glaube wörtlich heißt das
Unterweisung im Gebrauch des hilfsmittels ja
das ist aber weniger als ne Schulung ja
und gehört
dazu gehört natürlich immer festes Hilfsmittel ja
also beim Hilfsmittel
Langstock wäre das zum Beispiel die Mobilitätsschule ja
das ist aber auch der Grund warum LPF
nicht in den Bereich der Krankenkassen
fällt weil da fehlt's nämlich an dem speziellen
Hilfsmittel und ich glaube
das ist auch nicht das was sie meinen
weil das ist erstmal
nur der reine Gebrauch keine echte Schulung
Schulungen sind Gegenstand der Eingliederungshilfe
ja also bei der Eingliederungshilfe
kann ich ne Schulung wenn sie denn
notwendig ist und Mir wirklich weiterhilft
auch beantragen ja
das heißt das wäre
ihr Kostenträger wenn es beruflich ist
würde ich erstmal weil die da auch offener sind
und ganz generell n einfacher Kostenträger
vielleicht übers Integrationsamt probieren
Betroffene die jetzt ohne den
Hintergrund einfach wie als Alltagshilfe
Eingewöhnungshilfe
dann ist es Eingewöhnungshilfe ja
und wenn's n beruflichen Hintergrund hat definitiv
entweder der der
sozialversicherungsträger der zuständig ist das heißt
entweder die Arbeitsagentur oder die
Rentenversicherung
oder
das Integrationsamt ne
beim Integrationsamt ist es allerdings ne Kannleistung
aber die sind
solchen Dingen gegenüber sehr offen
und vielleicht ist da sogar der leichtere weg
gut
also das na man sollte
also das muss man sich immer klarmachen
n guter Antrag enthält keine Paragraphen
enthält gar nichts sondern er enthält eine
kurze Vorstellung und
natürlich ne Beschreibung der Behinderung welche
sozusagen
welcher Bedarf entsteht aus dieser Behinderung
und wie möchte ich ihn Decken
zum Beispiel mit einer Schulung durch sie ja also wie
Mach ich das Problem kleiner und die goldene Regel is
je größer das Problem und je besser die Lösung
desto höher die Wahrscheinlichkeit
dass ich diese Leistung auch bekomme
ja weil dann is sie ja notwendig ja ja
das heißt auch ich darf keine Probleme durch meine
Bindung kleinreden
es geht Mir ja gut aber das hätte ich noch gern
geht nicht ja
sondern ich hab n echtes Problem
und aber ich glaub ich hab die Lösung gefunden
weil damit geht ist viel besser
und ich rate auch 1tens das nicht
den erstantrag nicht mal n Formular zu machen
sondern wirklich
das selbst zu beschreiben auf anderthalb Seiten
kurz knackig
und ja um auch zu beschreiben wie es funktioniert
ich darf bei Anträgen nicht davon ausgehen dass auf der
Seite auf der empfängerseite bei einem Kostenträger
ne Experte sitzt ja
der automatisch weiß wie es funktioniert
weil es gibt zwar
Sachbearbeiter bei
Krankenkassen für
Hilfsmittel aber nur 2 Prozent der
Anträge kommen aus dem Bereich blind
seebehindert weil die natürlich auch
für alle schwerbehindert
andere schwerbehinderten zuständig sind und wir
blinde und Sehbehinderte
sind die kleinste Gruppe der behinderten Menschen
ja ne
das heißt er weiß wahrscheinlich nur was n Blinden für
Hund ist aber beim Einkaufsfuchs
kriegt er vielleicht schon Kopfkino ja
hier ist ne Frage
hier hinten ich geb ihm mal das Mikro weiter
ich hab ne Frage zu ner
hab ich das richtig verstanden eben dass
bei einer Folge
schulungsantrag
für Orientierung Mobilität kein Rezept notwendig ist
nein nein
ja § 33 Absatz 5a
des SGB V danke nur
einfach nur das
muss man ja mitschneiden
danke schön da haben wir's richtig im Chat drin
hier ist noch ne Frage danke
ganz kurz
sie hatten vorhin die Leistung zur Teilhabe
und hatten da so Beträge gesagt
diese 70.000 Vermögen die man da haben darf
ist das auch das Haus wohnt derjenige noch drin wohnt
nein das ist schon Vermögen das fällt da gar nicht rein
solange ich selbstbewohntes Wohneigentum habe fällt das
und das nicht völlig
Luxus ist also ne Penthouse Wohnung in Frankfurt
würde vielleicht den Rahmen sprengen aber
normales Wohneigentum was ich selbst bewohne
ist schon Vermögen
und fällt unter diese 71.000 Euro gar nicht
hier ist ne weitere Frage aber sobald ich natürlich
ne Wohnung hab die ich vermietet habe
dann wird schwierig ne
eben wurde noch ganz kurz die PKV angesprochen
worauf sollte man denn da am besten
8. was in den Verträgen steht
also
PKV ist gut also auch natürlich für Ärzte gut ha ha
und auch für Termine
gut die krieg ich
vielleicht n bisschen schneller und so
und ich würde jedem
empfehlen also oft kommt die Frage auch
gerade von Eltern von
behinderten Kindern
wo sollen wir denn jetzt unser Kind
versichern wenn sie die Wahl haben
wenn
medizinische Behandlungen bevorstehen also wenn ich
sag ich mal kein Verständnis behindertes Bild habe
und eventuell
sozusagen mehrere Behandlung oder sowas anstehen
dann würd ich vielleicht doch die Möglichkeit der
PKV in Anspruch nehmen wenn es aber
darum geht um ne feste Behinderung und ich bin
eher derjenige der
Hilfsmittelbedarfe
sozusagen gelten macht
also im Hilfsmittelbereich ist die GKV
definitiv besser
und wenn ich schon
in die PKV gehe dann sollte ich schauen
es gibt auch
private krankenversicherungsverträge die
Hilfsmittel wie bei der gesetzlichen gewähren
das wäre dann die Lösung
allerdings ist die meistens nicht ganz bündig so
ja Frage damit beantwortet
eine Frage
rosukitier Thema
Masterstudium und einleiterungshilfe da
lebe ich oft in der Beratung die Problematik
dass die typischen
Eingliederungshilfe
Träger sich nicht zuständig fühlen und
auf die Agentur für Arbeit verweisen
und an hin und her herstudie Studierende leider
da nicht wissen wie sie da weitermachen können
Masterstudium
na er steht ausdrücklich drin
ist Teil der Eingliederungshilfe
sofern es auch
inhaltlich und zeitlich in nem gewissen Kontext steht
ja also nich sehr viel später is
allerdings
gibt es ja also
Andeutung in der Rechtsprechung vom Bundesgericht dass
da auch die arbeitsagenturen was damit zu tun haben
das kommt aber
nicht allein beim Master Studiengang
so richtig zum tragen sondern vielmehr sogar beim
dualen Studium
das ist ja auch ne Mischung aus sozusagen
schon ja betriebliche Ausbildung und Studium und
da das is eben auch ne Erwerbstätigkeit weil
ich da schon n entgeld für bekomme und
und da ist auf jeden Fall die Arbeitsagentur zuständig
Master Studiengang ist eigentlich Eingliederungshilfe
vielleicht
thematisieren das Kostenträger dann
wenn es nicht in diesem
unmittelbaren zeitlichen Kontext steht danke ja
da könnte man's auch als berufliche Weiterbildung
ja ich hab 1 Problem mit meiner Krankenkasse allerdings
hat die
Krankenkasse gewechselt ich war vor 50 Jahren bei der
Colonia Köln
und die wurde dann von der AXA übernommen
inzwischen machen die alles ziemlich restriktiv
ich habe an 1 PC Programm
als kosten
an die Krankenkasse
geschickt hat sie abgelehnt dieses Programm
kostet achtzehnhundert
und 400 diese
praktisch die einglied also diese
das Programm zu lernen
die das das einspielen und die Schulung
so jetzt meine Frage
damals vor 50 Jahren wurde Mir gesagt
unter kolonia
und sie Zahlen wesentlich bessere
sie haben wesentlich bessere Leistungen als die
diese gesetzlichen Krankenversicherungen
so wie soll ich mich verhalten
soll ich das muss ich das hinnehmen dass die dieses
ZoomText Programm nicht bezahlen
und obwohl sie eine Lupe
und bei dem ich hab n lese
vorlesegerät da haben sich damals Aus
Kulanz mit 50 Prozent beteiligt
wie soll ich jetzt mich verhalten soll ich morgen
den erschreibe
dass Mir damals das
zugesichert wurde dass die Leistung wesentlich
besser ist als die gesetzliche
ich kenne 3 Fälle
wo die gesetzliche Krankenversicherung
dieses ZoomText Programm bezahlt hat
jetzt hätte ich gern ihren Rat
ja das ist wieder extrem schwierig Kennen ihren
privaten krankenversicherungsvertrag
nicht jetzt haben sie aber gesagt den haben sie
vor 50 Jahren
abgeschlossen
da weiß ich auf jeden Fall schon mal dass zoomtext
nicht drin steht
so ergo das ist ne kulanzleistung
es sei denn es hat sich irgendwann
ne Aktualisierung ergeben
zum Beispiel bei der Übernahme durch die
Achse weiß nicht wann das war
da müssen sie nachschauen da hilft nichts anderes
aber vermutlich haben sie auch n Versicherungsmakler
vielleicht fragen sie den mal
wir sind knapp über der Zeit
eine Frage noch aus dem check
und dann müssen wir beenden
was gibt's da
hallo soll ich hierhin kommen mit Mikro
hat eine blinde Schülerin Anspruch auf eine Braillezeile
zu Hause und eine 2. für die Schule
wenn sie inklusiv beschult wird ich wiederhole
hat eine blinde Schülerin Anspruch auf eine Braillezeile zu Hause
und eine 2. für die Schule
wenn sie inklusiv beschult wird ja ja
also
die Problematik ist
normalerweise ist der
Grundsatz keine Doppelversorgung durch Krankenkassen ja
bei Kindern im
im Bereich der Schulpflicht also in der Regel 10 Jahre
besteht aber ne versorgungspflicht der
Krankenkassen weil es sich eben um Grundversorgung
bei Schulpflicht handelt ja
das pädagogisch notwendige muss geleistet werden
und wenn es pädagogisch notwendig ist dass das Kind
2 Braillezeilen hat weil es
nämlich zum Beispiel auch Hausaufgaben
zu Hause machen muss
ja dann hat es auch n Anspruch darauf
da gilt dieser Grundsatz doppelvorsorgen nich
weil einfach 2 Orte zu Hause Hausaufgaben
ja und Schule vor Ort hat ne Braillezeile es sei denn
es hat ne transportable Braillezeile und das ist hier zu
mutbar
die jeden Morgen und jeden Mittag zu transportieren
Mehr Informationen finden Sie unter sightcity.net/F032003.
vielen Dank und bis zur nächsten SightCity