SightCity Podcast (DE)

Der deutschsprachige Teil unseres zweisprachigen Messe-Podcasts mit Fachvorträgen, Interviews und Innovationen für mehr Inklusion.

SightCity Forum 2026: Rechtliche Grundlagen der Hilfsmittelversorgung: Trends und Tipps

21.09.2026 32 min

Video zur Episode

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Zusammenfassung & Show Notes

Dr. jur. Michael Richter (RBM gGmbH) erklärt beim SightCity Forum, unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Krankenkasse Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen bezahlt, wie ein Widerspruch funktioniert und wann die Eingliederungshilfe als zweiter Kostenträger greift – inklusive eines druckfrischen Fallbeispiels vom Sozialgericht Marburg. Ein Forumsbeitrag von der SightCity 2026. 

Begrüßung & Vorstellung: RBM gGmbH 
Dr. iur. Michael Richter ist Geschäftsführer der RBM gGmbH, der sozial- und verwaltungsrechtlich spezialisierten Tochtergesellschaft des DBSV und mehrerer Landesverbände (Vorbild: VdK). Er vertritt seit rund 25 Jahren Betroffene im Sozial- und Verwaltungsrecht, die RBM hat inzwischen fast 10.000 Fälle bearbeitet. Mitglieder der Blindenverbände können sich kostenfrei beraten lassen; seit einer rechtsprechungsbedingten Änderung vor drei Jahren auch rechtlich vertreten – zu rund 65 Prozent der Kosten eines regulären Anwalts. Der große Vorteil: Alle Jurist:innen der RBM sind selbst oder mittelbar betroffen (u. a. blinde bzw. taubblinde Angehörige).

Die vier Voraussetzungen für Hilfsmittel von der Krankenkasse 
Bei privaten Krankenversicherungen gilt reines Vertragsrecht – maßgeblich ist, was im Vertrag steht. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt das Gesetz (§ 33 SGB V) den Vertrag, mit vier klaren Voraussetzungen: (1) Mitgliedschaft in der Krankenkasse zum Zeitpunkt des Anspruchs, (2) Einordnung als Hilfsmittel „im Sinne der Krankenkasse" – speziell zum Ausgleich der Behinderung hergestellt, in Abgrenzung zu Gegenständen des täglichen Gebrauchs wie Smartphones oder Laptops, (3) Notwendigkeit (kein Wahl- und Wunschrecht auf das schönste oder neueste Modell) sowie (4) Wirtschaftlichkeit im Verhältnis von Kosten und Nutzen für Mobilität, Information, Kommunikation und selbständige Alltagsbewältigung.

Verordnung, Ablehnung und der Widerspruchsweg 
Ein Rezept ist entgegen verbreiteter Annahme nur bei der Erstverordnung nötig – ist der Bedarf der Krankenkasse bereits bekannt, braucht es keine neue Verordnung. Dennoch empfiehlt Richter, bei passender Gelegenheit eine Verordnung einzuholen: Sie stärkt den Antrag, da ein Sachbearbeiter kaum gegen eine ärztliche Befürwortung entscheiden kann, ohne den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuschalten. Ablehnungen sind häufig unternehmensökonomisch motiviert – es ist für Kassen oft günstiger, mehrere Anträge abzulehnen und nur einen Teil im Widerspruchsverfahren zu bewilligen. Richters Rat: sich nicht entmutigen lassen, kostenlose Beratung bei der RBM einholen und notfalls klagen – die Erfolgsquote vor Gericht liegt bei rund 70 Prozent.

Der zweite Kostenträger: Eingliederungshilfe 
Für Dinge, die kein „Hilfsmittel im Sinne der Krankenkasse" sind (z. B. ein leistungsfähiges Smartphone als Basis für Assistenz-Apps), kann ein Anspruch gegenüber der Eingliederungshilfe bestehen. Seit der BTHG-Reform sind die Einkommens- und Vermögensgrenzen deutlich angehoben (Vermögensgrenze aktuell über 70.000 Euro, netto rund 3.000 Euro Einkommen im Monat unschädlich); selbstgenutztes, nicht luxuriöses Wohneigentum zählt dabei nicht als Vermögen.

Praxisbeispiel: Blindengeld-Anrechnung vor dem Sozialgericht Marburg 
Am Vortragstag selbst verhandelte Richter vor dem Sozialgericht Marburg einen Präzedenzfall: Ein Landeswohlfahrtsverband (LWV) als Eingliederungshilfeträger wollte 50 Prozent des Blindengeldes auf eine bewilligte Leistung anrechnen. Das Gericht einigte sich stattdessen auf 15 Prozent – deutlich unter den zuvor geforderten 50 Prozent, die laut Richter ohnehin unzulässig gewesen wären, da selbst bei vollstationärer Versorgung nur die Hälfte des Blindengeldes gekürzt wird. Sein Rat: Bei Bescheiden mit 50-prozentiger Anrechnung lohnt sich ein Widerspruch.

Moderne Hilfsmittel: Kombigeräte, GPS-Tracker und Blindenführhunde 
Bildschirmlesegeräte mit zusätzlicher Vorlesefunktion werden von Gerichten zunehmend anerkannt, auch wenn Krankenkassen oft „Doppelversorgung" einwenden – sie helfen besonders Menschen mit Restsehvermögen im Bereich von etwa 2 bis 5 Prozent. Bei Orientierungssystemen (GPS-Tracker in Stöcken, Westen etc.) öffnet sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zunehmend, die Durchsetzung bleibt aber anspruchsvoll. Bei Blindenführhunden ist die Rechtslage eindeutig zugunsten der Betroffenen, Krankenkassen verzögern laut Richter jedoch häufig mit Verweisen auf zusätzliches Mobilitätstraining.

Publikumsfragen: Schulungen, Anträge und Zuständigkeiten 
Im ersten Teil der Fragerunde geht es um den Unterschied zwischen der (begrenzten) „Unterweisung im Gebrauch des Hilfsmittels" durch die Krankenkasse und echten Schulungen, die eher über Eingliederungshilfe, Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Integrationsamt laufen. Richter erklärt außerdem den Aufbau eines guten Antrags: keine Paragraphen, sondern eine klare, ehrliche Beschreibung von Problem und Lösung – ohne das eigene Problem kleinzureden.

Publikumsfragen: Vermögen, private Versicherung und Sonderfälle 
Im zweiten Teil geht es um die Vermögensgrenze bei Eingliederungshilfe (selbstgenutztes Wohneigentum zählt nicht), die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung (im Hilfsmittelbereich ist die GKV meist im Vorteil), einen Streitfall um ein abgelehntes ZoomText-Programm nach einem Versicherungswechsel, die Zuständigkeit bei Masterstudiengängen (grundsätzlich Teil der Eingliederungshilfe, bei dualen Studiengängen eher die Arbeitsagentur) sowie die Frage nach einer zweiten Braillezeile für inklusiv beschulte blinde Schüler:innen – hier greift ausnahmsweise nicht der Grundsatz der Doppelversorgungs-Vermeidung, wenn eine transportable Zeile nicht zumutbar ist.

Weitere Informationen: https://sightcity.net/f032003

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Die SightCity ist Europas größte Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel. Mehr Informationen: www.sightcity.net

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Transkript

herzlich willkommen zum Mitschnitt des Forums vom 28.05.2026 Rechtliche Grundlagen der Hilfsmittelversorgung Trends und Tipps Referent: Doktor iuris Michael Richter viel Spaß mit dem Vortrag ja ganz spannend also erstmal freu ich mich dass das jetzt auch noch geklappt hat ha weil zum Hintergrund muss ich sagen ich hatte heute morgen 2 Gerichtstermine die dauern in der Regel so ne halbe Stunde heute hat sich aber von viertel nach 10 bis 13 Uhr 34 und um 13 Uhr 35 wär Mein Zug fahren also muss ich einen später nehmen war um 1525 hier ja und es hat auf die Minute geklappt ich bin begeistert ha ha und ja ist sogar gar nicht so ganz unspannend werde von einem Gerichtstermin heute morgen auch noch 1 bisschen berichten weil das ist 1 grundsätzliches Problem okay erstmal ich bin nicht beim DBSV direkt sondern ich bin der Geschäftsführer der RBM gGmbH der sozusagen Tochtergesellschaft des DBSV und einiger landesverbände die sozusagen nach Vorbild des VdK sozialrechtlich und verwaltungsrechtliche Dinge für seine Mitglieder vertreten darf und ja mache das ganze jetzt schon insgesamt über die rbm hinaus seit 25 Jahren ungefähr und glaube ja die rbm hat so inzwischen fast 10.000 Fälle gemacht hab also n bisschen Erfahrung lern aber immer neues Kennen und davon möcht ich ihnen heut n bisschen berichten und so als Mitglied hat man eben die Möglichkeit kostenfrei von der RBM beraten zu werden und Vertretung inzwischen seit 3 Jahren da waren wir durch die Rechtsprechung gezwungen wir sind aber günstiger als Anwälte ich bin auch zugelassener Anwalt aber so etwa 65 Prozent der kosten deswegen sollte man aber niemanden nehmen wenn man sich rechtlich vertreten lässt unser großer Vorteil ja unser großer Vorteil ist definitiv aber dass wir hoch spezialisiert sind eben auf die bedarfe von Blinden und sehbehinderten und unsere Juristen sind auch alle selbst betroffen oder wenigstens mittelbar betroffen das heißt haben n Blinden Sohn n taubblinden Sohn sogar es heißt man muss uns nicht Lange erklären was das 1 oder andere Hilfsmittel macht und man muss sich auch nicht rechtfertigen wenn man bestimmte bedarfe hat so wie zum Werbeblock wollte ihn ja noch n bisschen inhaltlich was erzählen und Schwerpunkt gerade hier zur Messe natürlich auch völlig passend Hilfsmittel und es gibt im Wesentlichen 2 große Kostenträger die das Thema Hilfsmittel abdecken das ist einmal die gesetzliche Krankenkasse und über die kann ich heute auch besprechen weil wenn es um private Krankenversicherung geht kann ich den Leuten auch immer nur sagen ja schau in deinen Versicherungsvertrag da steht drin was du bekommst und wenn's nicht drin steht was meistens der Fall ist bekommst du es nicht ja das ist also reines vertragsrecht Anders sieht's aber natürlich bei der gesetzlichen Krankenkasse Aus da wird ja im Prinzip der Versicherungsvertrag durch das Gesetz ersetzt da ist es § 33 und da sind die Voraussetzungen relativ einfach um auch zu entscheiden hab ich n Anspruch drauf oder nich und es kann eigentlich niemand glauben dass es so einfach is wie ich das immer erkläre es is aber so einfach glauben sie Mir es gibt im Wesentlichen ja es gibt 4 Voraussetzungen 1tens ich muss natürlich Mitglied in der Krankenkasse sein ja das ist wichtig wenn ich n Rechtsstreit laufen habe und wechsel die Krankenkasse ist der Rechtsstreit hin ja weil ich von der Krankenkasse nichts mehr verlangen kann wenn ich bei ihr nicht versichert bin also da muss man immer aufpassen haben wir immer 123 Fälle im Jahr die kaputt gehen ja 2. Sache und das ist glaub ich das entscheidende wenn sie hier n Hilfsmittel sehen müssen sich natürlich Gedanken machen ja würde das die Krankenkasse Zahlen entscheidend ist nicht wie oft Krankenkassen das überhaupt in das Hilfsmittelverzeichnis sondern allein die Überlegung ist es 1 Hilfsmittel im Sinne der Krankenkasse und das sind solche Dinge die speziell zum Ausgleich der Behinderung hergestellt wurden ja das heißt was hat sich der Hersteller dabei gedacht hat es für behinderte Menschen zum Ausgleich der Behinderung hergestellt ja das ist der das ganz entscheidende Kriterium ja in Abgrenzung dazu gibt es Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs wie zum Beispiel keine Ahnung n Smartphone n iPhone n großen Monitor die sind aber alle nicht speziell für behinderte Menschen konzipiert worden also entwickelt worden und deswegen sind das keine Hilfsmittel und deswegen bekomm ich die auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse ja n Laptop n Laptop alles was unter Umständen hilft aber nicht speziell hergestellt wurde gibt es nicht von der gesetzlichen Krankenkasse ja und 3. Voraussetzung es muss notwendig sein es darf also nicht nur schön aussehen es darf nicht nur nice to have sein sondern es muss n echten sozusagen Beitrag zum Ausgleich der Behinderung leisten und das ist bei uns meistens der Bereich Mobilität Information oder Kommunikation und selbständige ausreizführung ja in diesen Bereichen das sind Grundbedürfnisse da muss die Krankenkasse sozusagen mit Hilfsmitteln Blinden und sehbehinderten Menschen quasi bei uns stützen wenn es entsprechend wirtschaftlich ist und Wirtschaftlichkeit entscheidet sich dann daran wie steht sozusagen kosten nutzen in der Relation ich habe gegenüber gesetzlichen Krankenkassen kein Wahl und wunschrecht im Sinne von es is immer schöner besser leichter einfacher geht gar nich sondern es muss notwendig sein und das heißt es muss ne gewisse Fallhöhe geben zwischen ja also was hab ich danach und was hab ich davor wie groß ist der zu gewinn an Teilhabe an selbstbestimmter Teilhabe an den Dingen die ich dann selbstständig tatsächlich in diesen 4 grundbereichen erledigen kann das ist eigentlich alles was ich brauche um einen Anspruch gegenüber der Krankenkasse zu haben von Krankenkassen wird immer behauptet ich bräuchte auf jeden Fall 1 Rezept stimmt auch nicht das ist nur bei erstverordnung der Fall wenn der Krankenkasse also bekannt ist ich bin blind ich brauch in diesem Bereich Hilfsmittel und hab auch schon das eine oder andere dann braucht's auch keine Verordnung nur als kleiner Tipp weil's ja heute auch immer schwieriger wird n Augenarzttermin zu kriegen und wenn man in 6 Monaten erst einen hat 6 Monate mit m Antrag warten sondern es is anzuraten wenn's grade passt holen sie sich ne Verordnung klar für das entsprechende Hilfsmittel weil das macht's auch leichter und das macht den Antrag auch stärker weil dann eine Sache medizinisch indiziert ist ja 1 Sachbearbeiter kann nichts ablehnen weil sein Augenarzt ja befürwortet hat wer ist er denn was hat er denn gelernt dass er sich mit einem Arzt messen kann das geht nicht weil Götter können sich nur untereinander streiten ja und wissen sie wie sozusagen der Olymp bei den Krankenkassen heißt Wen müssen die heranziehen um 1 solche sozusagen verordnetes Hilfsmittel abzulehnen der MDK der Medizinische Dienst der Krankenkassen weil da befinden sich ja auch Ärzte das ist also der Olymp der Krankenkasse und um 1 sozusagen verordnetes Hilfsmittel abzulehnen muss der Sachbearbeiter sich immer das MDK bedienen und das ist natürlich 1 bisschen schwieriger als einfach selbst nein zu sagen ja ja das sind die Voraussetzungen und dementsprechend werden sie jetzt wahrscheinlich nach m Gang über die Messe schon einige Dinge im Auge haben die sie mal bei ihrer Krankenkasse beantragen könnten probieren sie es sie wissen ja jetzt nach dieser gruppeneinschätzung könnte Erfolg haben könnte kein Erfolg haben ich sag ihnen nur gleich Zeiten wo Krankenkassen eben wissen welche Ansprüche es gibt das wissen sie meistens und sie auch bewilligen wenn sie die auch sehen die sind vorbei seine Krankenkasse in anderen oft wirtschaftlich das heißt es ist wirtschaftlicher von 10 Anträgen 10 abzulehnen 2 im widerspruchsverfahren zu genehmigen als gleich alle 10 zu genehmigen das heißt lassen sich auch durch ne Ablehnung nicht entmutigen lassen sich vielleicht beraten das ist ja kostenlos bei der RBM sofern sie Mitglied in irgendeinem der blindenverbände sind ja dann können sie bei uns anrufen können sich n Rat einholen können sich überlegen ob das mit dem Widerspruch Sinn macht und vor Allen Dingen den Widerspruch können sie auch meistens selber machen is ja auch kein Problem ja kost nix schauen sie und wenn dann ne Krankenkasse noch hartnäckig is klagen können sie noch mal anrufen können wir uns überlegen ob sie's wieder selber machen Gerichtskosten vor allem keiner an und können sie also selber machen wenn sie Unterstützung brauchen stünden wir ihnen zur Verfügung und wir grade in Hilfsmittel Sachen können wir glaub ich sehr sehr gut einschätzen ob wir damit Erfolg haben oder nich und so in etwa 70 Prozent der Fälle gewinnen wir die Sachen auch vor Gericht manche Fälle gehen kaputt heißt also nicht dass wir 30 Prozent verlieren sondern na ja vielleicht 15 und 15 gehen irgendwo unterwegs über irgendwelche Tatsachen verloren ja es kommt irgendwas raus oder es verändert sich zum Beispiel jemand hat n sebenerat n Hilfsmittel beantragt und er blindet da braucht's natürlich n neuen Antrag ja und dann kann man das nicht weiter verfolgen also aber das kann man sehr gut einschätzen kann sie da nur auffordern lassen sich nicht abfimmeln wenn ihnen Dinge abgelehnt werden wo sie meinen sie haben Anspruch drauf die diese Kriterien erfüllen dann haben sie gute Chance ja so aber es gibt ja auch viele Dinge die schön sind und wirklich weiterhelfen was wäre ich ohne Mein iPhone und na ja nicht jeder kann sich n iPhone selber leisten und manchmal braucht man ja auch diese behinderungstypischen Dinge und gerade wenn ich jetzt an Smartphones denke und die Apps die es da inzwischen gibt mit den ja also auch tollen unterstützungsmöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte ja dann kann man sagen ich brauch schon n gutes Smartphone und wenn ich Mir das nicht leisten kann hab ich als behinderter vielleicht n größeres Problem als jemand der nicht behindert ist deswegen kann es auch sein dass ich n Anspruch habe allerdings nicht gegenüber der Krankenkasse sondern gegenüber dem 2. großen Kostenträger das ist die Eingliederungshilfe ja einrichtungshilfeleistungen sind grundsätzlich Einkommens und vermögensabhängig allerdings sind seit der BTHG-Reform die Einkommens und vermögensgrenzen doch so hoch zum Beispiel die vermögensgrenze jetzt inzwischen bei über 70.000 Euro dass die meisten doch n Anspruch haben ja und beim Einkommen kann man so Pi mal Daumen sagen 3.000 Euro pro Monat Netto sind unschädlich ja Einkommen aus der werbstätigkeit kann man noch n bisschen näher erklären Mach ich jetzt auch nicht also auch da lohnt sich n Antrag wenn es sich eben nicht um 1 sozusagen gehst mit im Sinne der Krankenkasse handelt sondern wenn es etwas ist was Mir weiterhilft in meiner Behinderung selbständig zu sein dann hab ich auch dort n Anspruch und ganz spannend heute morgen hatte ich eben ja oder das war auch der 2. Prozess den ich heute morgen hatte in Marburg vom Sozialgericht das 1. mal seit der BTHG-Reform n Fall wo der LWV als Eingliederungshilfe Träger gesagt hat ja du hast n Anspruch aber wir rechnen dir die Hälfte deines Blindengeldes an weil das ist ja für den gleichen Zweck nämlich zum Ausgleich der Behinderung und von daher und die Hälfte kriegst du schon mal nicht kannst du vom Blindengeld Zahlen und das ist worum stritten es gibt ne ziemlich differenzierte Rechtsprechung von vor den Zeiten also vor der Einführung des BTHG vor der Eingliederungshilfereform ja und die Chance hat schlichtweg oder nicht nur der awv sondern mehrere einkommenshilfsträger genutzt und haben gesagt jetzt ist ja alles neu jetzt kann man Blindengeld auf solche Leistungen auch anrechnen wo vorher ziemlich deutlich urteile auch höchstrichterliche Urteile da waren die gesagt haben ne in der Regel geht das nicht nur im Ausnahmefall oder im bestimmten Fällen und das Ergebnis war heute Morgen na ja ne Anrechnung und kommt vielleicht in Betracht aber was definitiv nicht geht sind 50 Prozent des Blindengeldes also heute morgen haben wir uns auf 15 Prozent geeinigt und und das ist natürlich monatlich deswegen muss in dem Fall um persönliches Budget würde auch für Hilfsmittel gelten nur 15 Prozent des Blindengeldes muss eingesetzt werden nicht 50 warum ist das so ganz einfach es gibt die Regelung im Blindengeldgesetz wenn jemand stationär versorgt ist dann sozusagen kürzt sich oder besteht nur noch n Anspruch auf die Hälfte des Blindengeldes wenn aber jemand stationär versorgt ist dann hat er ja ne relativ große rundumversorgung und wenn dafür schon nur 50 Prozent vorgesehen sind dann kann bei einzelleistung nicht auch diese auf diese 50 Prozent zurückgegriffen werden das heißt n Bruchteil und realistisch ist maximal 25 Prozent jetzt zumindest nach der Meinung des SG Marburg das ist aber schon mal ziemlich richtungweisend ich glaube das geht auch weiter das heißt wenn sie solche bescheide bekommen dann wo sie sich mit 50 Prozent des Blindengeldes an irgendwelchen Leistungen der Eingliederungshilfe ja beteiligen sollen legen sie Widerspruch eines lohnt sich ja ja was gibt's ganz allgemein zu sagen muss man grad gucken wie sieht's zeitlich Aus ich weiß es ja wahrscheinlich nicht ja okay perfekt ich meine Hilfsmittel werden komplexer es gibt auch zunehmend und das find ich ja einfach sehr bedarfsdeckend auch mischtechniker ja Hilfsmittel also zum Beispiel das bildschirmlesegerät was nicht nur vorliest oder was nicht nur vergrößert sondern auch ne vorlesefunktion hat das ist deswegen gut weil ich eben meinen seeres noch einsetzen kann wie ich ihn eben einsetzen kann zum Beispiel Übersicht über Dokumente Mir erstmal verschaffen kann aber wenn es längere Dokumente sind behalte ich die Übersicht hab aber trotzdem ne vorlesefunktion weil ich eben längere Texte vielleicht nicht mehr lesen kann da haben früher Krankenkassen gesagt das ist Luxus das ist nicht notwendig das ist nicht wirtschaftlich inzwischen gibt's doch einige Urteile die sagen nein wenn ich so in diesem Bereich bin wo ich zwar noch etwas lesen kann aber nicht längere Texte dann habe ich auch n Anspruch auf die Versorgung mit einem solchen Gerät was in der Regel treuer ist was 2 Funktionen hat da kommt dann immer das Argument der Krankenkasse Doppelversorgung weil is ja defakto n Bildschirm Lesegerät Plus n vorlesesystem ja und das ist glaub ich ganz positiv das hilft vielen Menschen weiter gerade wahrscheinlich Menschen die irgendwo so zwischen 2 und 5 Prozent sehen die also nicht Fisch nicht Fleisch sind und die Kennen das man möchte auch seinen seerest nicht ganz verzichten und der bietet ja auch tatsächlich praktische Vorteile aber auf der anderen Seite längere Texte lesen geht auch ne also für die ist das ganz wichtig dann gab es ne sehr kritische Rechtsprechung weil nicht so richtig als Grundversorgung angesehen zu ja orientierungssystem also Tracker und GPS Tracker und da gibt's ja die verrücktesten Variationen werden sie jetzt aufm neueren stand sein als ich vom Stock der mit einem spricht der n eingebautes GPS hat bis zum ja zur Weste oder sonst was da wird die Rechtsprechung also auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zunehmend offen und sagt na ja also das gehört schon auch zur Mobilität und auch darauf besteht n Anspruch zumindest dann wenn in diesem Bereich besondere Probleme bestehen bei der Orientierung ja also auch das ist nicht ausgeschlossen war aber bisher sag ich mal sehr schwierig durchzusetzen aus der Praxis hab ich Mir unbedingt sozusagen noch mal bestätigen lassen weil die Fälle bearbeite ich in der Regel nicht selbst was im Moment ganz schwierig ist sind Blindenführhunde Blindenführhunde da spielen eigentlich Krankenkassen im Moment alle Spiele die sie spielen können zur Verzögerung es dauert oft 23 Jahre bis die sag ich mal Fälle durch sind oft wird muniert na ja wenn du n Blindenführhund brauchst dann hast du sozusagen noch nicht genug an dir gearbeitet noch nicht Mobilitätstraining genug gehabt und ja Mach doch erst noch mal 20 Stunden Mobilitätstraining der Folge wenn ich die mache geh ich wieder 1 halbes Jahr ins Land und natürlich mit der Hoffnung dass Krankenkassen Leute auf darüber abschrecken n Blindenführhund in Anspruch zu nehmen klar die Kosten sind nicht gering aber auch da kann ich nur dazu raten die Rechtsprechung ist eindeutig man hat n Anspruch auf n Blindenführhund ja ja und ansonsten gibt es schon noch viele Dinge gibt es noch Dinge die ganz besonders interessieren ich weiß nich ob's hier zum Beispiel Anbieter von speziellen Apps gibt gerade mit der K I gibt es ja super Entwicklungen die einem auch weiterhelfen die Bilder beschreiben sonst was die manchmal auch kostenpflichtig sind es ist nämlich nicht ausgeschlossen dass auch ne App n Hilfsmittel ist wenn sie denn speziell für Blinde und sebinette sozusagen hergestellt wurde ich glaub da war ne Frage ne ja es war eine Frage hallo meine Frage bezieht sich darauf sie Sprachen jetzt von physikalischen Hilfsmitteln ich vertrete jetzt ne Firma die Dienstleister ist für Ausbildung und Schulung an Hilfsmitteln und zwar im Umgang mit digitalen Medien und meine Frage ist gibt es im rechts oder n Anspruch allgemein aus der integrationshilfe oder aus der Krankenkasse der die Schulung im Umgang mit diesen digitalen Medien durchsetzen könnte denn es reicht ja nicht aus dass es die Hardware zu haben dann treffen da muss sie ja auch 15. beide bedienen können ja super Frage grundsätzlich ist es so gegenüber der Krankenkasse gibt es einen Anspruch auf ich glaube wörtlich heißt das Unterweisung im Gebrauch des hilfsmittels ja das ist aber weniger als ne Schulung ja und gehört dazu gehört natürlich immer festes Hilfsmittel ja also beim Hilfsmittel Langstock wäre das zum Beispiel die Mobilitätsschule ja das ist aber auch der Grund warum LPF nicht in den Bereich der Krankenkassen fällt weil da fehlt's nämlich an dem speziellen Hilfsmittel und ich glaube das ist auch nicht das was sie meinen weil das ist erstmal nur der reine Gebrauch keine echte Schulung Schulungen sind Gegenstand der Eingliederungshilfe ja also bei der Eingliederungshilfe kann ich ne Schulung wenn sie denn notwendig ist und Mir wirklich weiterhilft auch beantragen ja das heißt das wäre ihr Kostenträger wenn es beruflich ist würde ich erstmal weil die da auch offener sind und ganz generell n einfacher Kostenträger vielleicht übers Integrationsamt probieren Betroffene die jetzt ohne den Hintergrund einfach wie als Alltagshilfe Eingewöhnungshilfe dann ist es Eingewöhnungshilfe ja und wenn's n beruflichen Hintergrund hat definitiv entweder der der sozialversicherungsträger der zuständig ist das heißt entweder die Arbeitsagentur oder die Rentenversicherung oder das Integrationsamt ne beim Integrationsamt ist es allerdings ne Kannleistung aber die sind solchen Dingen gegenüber sehr offen und vielleicht ist da sogar der leichtere weg gut also das na man sollte also das muss man sich immer klarmachen n guter Antrag enthält keine Paragraphen enthält gar nichts sondern er enthält eine kurze Vorstellung und natürlich ne Beschreibung der Behinderung welche sozusagen welcher Bedarf entsteht aus dieser Behinderung und wie möchte ich ihn Decken zum Beispiel mit einer Schulung durch sie ja also wie Mach ich das Problem kleiner und die goldene Regel is je größer das Problem und je besser die Lösung desto höher die Wahrscheinlichkeit dass ich diese Leistung auch bekomme ja weil dann is sie ja notwendig ja ja das heißt auch ich darf keine Probleme durch meine Bindung kleinreden es geht Mir ja gut aber das hätte ich noch gern geht nicht ja sondern ich hab n echtes Problem und aber ich glaub ich hab die Lösung gefunden weil damit geht ist viel besser und ich rate auch 1tens das nicht den erstantrag nicht mal n Formular zu machen sondern wirklich das selbst zu beschreiben auf anderthalb Seiten kurz knackig und ja um auch zu beschreiben wie es funktioniert ich darf bei Anträgen nicht davon ausgehen dass auf der Seite auf der empfängerseite bei einem Kostenträger ne Experte sitzt ja der automatisch weiß wie es funktioniert weil es gibt zwar Sachbearbeiter bei Krankenkassen für Hilfsmittel aber nur 2 Prozent der Anträge kommen aus dem Bereich blind seebehindert weil die natürlich auch für alle schwerbehindert andere schwerbehinderten zuständig sind und wir blinde und Sehbehinderte sind die kleinste Gruppe der behinderten Menschen ja ne das heißt er weiß wahrscheinlich nur was n Blinden für Hund ist aber beim Einkaufsfuchs kriegt er vielleicht schon Kopfkino ja hier ist ne Frage hier hinten ich geb ihm mal das Mikro weiter ich hab ne Frage zu ner hab ich das richtig verstanden eben dass bei einer Folge schulungsantrag für Orientierung Mobilität kein Rezept notwendig ist nein nein ja § 33 Absatz 5a des SGB V danke nur einfach nur das muss man ja mitschneiden danke schön da haben wir's richtig im Chat drin hier ist noch ne Frage danke ganz kurz sie hatten vorhin die Leistung zur Teilhabe und hatten da so Beträge gesagt diese 70.000 Vermögen die man da haben darf ist das auch das Haus wohnt derjenige noch drin wohnt nein das ist schon Vermögen das fällt da gar nicht rein solange ich selbstbewohntes Wohneigentum habe fällt das und das nicht völlig Luxus ist also ne Penthouse Wohnung in Frankfurt würde vielleicht den Rahmen sprengen aber normales Wohneigentum was ich selbst bewohne ist schon Vermögen und fällt unter diese 71.000 Euro gar nicht hier ist ne weitere Frage aber sobald ich natürlich ne Wohnung hab die ich vermietet habe dann wird schwierig ne eben wurde noch ganz kurz die PKV angesprochen worauf sollte man denn da am besten 8. was in den Verträgen steht also PKV ist gut also auch natürlich für Ärzte gut ha ha und auch für Termine gut die krieg ich vielleicht n bisschen schneller und so und ich würde jedem empfehlen also oft kommt die Frage auch gerade von Eltern von behinderten Kindern wo sollen wir denn jetzt unser Kind versichern wenn sie die Wahl haben wenn medizinische Behandlungen bevorstehen also wenn ich sag ich mal kein Verständnis behindertes Bild habe und eventuell sozusagen mehrere Behandlung oder sowas anstehen dann würd ich vielleicht doch die Möglichkeit der PKV in Anspruch nehmen wenn es aber darum geht um ne feste Behinderung und ich bin eher derjenige der Hilfsmittelbedarfe sozusagen gelten macht also im Hilfsmittelbereich ist die GKV definitiv besser und wenn ich schon in die PKV gehe dann sollte ich schauen es gibt auch private krankenversicherungsverträge die Hilfsmittel wie bei der gesetzlichen gewähren das wäre dann die Lösung allerdings ist die meistens nicht ganz bündig so ja Frage damit beantwortet eine Frage rosukitier Thema Masterstudium und einleiterungshilfe da lebe ich oft in der Beratung die Problematik dass die typischen Eingliederungshilfe Träger sich nicht zuständig fühlen und auf die Agentur für Arbeit verweisen und an hin und her herstudie Studierende leider da nicht wissen wie sie da weitermachen können Masterstudium na er steht ausdrücklich drin ist Teil der Eingliederungshilfe sofern es auch inhaltlich und zeitlich in nem gewissen Kontext steht ja also nich sehr viel später is allerdings gibt es ja also Andeutung in der Rechtsprechung vom Bundesgericht dass da auch die arbeitsagenturen was damit zu tun haben das kommt aber nicht allein beim Master Studiengang so richtig zum tragen sondern vielmehr sogar beim dualen Studium das ist ja auch ne Mischung aus sozusagen schon ja betriebliche Ausbildung und Studium und da das is eben auch ne Erwerbstätigkeit weil ich da schon n entgeld für bekomme und und da ist auf jeden Fall die Arbeitsagentur zuständig Master Studiengang ist eigentlich Eingliederungshilfe vielleicht thematisieren das Kostenträger dann wenn es nicht in diesem unmittelbaren zeitlichen Kontext steht danke ja da könnte man's auch als berufliche Weiterbildung ja ich hab 1 Problem mit meiner Krankenkasse allerdings hat die Krankenkasse gewechselt ich war vor 50 Jahren bei der Colonia Köln und die wurde dann von der AXA übernommen inzwischen machen die alles ziemlich restriktiv ich habe an 1 PC Programm als kosten an die Krankenkasse geschickt hat sie abgelehnt dieses Programm kostet achtzehnhundert und 400 diese praktisch die einglied also diese das Programm zu lernen die das das einspielen und die Schulung so jetzt meine Frage damals vor 50 Jahren wurde Mir gesagt unter kolonia und sie Zahlen wesentlich bessere sie haben wesentlich bessere Leistungen als die diese gesetzlichen Krankenversicherungen so wie soll ich mich verhalten soll ich das muss ich das hinnehmen dass die dieses ZoomText Programm nicht bezahlen und obwohl sie eine Lupe und bei dem ich hab n lese vorlesegerät da haben sich damals Aus Kulanz mit 50 Prozent beteiligt wie soll ich jetzt mich verhalten soll ich morgen den erschreibe dass Mir damals das zugesichert wurde dass die Leistung wesentlich besser ist als die gesetzliche ich kenne 3 Fälle wo die gesetzliche Krankenversicherung dieses ZoomText Programm bezahlt hat jetzt hätte ich gern ihren Rat ja das ist wieder extrem schwierig Kennen ihren privaten krankenversicherungsvertrag nicht jetzt haben sie aber gesagt den haben sie vor 50 Jahren abgeschlossen da weiß ich auf jeden Fall schon mal dass zoomtext nicht drin steht so ergo das ist ne kulanzleistung es sei denn es hat sich irgendwann ne Aktualisierung ergeben zum Beispiel bei der Übernahme durch die Achse weiß nicht wann das war da müssen sie nachschauen da hilft nichts anderes aber vermutlich haben sie auch n Versicherungsmakler vielleicht fragen sie den mal wir sind knapp über der Zeit eine Frage noch aus dem check und dann müssen wir beenden was gibt's da hallo soll ich hierhin kommen mit Mikro hat eine blinde Schülerin Anspruch auf eine Braillezeile zu Hause und eine 2. für die Schule wenn sie inklusiv beschult wird ich wiederhole hat eine blinde Schülerin Anspruch auf eine Braillezeile zu Hause und eine 2. für die Schule wenn sie inklusiv beschult wird ja ja also die Problematik ist normalerweise ist der Grundsatz keine Doppelversorgung durch Krankenkassen ja bei Kindern im im Bereich der Schulpflicht also in der Regel 10 Jahre besteht aber ne versorgungspflicht der Krankenkassen weil es sich eben um Grundversorgung bei Schulpflicht handelt ja das pädagogisch notwendige muss geleistet werden und wenn es pädagogisch notwendig ist dass das Kind 2 Braillezeilen hat weil es nämlich zum Beispiel auch Hausaufgaben zu Hause machen muss ja dann hat es auch n Anspruch darauf da gilt dieser Grundsatz doppelvorsorgen nich weil einfach 2 Orte zu Hause Hausaufgaben ja und Schule vor Ort hat ne Braillezeile es sei denn es hat ne transportable Braillezeile und das ist hier zu mutbar die jeden Morgen und jeden Mittag zu transportieren Mehr Informationen finden Sie unter sightcity.net/F032003. vielen Dank und bis zur nächsten SightCity