SightCity Podcast (DE)

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SightCity Forum 2026 - Soziale Teilhabe mit Taubblindenassistenz (TBA) - von der Antragsstellung bis zur regelmäßigen Unterstützung (F031003)

24.08.2026 34 min

Video zur Episode

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Zusammenfassung & Show Notes

 Wie beantragt man eine Taubblindenassistenz – und wie lange dauert das wirklich? Klara Bellinger von der Hessischen Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung führt in ihrem Forumsbeitrag auf der SightCity 2026 durch das komplette Verfahren: Antrag beim Landeswohlfahrtsverband, Bedarfsermittlung, Teilhabeplan, Zielvereinbarung und Widerspruch. Dazu die gesetzlichen Grundlagen im SGB IX, der Unterschied zwischen persönlichem Budget und Sachleistung sowie Beispiele aus der Praxis der Beratungsstelle. Aufgezeichnet am 27. Mai 2026. 

Die Beratungsstelle für Taubblindheit und Hörsehbehinderung (00:00:00)
Klara Bellinger arbeitet für die Hessische Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung, ein Angebot der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista). Die Beratungsräume liegen in Frankfurt-Sachsenhausen, beraten wird aber hessenweit und auch aufsuchend; finanziert wird die Stelle vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Es gibt sie seit rund 23 Jahren.
Beraten wird persönlich, per E-Mail, Telefon und Videotelefonie – in Lautsprache und in Gebärdensprache, bei Bedarf mit Gebärdensprachdolmetschung. Themenschwerpunkte: Sozialrecht, Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenausweis, Pflege und psychosoziale Beratung. Anlaufstelle ist sie für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte gleichermaßen.
Was ist Assistenz – und wer ist Kostenträger? (00:03:16)
Assistenz ist ein Mittel, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Der zuständige Kostenträger hängt vom Kontext ab: im Bereich Arbeit häufig das Integrationsamt, die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur; bei gesundheitlichen Terminen die Krankenkasse; im Bereich der sozialen Teilhabe in Hessen der Landeswohlfahrtsverband (LWV) als Träger der Eingliederungshilfe.
Der Antrag beim LWV: Fristen und Untätigkeitsklage (00:04:15)
Erster Schritt ist der Antrag – formlos möglich, sinnvoller ist aber der neunseitige Vordruck des LWV, zu dem es online auch eine Ausfüllhilfe gibt. Als Bearbeitungszeit gelten sechs Monate als legitim; in der Praxis dauert es oft länger. Nach Ablauf der sechs Monate kann man nachfragen und, wenn sich nichts bewegt, mit einer Untätigkeitsklage drohen. Bellinger betont aus 23 Jahren Beratungserfahrung: Nachhaken ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig – es gab Fälle, in denen allein die Bedarfsermittlung über ein Jahr auf sich warten ließ.
Bedarfsermittlung, Teilhabeplan PIT und Zielvereinbarung (00:06:17)
Eine mitarbeitende Person des LWV kommt zur antragstellenden Person nach Hause und erfasst gemeinsam mit ihr den Bedarf: Wo wird Unterstützung gebraucht, in welchem Ausmaß, wie ist die familiäre Situation, wie selbstständig ist die Person? Daraus entsteht der Hilfeplan – in Hessen der personenzentrierte integrierte Teilhabeplan, kurz PIT.
Auf dieser Grundlage wird eine Zielvereinbarung zugesandt, die konkrete Ziele enthält (Beispiele aus dem Vortrag: „Frau M. kann ihre Einkäufe selbstständig erledigen", „Herr K. geht seinen Hobbys nach"), dazu die bewilligte Stundenzahl und den Geldbetrag. Wichtig: Gegen die Zielvereinbarung selbst ist kein Widerspruch möglich, gegen den endgültigen Bescheid schon – in der Regel innerhalb eines Monats, und ein Jahr lang, wenn im Bescheid keine Widerspruchsfrist genannt ist.
Gesetzliche Grundlage: SGB IX, Paragraphen 113 und 78 (00:09:38)
Bellinger liest beide Paragraphen im Wortlaut vor, weil sie überraschend verständlich formuliert sind. § 113 SGB IX regelt die Leistungen zur sozialen Teilhabe allgemein – Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung im eigenen Wohnraum und im Sozialraum.
§ 78 SGB IX regelt die Assistenzleistungen konkret: allgemeine Erledigungen des Alltags, Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung, Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Freizeitgestaltung einschließlich Sport sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit ärztlich verordneter Leistungen – und ausdrücklich die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen. Genau dieser letzte Punkt ist für die Zielgruppe entscheidend: Assistenz darf auch dafür genutzt werden, Kommunikationsbarrieren zu bewältigen.
Persönliches Budget oder Sachleistung (00:13:01)
Zwei Wege, die Leistung zu erhalten:
  • Persönliches Budget (Geldleistung nach § 29): Der LWV zahlt direkt an die antragstellende Person, die damit die Rechnungen der Assistenzkräfte begleicht. Zwei Varianten – im Arbeitgebermodell ist man selbst Arbeitgeberin, meldet die Person etwa bei der Minijob-Zentrale an und ist für die Sozialversicherung verantwortlich; im Dienstleistermodell bucht man über einen Träger, ein Unternehmen oder eine selbstständig tätige TBA.
  • Sachleistung: Ein sozialer Träger mit eigenen Beschäftigten rechnet direkt mit dem LWV ab. Weniger Verwaltungsaufwand, aber auch weniger Einfluss darauf, wer kommt und wann.
Typische Einsatzfelder von Assistenz im Alltag: Unterstützung beim Einkauf, Freizeit- und Sportaktivitäten, kulturelle Aktivitäten, administrative Angelegenheiten wie Post, Formulare und Telefonate, Begleitung zu Terminen – und dabei häufig die Unterstützung der Kommunikation.
Voraussetzungen, Taubblindengeld und Qualifikation (00:16:33)
Die Eingliederungshilfe ist einkommens- und vermögensabhängig: Die Vermögensfreigrenze liegt aktuell bei rund 70.000 Euro, die Einkommensgrenze je nach Erwerbssituation ungefähr zwischen 1.700 und 2.300 Euro netto monatlich. Sie ist außerdem nachrangig – in der Regel muss zuerst ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst durchgeführt werden. Und der Anspruch besteht nur, wenn tatsächlich ein Teilhabebedarf vorliegt, nicht per se.
In Hessen gibt es zusätzlich das Taubblindengeld von rund 1.500 Euro. Der LWV rechnet davon üblicherweise 30 Prozent – etwa 500 Euro – auf die Assistenzleistungen an. Das steht so nirgendwo im Gesetz, ist aber gängige Praxis; gegen eine höhere Anrechnung kann man vorgehen, und meistens wird das akzeptiert.
Zur Qualifikation: Die berufsbegleitende Weiterbildung zur Taubblindenassistenz dauert ein Jahr und wird an vier Standorten angeboten – Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und NRW. Vermittelt werden taubblindenspezifische Kenntnisse, Kommunikationsformen, Führtechniken, rechtliche und medizinische Aspekte sowie das Assistenz-Selbstverständnis.
Der bundesweite TBA-Verband führt eine nach Bundesländern gegliederte Liste. In Hessen sind dort nur sechs TBA gelistet – in NRW und Baden-Württemberg deutlich mehr. Die Beratungsstelle vermittelt auch Kontakte zwischen Assistenzsuchenden und Assistenzkräften. Daneben gibt es Sehbehinderten- bzw. Hörsehbehindertenassistenzkräfte mit anderer Qualifikation, die meist eher lautsprachlich arbeiten, während TBA häufig gebärdenkompetent sind. Der DBSV führt dazu eine bundesweite Liste (Suchbegriff: „DBSV Liste Hörsehbehindertenassistenz").
Aus der Praxis und Fragen aus dem Publikum (00:22:59)
Zwei Veranstaltungsbeispiele der Beratungsstelle: ein Trommelkurs im Oktober mit Franco Kratzenstein, der selbst taubblind ist und die über Vibration arbeitenden Trommeln selbst gebaut hat – rund zehn Teilnehmende, viele mit Taubblindenassistenz, die das Erklärte gebärdensprachlich weitergab. Und eine Naturführung an der Nidda in Frankfurt im Frühjahr mit den Wildnisbotinnen, bei der Pflanzen erfühlt und gerochen und ein Modell eines Eisvogels ertastet wurde.
Aus der Fragerunde:
  • Kostengünstige Rechtsberatung: Eine Beraterin der EUTB empfiehlt eine Mitgliedschaft beim Blinden- und Sehbehindertenbund oder bei PRO RETINA, um die sehr kostengünstige Rechtsberatung und Rechtsvertretung der rbm (Rechte behinderter Menschen) in Anspruch nehmen zu können.
  • Eigenbeteiligung: Ein Beitrag ergänzt, dass bei einem verlorenen Verfahren eine Eigenbeteiligung anfällt – nach seiner Einschätzung unter 300 Euro – und dass auch eine Rechtsschutzversicherung den Zugang zur Vertretung eröffnen kann, ohne Verbandsmitgliedschaft.
  • Rechtsschutzversicherung und Behinderung: Auf die Frage, ob man beim Abschluss eine Hörsehbehinderung angeben muss, lautet die Antwort: nein – entscheidend ist nur, dass die Vertretung vor dem Sozialgericht im Vertrag enthalten ist.
  • Arbeitsassistenz: Ein Beitrag schildert, wie lange die Bewilligung einer Arbeitsassistenz über das Integrationsamt dauert und welche kommunikativen Probleme im Arbeitsleben dadurch entstehen. Klara Bellinger bestätigt, dass die langen Bearbeitungszeiten bundesland- und kostenträgerunabhängig ein Problem sind.
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Transkript

hallo herzlich willkommen zum Mitschnitt des Forums vom 27.05.2026 Soziale Teilhabe mit Taubblindenassistenz (TBA) von der Antragstellung bis zur regelmäßigen Unterstützung viel Spaß mit dem Vortrag hallo also wie gesagt mein Name ist Klara Bellinger ich werde heute ein bisschen was erzählen zum Thema soziale Teilhabe mit Taubblindenassistenz und da einfach so ein bisschen beschreiben aus unserer Beratungserfahrung der letzten 23 Jahre wie ist da das Prozedere also vom Antrag was dann alles darauf folgt bis eben man dann tatsächlich regelmäßig Unterstützung hat durch Taubblindenassistenz oder andere Assistenzkräfte ich bin von der Deutschen Blindenstudienanstalt kann ich auch noch mal sagen ich glaube die meisten hier wissen es die blista hat auch einen Stand im wenn man die Rolltreppe hochkommt links in dem Raum da sind auch noch andere Angebote von der blista also die blista hat ganz viele Angebote vor allem in Marburg und wenn man da noch Informationen möchte kann man gerne bei uns vorbeigucken wir sitzen in Frankfurt die hessische Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung und die Beratungsräume sind in Frankfurt-Sachsenhausen und wir bieten aber auch Beratung an aufsuchend hessenweit wir sind finanziert vom hessischen Ministerium für Arbeit Integration Jugend und Soziales und und uns gibt es jetzt seit 23 Jahren ungefähr und wir bieten neben den persönlichen Beratungen auch Beratung per E-Mail und Telefon an und per Videotelefonie ist dann eben vor allem für die Menschen die eben gebärdensprachlich kommunizieren und wir passen uns an die kommunikativen Bedürfnisse an das heißt wir bieten Beratung in Lautsprache an aber auch in Gebärdensprache und können da auch Dolmetscher Gebärdensprachdolmetscher für die Beratung hinzuziehen wir beraten zu ganz unterschiedlichen Themen also großer Bereich ist das Sozialrecht sozialrechtliche Themen Eingliederungshilfe Leistungen der Eingliederungshilfe Schwerbehindertenausweis Pflege ist ein großes Thema bei uns in den Beratungen psychosoziale Beratung ist auch ein Angebot was wir haben und wir sind eine Anlaufstelle sowohl für Personen die eben selber betroffen sind von dieser doppelten Sinnesbehinderung aber auch für Angehörige Fachkräfte die Anliegen haben oder einen Informationsbedarf auch einfach zu diesem Thema für die sind wir eine Anlaufstelle hier hessenweit ja genau dann erst mal zu der Frage was ist Taubblindenassistenz also erst mal einfach das Thema Assistenz ist jetzt so sehr allgemein aber ich dachte es ist gut das vielleicht auch einfach noch mal zur Einführung Assistenz kann eben ein Mittel sein um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und je nach Kontext gibt es eben verschiedene Kostenträger im Kontext Arbeit beispielsweise ist es dann häufig das Integrationsamt oder die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur bei gesundheitlichen Terminen ist es dann die Krankenkasse und eben im Rahmen der sozialen Teilhabe wo ich heute was drüber erzählen werde ist es der LWV Hessen der Landeswohlfahrtsverband in Hessen der ist der Kostenträger für die Eingliederungshilfe und und dann jetzt zur Frage wie bekomme ich TBA also ist natürlich wie bei den meisten Leistungen der erste Schritt ist ein Antrag dieser Antrag kann sowohl formlos erfolgen es macht aber Sinn da es einen Vordruck gibt vom LWV genau das habe ich am Anfang vergessen zu sagen mir ist es wichtig es ist jetzt alles was ich sage bezieht sich natürlich auf Hessen und in anderen Bundesländern gilt dann wieder anderes oder sieht es wieder anders aus das möchte ich einfach dazu sagen ja und auch dass das unsere Erfahrung so ein bisschen der letzten 23 Jahre aus den Beratungen sind in der Zusammenarbeit mit dem LWV in Bezug auf Eingliederungshilfeleistungen aber auch da kein Anspruch auf auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit aber einfach so ein bisschen dass Sie wissen wie kann es aussehen genau also erster Schritt der Antrag der kann formlos erfolgen beim LWV Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe oder eben auch direkt mit dem Antragsformular das ist ein neunseitiger Antrag dafür gibt es auch eine Ausfüllhilfe die ist tatsächlich auch manchmal ganz hilfreich das findet man alles online ja und dieser Antrag geht eben an den LWV dann hat der LWV normalerweise sechs Monate sind legitim sagt man als Bearbeitungszeit wir wissen glaube ich alle es geht oft darüber hinaus aber nach sechs Monaten kann man dann eben mal anklopfen beim LWV und sagen hallo ich hatte da einen Antrag gestellt was ist denn der Stand ja und genau nach diesen sechs Monaten kann man dann eben auch wenn man merkt es tut sich einfach gar nichts mit einer Untätigkeitsklage drohen das ist auch immer ein Mittel um einfach wieder ein bisschen Bewegung in die Sache zu bringen wenn man den Eindruck hat es bleibt irgendwie einfach ist irgendwo versackt oder bleibt irgendwo liegen dann der nächste Schritt ist die Bedarfsermittlung nach dem Antrag das Bedarfsermittlungsgespräch da kommt eine mitarbeitende Person vom LWV zum Antragsteller zur Antragstellerin nach Hause und schaut sich eben die Lebenssituation an und guckt was für ein Bedarf besteht wo braucht die Person Unterstützung in was für einem Ausmaß braucht sie Unterstützung wie ist auch die familiäre Situation gibt es da vielleicht Unterstützung oder lebt die Person alleine und auch was für eine wie stark ist die Beeinträchtigung wie selbstständig ist die Person noch eben wo ist Assistenz nötig und dann wird gemeinsam eben der Bedarf erfasst und der LWV-Mitarbeiter die Mitarbeiterin schreibt einen Hilfeplan das ist in Hessen der personenzentrierte integrierte Teilhabeplan ein komplizierter Titel kurz PIT und und in diesem PIT in diesem Hilfeplan sind die Ziele formuliert und die nach diesem Hilfeplan wird dem antragstellenden der antragstellenden Person eine Zielvereinbarung zugesandt die dann eben die Ziele enthält also zum Beispiel Frau M. kann ihre Einkäufe selbstständig erledigen oder Herr K. geht seinen Hobbys nach also das sind Beispiele für Ziele die dann da drin stehen können in dieser Zielvereinbarung stehen Ziele und auch die Stundenanzahl die der LWV eben bewilligt oder vorschlägt und der Geldbetrag und das bezieht sich jetzt aufs persönliche Budget also da gibt es diese Zielvereinbarung ich sage nachher noch mal was zum persönlichen Budget was das ist und und es gibt die Möglichkeit wenn man merkt okay was in der Zielvereinbarung steht reicht eigentlich nicht oder es wird nicht alles wiedergegeben was ich in diesem Bedarfsermittlungsgespräch eigentlich angeführt hatte wo ich Assistenz benötige dann kann man da auch noch mal mit dem LWV ins Gespräch gehen und dann kann entweder noch mal geguckt werden noch mal eine Bedarfsermittlung oder man wartet auf den Bescheid und kann dann darüber dagegen Widerspruch einlegen also gegen diese Zielvereinbarung kann man keinen Widerspruch einlegen aber gegen den endgültigen Bescheid da kann man dann eben innerhalb eines Monats meistens Widerspruch einlegen und wenn nichts keine Widerspruchsfrist im Bescheid genannt ist dann kann das auch bis zu einem Jahr sein oder dann ist es ein Jahr ein Jahr hat man dann Zeit zum Widerspruch ja genau das war jetzt so das Prozedere aus unseren Erfahrungen also es gab Fälle da hat es teilweise über ein Jahr auch gedauert bis überhaupt mal die Bedarfsermittlung stattfand und aus unserer Erfahrung kann ich sagen es lohnt sich oder es ist tatsächlich einfach auch notwendig da immer mal wieder nachzuhaken und Druck zu machen und einfach zu sagen da war was ich warte immer noch und eben wenn man das Gefühl hat da tut sich nichts oder nach sechs Monaten gibt es auch die Möglichkeit mit einer Untätigkeitsklage zu drohen ja gut ja dann einfach noch mal zur gesetzlichen Grundlage ich fand das ganz interessant ich habe jetzt bei der Vorbereitung für den Vortrag auch noch mal ins SGB IX geguckt also Sozialgesetzbuch IX da ist die Eingliederungshilfe geregelt und ich habe gemerkt es lohnt sich da doch einfach noch mal reinzugucken manchmal ist es sehr kompliziert formuliert aber ich finde bei den Paragraphen die ich jetzt hier kurz erläutere es ist relativ verständlich und man kriegt einfach eine Idee davon was sind Leistungen zur sozialen Teilhabe was ist Assistenz genau oder was kann das genau sein und kennt einfach die gesetzliche Grundlage auf der das ja einfach alles basiert das kann man online SGB IX Paragraph 113 zum Beispiel eingeben und dann kann man da sich durchlesen was können eigentlich in der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe sein genau und eben Paragraph 113 regelt Leistungen zur sozialen Teilhabe ich lese es einmal kurz vor Leistungen zur sozialen Teilhabe werden erbracht um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern hierzu gehört Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen und sie hierbei zu unterstützen ja genau so das ist der Paragraph 113 da geht es einfach um allgemeine Leistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe und dann der Paragraph 78 regelt eben explizit Assistenzleistungen es ist viel Text ich weiß aber ich wollte es trotzdem gerne vorlesen weil ich es einfach wichtig finde weil es eben die gesetzliche Grundlage bildet Paragraph 78 Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung werden Leistungen für Assistenz erbracht sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung die Gestaltung sozialer Beziehungen die persönliche Lebensplanung die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen also finde ich auch wichtig Thema Kommunikation dass eben Assistenz auch genutzt wird oder genutzt werden kann wenn notwendig um eben Kommunikationsbarrieren zu bewältigen ja ja genau das war's jetzt erstmal mit Paragraphen ja dann wird bei der Assistenz oder Taubblindenassistenz generell Assistenz kann man die in zwei Formen erhalten in Form von Geldleistungen das ist dann eben das persönliche Budget nach Paragraph 29 und da zahlt der LWV an mich als Antragstellerin eben direkt das Geld und ich zahle es dann eben weiter begleiche damit die Rechnungen die die Assistenzkräfte an mich richten da gibt es auch noch mal zwei verschiedene Modelle das Dienstleistermodell und das Arbeitgebermodell ich finde es einfach gut das zu wissen und gehört zu haben und es ist komplex aber ich wollte es einfach noch mal benennen und hab's auch hiermit reingenommen in die Präsentation beim Arbeitgebermodell bin ich eben als Assistenznehmerin Arbeitgeberin und muss die Person auch anmelden also auch sozialversicherungsrechtlich bei der Minijob-Zentrale zum Beispiel und bin verantwortlich für die Sozialversicherung und das ist eben beim Dienstleistermodell anders da kann ich einen Dienstleister so einen Träger oder ein Unternehmen oder auch eine selbstständig tätige TBA die eben angemeldet ist als Selbstständige dass ich die darüber buche genau und Assistenz als Sachleistung gibt es auch das ist dann eben nicht das persönliche Budget sondern da hat man dann einen sozialen Träger meistens der eben Beschäftigte hat und der LWV hat mit diesem sozialen Träger Verträge Leistungsvereinbarungen und ich hab als Assistenznehmerin mit der ganzen Abrechnung nichts zu tun sondern nehme eben einfach Assistenz von diesem sozialen Träger in Anspruch und hab dadurch aber auch weniger Einfluss darauf vielleicht wer kommt also welche Person ich mir da suche als Assistenz und vielleicht auch weniger wann die kommt also man hat beim persönlichen Budget einfach größere man kann selber mehr gestalten aber es ist einfach auch mehr Aufwand also man muss eben dann auch selber die Rechnungen begleichen die die Assistenzkräfte an einen richten genau ja ja dann das ist so ein bisschen das was auch aus dem Paragraph 78 eigentlich schon hervorgeht wofür kann ich eigentlich Taubblindenassistenz oder Assistenz im Rahmen der sozialen Teilhabe nutzen also als Leistung der Eingliederung und als Leistung der Eingliederungshilfe und hier sind einfach Beispiele häufige häufige Dinge wofür Assistenz genutzt wird im Alltag also Unterstützung beim Einkauf zum Beispiel Aktivitäten in der Freizeit also Sportaktivitäten aber auch kulturelle Aktivitäten ja Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten bei der Bearbeitung von meiner Post Formulare auszufüllen Telefonate zu führen und natürlich auch Begleitung zu Terminen und eben hier dann häufig auch die Kommunikation die da unterstützt wird durch die Assistenz ja dann noch mal kurz zu den Voraussetzungen der Eingliederungshilfe also wer bekommt TBA die Eingliederungshilfe das ist wahrscheinlich auch den meisten bekannt ist einkommens- und vermögensabhängig also die Vermögensfreigrenze liegt ungefähr bei 70.000 Euro aktuell das heißt wenn mein Vermögen über 70.000 Euro liegt dann habe ich keinen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe und und eben auch beim Einkommen ich habe mal geguckt das ist ungefähr zwischen 1.700 und 2.300 Euro netto monatlich je nachdem ob man Rente bezieht oder aus einer selbstständigen oder sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit angestellt ist also wenn man über diesem Einkommen liegt monatlich netto dann hat man auch keinen Anspruch aber das prüft der LWV ja sowieso man muss da ja seine ganzen Kontoauszüge und so was offenlegen ja dann ist die Eingliederungshilfe eine nachrangige Leistung das heißt meistens es wird eigentlich immer auch wenn die Person noch keinen Pflegegrad hat oder auch noch nie begutachtet worden ist vom medizinischen Dienst muss meistens erst ein Antrag gestellt werden auf Pflegeleistungen und es findet eine Begutachtung statt durch den Medizinischen Dienst und erst dann kann die der Eingliederungshilfeantrag bewilligt werden oder bearbeitet werden weil eben erst geschaut werden muss hat die Person eigentlich Anspruch auf Pflegeleistungen ja und der Anspruch besteht nur fand ich auch wichtig wenn tatsächlich ein Bedarf da ist also ich habe diesen Anspruch nur wenn ich Schwierigkeiten habe in der Teilhabe oder einfach die Teilhabe mir nicht möglich ist wenn ich es so auch hinkriege oder einfach auch Unterstützung habe aus meinem Umfeld oder je nachdem eben wann man auch wann die Behinderung eingetreten ist wann man irgendwie ertaubt ist oder erblindet ist konnte man davor natürlich verschiedene ja Skills und Fähigkeiten erwerben oder wenn es angeboren ist ist man auf mehr Assistenz angewiesen also man hat nur Anspruch wenn der Bedarf tatsächlich da ist und nicht einfach per se das fand ich auch einfach noch mal wichtig und in Hessen ist es so es gibt das Taubblindengeld das liegt bei 1.500 Euro ungefähr bisschen mehr und da und macht der LWV das so dass er meistens 30 Prozent dieses Taubblindengeldes anrechnet also es sind dann eben ungefähr 500 Euro auf Leistungen der Eingliederungshilfe auf Assistenzleistungen das steht so nirgendswo im Gesetz aber es ist so die übliche Praxis ja ja genau und wenn der LWV darüber hinaus also mehr als 30 Prozent anrechnen will hatten wir auch schon Fälle dann kann man ja kann man dagegen vorgehen und sagen 30 Prozent sind legitim aber mehr nicht und meistens wird das dann auch akzeptiert das einfach so als Orientierung ja ja genau dann noch kurz zur Qualifikation es gibt eben auch eine Qualifikation zur Taubblindenassistenz da gibt es vier Standorte in Deutschland das ist ne berufsbegleitende Weiterbildung die über ein Jahr geht und ich fand es einfach noch mal wichtig das auch zu sagen weil das vielen nicht bekannt ist die eben nicht in dem Bereich irgendwie tätig sind oder selber betroffen sind ja vier Standorte in Deutschland es ist in Niedersachsen kann man die machen in Bayern in Baden Württemberg und in NRW und es werden eben taubblindenspezifische Kenntnisse Kommunikationsformen vermittelt Führtechniken aber auch rechtliche Aspekte medizinische Aspekte und auch das Assistenz-Selbstverständnis ist ein Thema in dieser Weiterbildung es gibt den TBA-Verband der ist bundesweit der Berufsverband für Taubblindenassistenzkräfte ja und hat eine Liste wenn man TBA sucht also auch nach Bundesländern aufgegliedert in Hessen sind sechs TBA gelistet ist tatsächlich eher wenig also es gibt Bundesländer wie NRW zum Beispiel da gibt es sehr viel mehr oder auch in Baden-Württemberg und wir sind aber auch eine Anlaufstelle als Beratungsstelle eben für Menschen die als Taubblindenassistenz arbeiten das hatten wir auch immer wieder dass uns Personen aus anderen Bundesländern kontaktiert haben und gesagt haben ich bin auch bereit in Hessen zu arbeiten nach Hessen zu fahren oder wohnen an der Grenze oder ich bin im Sommer irgendwie drei Monate in Hessen habt ihr Personen die Assistenz suchen und da unterstützen wir eben auch bei der Kontaktvermittlung also auch da genau das sehen wir als einen Teil unserer Aufgabe und wenn sie jetzt beispielsweise auch Assistenz suchen oder TBA suchen es hängt natürlich auch immer davon ab in ländlichen Regionen ist es schwieriger als in Städten aber können Sie gern Kontakt aufnehmen und wir schauen ob wir da irgendwie Kontakte haben ja und was mir auch noch wichtig war zu sagen es gibt neben eben Taubblindenassistenz auch Sehbehindertenassistenzkräfte es ist eine andere Qualifikation die die Personen haben und es brauchen eben nicht alle Personen also die die Personengruppe der Menschen mit Taubblindheit Hörsehbehinderung ist ja relativ heterogen also es ist sehr unterschiedlich in welchem Ausmaß die Menschen im Hören und im Sehen beeinträchtigt sind und und eben manche brauchen Taubblindenassistenz oder arbeiten lieber mit Taubblindenassistenz die sind häufig auch gebärdenkompetent und Hörsehbehindertenassistenzkräfte die arbeiten dann meistens eher lautsprachlich also so als grobe Orientierung und da gibt es eine Liste online vom DBSV wenn man da sucht kann man auch einfach wenn man eingibt DBSV Liste Hörsehbehindertenassistenz findet man da ne Übersicht bundesweit auch ja dann einfach noch so ein bisschen was aus unserer Arbeit wir hatten wir haben regelmäßig Veranstaltungen als Beratungsstelle weil eben häufiges Thema auch ist dass die Menschen sagen sie wollen sich austauschen mit anderen sie suchen nach Freizeitaktivitäten und wir hatten jetzt hier da sind Bilder ich beschreibe es gleich vom Trommelkurs den hatten wir letztes Jahr im Oktober mit Franco Kratzenstein der selber auch taubblind ist und diese trommeln eben selbst gebaut hat und die arbeiten über Vibration und ja es soll total spannend werden einige da die taubblind sind hörsehbehindert waren also auch ganz unterschiedlich ganz unterschiedliche Menschen und viele auch mit Taubblindenassistenz und genau Sie sehen hier zwei Bilder auf der Präsentation und einmal links ist ein Foto wie eben ein Klient mit seiner Taubblindenassistenz und eine weitere Teilnehmerin auf die auf diese Vibrationsplatten schlagen mit den Klöppeln und der Klient lacht in die Kamera und rechts ist ein Bild wo die Gruppe eben es waren ungefähr zehn Teilnehmende wo die Gruppe um die Tische steht und auf diesen Tischen standen die Vibrationsplatten und der Franco erklärt gerade was gerade irgendwie Thema war und die Taubblindenassistenzkräfte haben es dann teilweise dann weitergegeben eben in Gebärdensprache gebärdensprachlich dann genau das ist auf der rechten Seite und hier das war eine zweite Veranstaltung die war jetzt dieses Jahr im Frühjahr an der Nidda in Frankfurt das war ne Führung mit den Natur mit den Wildnisbotinnen aus Frankfurt die eben hier Führungen anbieten und die uns gesagt haben sie würden das gerne ausprobieren ein Angebot zu machen für Menschen mit Taubblindheit Hörsehbehinderung und auch das war ein toller Ausflug an der Nidda super Wetter und die haben ganz viel auch gearbeitet mit man sieht hier aufm rechten Bild das sind auch wieder 2 Bilder rechts sieht man auch einen Klienten von uns und daneben steht seine Taubblindenassistenz und die Taubblindenassistenz reicht ihm gerade ein Modell von einem Eisvogel den es eben an der Nidda gibt ja genau und links sieht man auch einen Klienten mit seiner Taubblinden- assistenz und es wurden eben auch verschiedene Pflanzen erfühlt aber eben auch gerochen also es war auch eine gute Umgebung natürlich um einfach auch über verschiedene Sinne da die Natur zu erfahren ja ja damit bin ich am Ende hier sind noch unsere Kontaktdaten ich bin wie gesagt von der hessischen Beratungsstelle für Taubblindheit und Hörsehbehinderung wir beraten hessenweit wir sind eine Anlaufstelle für Menschen die selbst betroffen sind für Angehörige für Fachkräfte und und man kann uns bei Fragen Anliegen Interesse auch an Zusammenarbeit gerne kontaktieren die blista man findet uns auf der blista-Webseite es ist auf der Präsentation jetzt ein QR- Code oben links da kommt man auf die Website der blista und die Beratungsstelle und auch meine Kontaktdaten noch mal eben mein Name Klara Bellinger und E-Mail tbl-beratung@blista.de und unsere Telefonnummer auch da kann man uns eigentlich immer gut erreichen und die blista ist natürlich auch auf Instagram vertreten unter blista campus also wenn Sie Interesse daran haben was die blista sonst so macht können Sie uns gerne folgen wir freuen uns und dann bedanke ich mich erst mal fürs Zuhören und wenn Fragen sind Anmerkungen dann sehr gerne ja vielen Dank Frau Bellinger für den Vortrag gibt es von Ihrer Seite jetzt Fragen weil jetzt haben Sie die Möglichkeit noch direkt Frau Bellinger was zu fragen danke ja Moment ja ich komme zu Ihnen hallo ja hallo mein Name ist Bianca Bertrans ich arbeite in der EUTB im Prinzip auf dem gleichen Stockwerk wie Frau Bellinger und ich wollte nur noch mal sagen wenn man Probleme hat mit dem LWV oder ja sie sagte es vorhin man kann mit einer Untätigkeitsklage drohen oder sowas das ist alles nicht so ganz einfach da würden wir echt empfehlen bei einem beim Blinden- und Sehbehindertenbund oder bei PRO RETINA Mitglied zu sein um dann auch die Rechtsberatung die sehr kostengünstige Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können wann immer es da Schwierigkeiten gibt mit der Beantragung oder eben solchen Dingen die Rechte behinderter Menschen ist dass die einen dann vertritt danke ja danke ja danke für den Hinweis noch danke können Sie das von der EUTB auch selber machen oder brauchen wir da die Rechtsberatung dann vom DBSV danke die dürfen dann nur weiterleiten also wenn man Mitglied ist im BSBH zum Beispiel oder eben PRO RETINA dann ist es tatsächlich so dass die Rechtsberatung und gegebenenfalls auch Rechtsvertretung sehr kostengünstig bis kostenlos ist also das ist wirklich sehr zu empfehlen nicht nur weil ich für den Verein arbeite sondern ich komme zu Ihnen hier hinten hallo so ich komme jetzt hallo hier ist Franco Kratzenstein darf ich eine Bemerkung machen ja folgendes die Rechtsberatung rbm die setzt einmal voraus dass man Mitglied ist beim DBSV Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband oder PRO RETINA dann hat man Anspruch auf eine Rechtsberatung und auch eine Vertretung hierbei muss man aber beachten wenn man ein Verfahren verliert hat man eine eigenbeteiligung das ist das was viele nicht wissen ja wie hoch der Betrag mittlerweile ist weiß ich nicht aber der liegt ungefähr unter 300 Euro was auch viele nicht wissen ist wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat kann man auch unter anderem von der rbm eine Vertretung bekommen ja ja also man muss nicht unbedingt Mitglied woanders sein sondern was auch eine Rolle spielt ist eine Rechtsschutzversicherung das wollte ich nur mal kurz sagen danke schön danke schön ja da war jetzt direkt meine Frage wenn ich eine Rechtsschutzversicherung abschließe muss ich dann auch angeben dass ich eben hörsehbehindert bin muss ich das machen habe ich da irgendwie Nachteile durch oder ja die Rechtsschutzversicherung kann ja jeder Mensch in Anspruch nehmen das ist ja unabhängig davon ob er ne Behinderung hat oder nicht wichtig ist nur dass da die soziale Vertretung ist also dass man vor dem Sozialgericht eine Vertretung bekommt das ist das Einzige worauf man achten muss vielen Dank ja wollten Sie noch etwas fragen ja ja ist das die letzte Frage weil damit wir im Programm auch bleiben ja okay gut also wenn ich ein persönliches Budget bekomme und auch wie ist es möglich so für den privaten Bereich eine Assistenz zu erhalten verstehe ich alles aber mit der Arbeitsassistenz in diesem Bereich ja zum Beispiel für den beruflichen Bereich oh wenn ich eine Assistenz gefunden habe zum Beispiel und da noch also die sorry ja okay also es dauert immer so lange mit den ja genau es geht ums Thema Arbeitsassistenz und in dem Bereich und zum Beispiel wenn ich Arbeit suche arbeitssuchend bin und in einen Bereich eintrete dann möchte ich auch beim Integrationsamt einen Antrag stellen für eine Arbeitsassistenz und dann ein persönliches Budget bekomme das braucht allerdings immer super lang also auf dem kurzen Weg dann Assistenz zu bekommen ist nicht möglich es verzögert sich immer sehr sehr lange man hat dann kommunikative Probleme im Arbeitsleben und das ist natürlich auch ein großes Problem dass man dann dass man zwar einen Antrag stellen kann es aber sehr sehr lange dauert und dadurch dann eben auch Schwierigkeiten im Arbeitsleben hat und das eine sehr schwierige Situation ist die momentan einfach so ist und das ist hat natürlich auch viel mit Diskriminierung und so zu tun aber es ist wirklich sehr schwierig momentan ja okay es war keine Frage sondern nur eine Anmerkung ja danke genau ja das ist glaube ich überall Entschuldigung einfach noch mal das ist ja glaube ich überall dass man einfach warten also dass es einfach ganz ganz lange Bearbeitungszeiten gibt ich glaube auch bundeslandunabhängig und egal welcher Kostenträger aber natürlich ist es total frustrierend ja wir hoffen der Vortrag hat Ihnen gefallen mehr Informationen finden Sie unter sightcity.net/F031003 vielen Dank und bis zur nächsten SightCity