SightCity Forum 2026 - Soziale Teilhabe mit Taubblindenassistenz (TBA) - von der Antragsstellung bis zur regelmäßigen Unterstützung (F031003)
24.08.2026 34 min
Video zur Episode
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Zusammenfassung & Show Notes
Wie beantragt man eine Taubblindenassistenz – und wie lange dauert das wirklich? Klara Bellinger von der Hessischen Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung führt in ihrem Forumsbeitrag auf der SightCity 2026 durch das komplette Verfahren: Antrag beim Landeswohlfahrtsverband, Bedarfsermittlung, Teilhabeplan, Zielvereinbarung und Widerspruch. Dazu die gesetzlichen Grundlagen im SGB IX, der Unterschied zwischen persönlichem Budget und Sachleistung sowie Beispiele aus der Praxis der Beratungsstelle. Aufgezeichnet am 27. Mai 2026.
Die Beratungsstelle für Taubblindheit und Hörsehbehinderung (00:00:00)
Klara Bellinger arbeitet für die Hessische Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung, ein Angebot der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista). Die Beratungsräume liegen in Frankfurt-Sachsenhausen, beraten wird aber hessenweit und auch aufsuchend; finanziert wird die Stelle vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Es gibt sie seit rund 23 Jahren.
Beraten wird persönlich, per E-Mail, Telefon und Videotelefonie – in Lautsprache und in Gebärdensprache, bei Bedarf mit Gebärdensprachdolmetschung. Themenschwerpunkte: Sozialrecht, Eingliederungshilfe, Schwerbehindertenausweis, Pflege und psychosoziale Beratung. Anlaufstelle ist sie für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte gleichermaßen.
Was ist Assistenz – und wer ist Kostenträger? (00:03:16)
Assistenz ist ein Mittel, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Der zuständige Kostenträger hängt vom Kontext ab: im Bereich Arbeit häufig das Integrationsamt, die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur; bei gesundheitlichen Terminen die Krankenkasse; im Bereich der sozialen Teilhabe in Hessen der Landeswohlfahrtsverband (LWV) als Träger der Eingliederungshilfe.
Der Antrag beim LWV: Fristen und Untätigkeitsklage (00:04:15)
Erster Schritt ist der Antrag – formlos möglich, sinnvoller ist aber der neunseitige Vordruck des LWV, zu dem es online auch eine Ausfüllhilfe gibt. Als Bearbeitungszeit gelten sechs Monate als legitim; in der Praxis dauert es oft länger. Nach Ablauf der sechs Monate kann man nachfragen und, wenn sich nichts bewegt, mit einer Untätigkeitsklage drohen. Bellinger betont aus 23 Jahren Beratungserfahrung: Nachhaken ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig – es gab Fälle, in denen allein die Bedarfsermittlung über ein Jahr auf sich warten ließ.
Bedarfsermittlung, Teilhabeplan PIT und Zielvereinbarung (00:06:17)
Eine mitarbeitende Person des LWV kommt zur antragstellenden Person nach Hause und erfasst gemeinsam mit ihr den Bedarf: Wo wird Unterstützung gebraucht, in welchem Ausmaß, wie ist die familiäre Situation, wie selbstständig ist die Person? Daraus entsteht der Hilfeplan – in Hessen der personenzentrierte integrierte Teilhabeplan, kurz PIT.
Auf dieser Grundlage wird eine Zielvereinbarung zugesandt, die konkrete Ziele enthält (Beispiele aus dem Vortrag: „Frau M. kann ihre Einkäufe selbstständig erledigen", „Herr K. geht seinen Hobbys nach"), dazu die bewilligte Stundenzahl und den Geldbetrag. Wichtig: Gegen die Zielvereinbarung selbst ist kein Widerspruch möglich, gegen den endgültigen Bescheid schon – in der Regel innerhalb eines Monats, und ein Jahr lang, wenn im Bescheid keine Widerspruchsfrist genannt ist.
Gesetzliche Grundlage: SGB IX, Paragraphen 113 und 78 (00:09:38)
Bellinger liest beide Paragraphen im Wortlaut vor, weil sie überraschend verständlich formuliert sind. § 113 SGB IX regelt die Leistungen zur sozialen Teilhabe allgemein – Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung im eigenen Wohnraum und im Sozialraum.
§ 78 SGB IX regelt die Assistenzleistungen konkret: allgemeine Erledigungen des Alltags, Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung, Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Freizeitgestaltung einschließlich Sport sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit ärztlich verordneter Leistungen – und ausdrücklich die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen. Genau dieser letzte Punkt ist für die Zielgruppe entscheidend: Assistenz darf auch dafür genutzt werden, Kommunikationsbarrieren zu bewältigen.
Persönliches Budget oder Sachleistung (00:13:01)
Zwei Wege, die Leistung zu erhalten:
- Persönliches Budget (Geldleistung nach § 29): Der LWV zahlt direkt an die antragstellende Person, die damit die Rechnungen der Assistenzkräfte begleicht. Zwei Varianten – im Arbeitgebermodell ist man selbst Arbeitgeberin, meldet die Person etwa bei der Minijob-Zentrale an und ist für die Sozialversicherung verantwortlich; im Dienstleistermodell bucht man über einen Träger, ein Unternehmen oder eine selbstständig tätige TBA.
- Sachleistung: Ein sozialer Träger mit eigenen Beschäftigten rechnet direkt mit dem LWV ab. Weniger Verwaltungsaufwand, aber auch weniger Einfluss darauf, wer kommt und wann.
Typische Einsatzfelder von Assistenz im Alltag: Unterstützung beim Einkauf, Freizeit- und Sportaktivitäten, kulturelle Aktivitäten, administrative Angelegenheiten wie Post, Formulare und Telefonate, Begleitung zu Terminen – und dabei häufig die Unterstützung der Kommunikation.
Voraussetzungen, Taubblindengeld und Qualifikation (00:16:33)
Die Eingliederungshilfe ist einkommens- und vermögensabhängig: Die Vermögensfreigrenze liegt aktuell bei rund 70.000 Euro, die Einkommensgrenze je nach Erwerbssituation ungefähr zwischen 1.700 und 2.300 Euro netto monatlich. Sie ist außerdem nachrangig – in der Regel muss zuerst ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst durchgeführt werden. Und der Anspruch besteht nur, wenn tatsächlich ein Teilhabebedarf vorliegt, nicht per se.
In Hessen gibt es zusätzlich das Taubblindengeld von rund 1.500 Euro. Der LWV rechnet davon üblicherweise 30 Prozent – etwa 500 Euro – auf die Assistenzleistungen an. Das steht so nirgendwo im Gesetz, ist aber gängige Praxis; gegen eine höhere Anrechnung kann man vorgehen, und meistens wird das akzeptiert.
Zur Qualifikation: Die berufsbegleitende Weiterbildung zur Taubblindenassistenz dauert ein Jahr und wird an vier Standorten angeboten – Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und NRW. Vermittelt werden taubblindenspezifische Kenntnisse, Kommunikationsformen, Führtechniken, rechtliche und medizinische Aspekte sowie das Assistenz-Selbstverständnis.
Der bundesweite TBA-Verband führt eine nach Bundesländern gegliederte Liste. In Hessen sind dort nur sechs TBA gelistet – in NRW und Baden-Württemberg deutlich mehr. Die Beratungsstelle vermittelt auch Kontakte zwischen Assistenzsuchenden und Assistenzkräften. Daneben gibt es Sehbehinderten- bzw. Hörsehbehindertenassistenzkräfte mit anderer Qualifikation, die meist eher lautsprachlich arbeiten, während TBA häufig gebärdenkompetent sind. Der DBSV führt dazu eine bundesweite Liste (Suchbegriff: „DBSV Liste Hörsehbehindertenassistenz").
Aus der Praxis und Fragen aus dem Publikum (00:22:59)
Zwei Veranstaltungsbeispiele der Beratungsstelle: ein Trommelkurs im Oktober mit Franco Kratzenstein, der selbst taubblind ist und die über Vibration arbeitenden Trommeln selbst gebaut hat – rund zehn Teilnehmende, viele mit Taubblindenassistenz, die das Erklärte gebärdensprachlich weitergab. Und eine Naturführung an der Nidda in Frankfurt im Frühjahr mit den Wildnisbotinnen, bei der Pflanzen erfühlt und gerochen und ein Modell eines Eisvogels ertastet wurde.
Aus der Fragerunde:
- Kostengünstige Rechtsberatung: Eine Beraterin der EUTB empfiehlt eine Mitgliedschaft beim Blinden- und Sehbehindertenbund oder bei PRO RETINA, um die sehr kostengünstige Rechtsberatung und Rechtsvertretung der rbm (Rechte behinderter Menschen) in Anspruch nehmen zu können.
- Eigenbeteiligung: Ein Beitrag ergänzt, dass bei einem verlorenen Verfahren eine Eigenbeteiligung anfällt – nach seiner Einschätzung unter 300 Euro – und dass auch eine Rechtsschutzversicherung den Zugang zur Vertretung eröffnen kann, ohne Verbandsmitgliedschaft.
- Rechtsschutzversicherung und Behinderung: Auf die Frage, ob man beim Abschluss eine Hörsehbehinderung angeben muss, lautet die Antwort: nein – entscheidend ist nur, dass die Vertretung vor dem Sozialgericht im Vertrag enthalten ist.
- Arbeitsassistenz: Ein Beitrag schildert, wie lange die Bewilligung einer Arbeitsassistenz über das Integrationsamt dauert und welche kommunikativen Probleme im Arbeitsleben dadurch entstehen. Klara Bellinger bestätigt, dass die langen Bearbeitungszeiten bundesland- und kostenträgerunabhängig ein Problem sind.
Kontakt
- Hessische Beratungsstelle für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung: tbl-beratung@blista.de
- blista – Deutsche Blindenstudienanstalt e. V.: https://www.blista.de
- Instagram: blista campus
- Vortragsseite: https://sightcity.net/F031003
- SightCity: https://sightcity.net
Über die SightCity
Die SightCity ist Europas größte Fachmesse für Blinden- und Sehbehinderten-Hilfsmittel. Mehr Informationen: www.sightcity.net
SightCity Kontakt (Allgemein)
E-Mail: info@sightcity.net
Website: https://www.sightcity.net
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Transkript
hallo herzlich willkommen
zum Mitschnitt des Forums vom 27.05.2026
Soziale Teilhabe mit Taubblindenassistenz (TBA)
von der Antragstellung bis zur regelmäßigen Unterstützung
viel Spaß mit dem Vortrag
hallo also wie gesagt mein Name ist Klara Bellinger
ich werde heute ein bisschen was
erzählen zum Thema soziale Teilhabe
mit Taubblindenassistenz und da
einfach so ein bisschen
beschreiben
aus unserer Beratungserfahrung der letzten 23 Jahre
wie ist da das Prozedere also vom Antrag
was dann alles darauf folgt
bis eben man dann tatsächlich
regelmäßig Unterstützung hat durch
Taubblindenassistenz oder andere Assistenzkräfte
ich bin von der Deutschen
Blindenstudienanstalt kann ich auch noch mal sagen
ich glaube die meisten hier wissen es
die blista hat auch einen Stand im
wenn man die Rolltreppe hochkommt links in dem Raum
da sind auch noch andere
Angebote von der blista
also die blista hat ganz viele Angebote vor allem in
Marburg und wenn man da noch
Informationen möchte kann man gerne bei uns vorbeigucken
wir sitzen
in Frankfurt die hessische Beratungsstelle für Menschen mit
Taubblindheit und Hörsehbehinderung
und
die Beratungsräume sind in Frankfurt-Sachsenhausen
und wir bieten aber auch Beratung an
aufsuchend hessenweit
wir sind finanziert vom hessischen Ministerium
für Arbeit Integration Jugend und Soziales und
und uns gibt es jetzt seit 23 Jahren ungefähr
und wir bieten
neben den persönlichen Beratungen auch Beratung per E-Mail
und Telefon an und per Videotelefonie
ist dann eben
vor allem für die Menschen die eben
gebärdensprachlich kommunizieren und wir passen uns
an die kommunikativen Bedürfnisse an das heißt wir bieten
Beratung in Lautsprache an
aber auch in Gebärdensprache
und können da auch
Dolmetscher Gebärdensprachdolmetscher
für die Beratung hinzuziehen
wir beraten zu ganz unterschiedlichen Themen also
großer Bereich ist das Sozialrecht sozialrechtliche Themen
Eingliederungshilfe
Leistungen der Eingliederungshilfe Schwerbehindertenausweis
Pflege ist ein großes Thema bei uns in den Beratungen
psychosoziale Beratung ist auch ein Angebot was wir haben
und wir sind eine Anlaufstelle
sowohl für Personen
die eben selber betroffen sind von dieser doppelten
Sinnesbehinderung
aber auch für Angehörige Fachkräfte
die Anliegen haben oder einen Informationsbedarf
auch einfach zu diesem Thema
für die sind wir eine Anlaufstelle hier hessenweit ja
genau dann erst mal
zu der Frage was ist Taubblindenassistenz
also erst mal
einfach das Thema Assistenz ist jetzt so sehr allgemein
aber ich dachte es ist gut
das vielleicht auch einfach noch mal zur Einführung
Assistenz kann eben ein
Mittel sein um gesellschaftliche Teilhabe
zu ermöglichen
und je nach Kontext gibt es eben verschiedene Kostenträger
im Kontext Arbeit beispielsweise ist es dann
häufig das Integrationsamt oder die Rentenversicherung
oder die Arbeitsagentur
bei gesundheitlichen Terminen ist es dann die Krankenkasse
und eben im Rahmen der sozialen Teilhabe wo ich heute was
drüber erzählen werde ist es
der LWV Hessen der Landeswohlfahrtsverband in Hessen
der ist der Kostenträger für die Eingliederungshilfe und
und dann jetzt zur Frage wie bekomme ich TBA
also ist natürlich wie bei den meisten Leistungen
der erste Schritt ist ein Antrag
dieser Antrag kann sowohl formlos erfolgen
es macht aber Sinn da es einen Vordruck gibt vom LWV
genau das habe ich am Anfang vergessen zu sagen
mir ist es wichtig
es ist jetzt alles was ich sage bezieht sich natürlich auf
Hessen und in anderen Bundesländern gilt dann wieder anderes
oder sieht es wieder anders aus
das möchte ich einfach dazu sagen ja
und auch dass das
unsere Erfahrung
so ein bisschen
der letzten 23 Jahre
aus den Beratungen sind in der Zusammenarbeit mit dem LWV
in Bezug auf Eingliederungshilfeleistungen aber auch da
kein Anspruch auf
auf Vollständigkeit oder Allgemeingültigkeit
aber einfach so ein bisschen dass Sie wissen wie kann
es aussehen
genau also erster Schritt der Antrag der kann formlos
erfolgen beim LWV
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
oder eben auch direkt mit dem
Antragsformular das ist ein neunseitiger Antrag
dafür gibt es auch eine Ausfüllhilfe
die ist tatsächlich auch
manchmal ganz hilfreich das findet man alles online ja
und dieser Antrag geht eben an den LWV dann hat der LWV
normalerweise
sechs Monate sind legitim sagt man als Bearbeitungszeit
wir wissen glaube ich alle es geht oft darüber hinaus
aber nach sechs Monaten kann man dann eben mal
anklopfen beim LWV und sagen
hallo ich hatte da einen Antrag gestellt was ist denn der Stand
ja und genau nach diesen
sechs Monaten kann man dann eben auch wenn man merkt
es tut sich einfach gar nichts
mit einer Untätigkeitsklage drohen das ist auch immer ein Mittel
um einfach wieder
ein bisschen Bewegung in die Sache zu bringen wenn man
den Eindruck hat
es bleibt irgendwie einfach
ist irgendwo versackt oder bleibt irgendwo liegen
dann der nächste Schritt
ist die Bedarfsermittlung nach dem Antrag das
Bedarfsermittlungsgespräch da kommt eine mitarbeitende Person
vom LWV zum Antragsteller zur Antragstellerin nach Hause
und schaut sich eben die Lebenssituation an
und guckt was für ein Bedarf besteht
wo braucht die Person
Unterstützung in was für einem Ausmaß braucht sie Unterstützung
wie ist auch die familiäre
Situation gibt es da vielleicht Unterstützung oder
lebt die Person alleine
und auch was für eine
wie stark ist die Beeinträchtigung
wie selbstständig ist die Person noch
eben wo ist Assistenz nötig und dann wird gemeinsam eben
der Bedarf erfasst
und der LWV-Mitarbeiter die Mitarbeiterin
schreibt einen Hilfeplan das ist in Hessen
der personenzentrierte integrierte Teilhabeplan
ein komplizierter Titel kurz PIT und
und in diesem PIT
in diesem Hilfeplan sind die Ziele formuliert und die
nach diesem Hilfeplan
wird dem antragstellenden der antragstellenden
Person eine Zielvereinbarung zugesandt
die dann eben die Ziele enthält also zum Beispiel
Frau M. kann ihre Einkäufe selbstständig erledigen
oder Herr K. geht seinen Hobbys nach
also das sind Beispiele
für Ziele die dann da drin stehen können
in dieser Zielvereinbarung
stehen Ziele und auch die Stundenanzahl die der LWV eben
bewilligt oder vorschlägt und der Geldbetrag
und das bezieht sich jetzt aufs persönliche Budget also da
gibt es diese
Zielvereinbarung
ich sage nachher noch mal was zum persönlichen
Budget was das ist und
und es gibt die Möglichkeit wenn man merkt okay was in der
Zielvereinbarung steht
reicht eigentlich nicht oder es wird nicht alles wiedergegeben
was ich in diesem Bedarfsermittlungsgespräch eigentlich
angeführt hatte wo ich Assistenz benötige
dann kann man da auch noch mal mit dem LWV
ins Gespräch gehen
und dann kann entweder noch mal
geguckt werden noch mal eine Bedarfsermittlung oder
man wartet auf den Bescheid
und kann dann darüber dagegen
Widerspruch einlegen also gegen diese Zielvereinbarung
kann man keinen Widerspruch einlegen aber gegen den
endgültigen Bescheid
da kann man dann eben innerhalb eines Monats
meistens Widerspruch einlegen und wenn nichts
keine Widerspruchsfrist im Bescheid genannt ist
dann kann das auch bis zu einem
Jahr sein oder dann ist es ein Jahr
ein Jahr hat man dann Zeit zum Widerspruch
ja genau das war jetzt so das Prozedere
aus unseren Erfahrungen also es
gab Fälle da hat es teilweise über ein Jahr auch gedauert
bis überhaupt mal die
Bedarfsermittlung
stattfand und aus unserer Erfahrung
kann ich sagen es lohnt sich
oder es ist tatsächlich einfach auch notwendig
da immer mal wieder
nachzuhaken
und Druck zu machen und einfach zu sagen
da war was ich warte immer noch und eben
wenn man das Gefühl hat da tut sich nichts
oder nach sechs Monaten gibt es auch die Möglichkeit
mit einer Untätigkeitsklage zu drohen
ja gut
ja dann einfach noch mal zur gesetzlichen
Grundlage ich fand das ganz
interessant ich habe jetzt bei der Vorbereitung
für den Vortrag
auch noch mal ins SGB IX geguckt also Sozialgesetzbuch IX
da ist die Eingliederungshilfe geregelt
und ich habe gemerkt
es lohnt sich da doch einfach noch mal reinzugucken
manchmal ist es sehr
kompliziert formuliert
aber ich finde
bei den Paragraphen die ich jetzt hier kurz erläutere
es ist
relativ verständlich und man kriegt einfach eine Idee davon
was sind Leistungen zur sozialen Teilhabe was ist
Assistenz genau oder was kann das genau sein
und
kennt einfach die gesetzliche Grundlage auf der
das ja einfach alles
basiert das kann man online
SGB IX Paragraph 113 zum Beispiel eingeben und dann
kann man da sich durchlesen was können
eigentlich in der Eingliederungshilfe
Leistungen zur sozialen Teilhabe sein
genau und eben Paragraph 113
regelt Leistungen zur sozialen Teilhabe
ich lese es einmal kurz vor Leistungen
zur sozialen Teilhabe werden erbracht
um eine gleichberechtigte Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft
zu ermöglichen oder zu erleichtern
hierzu gehört
Leistungsberechtigte
zu einer möglichst selbstbestimmten
und eigenverantwortlichen Lebensführung
im eigenen Wohnraum
sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen und sie hierbei
zu unterstützen ja genau
so das ist der Paragraph 113 da geht es einfach um
allgemeine Leistungen
zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe
und dann der Paragraph 78 regelt eben explizit
Assistenzleistungen
es ist viel Text ich weiß aber
ich wollte es trotzdem gerne
vorlesen weil ich es einfach wichtig finde weil es
eben die gesetzliche Grundlage bildet
Paragraph 78 Assistenzleistungen
zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung
des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung
werden Leistungen für Assistenz erbracht
sie umfassen insbesondere
Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags
wie die Haushaltsführung
die Gestaltung sozialer Beziehungen
die persönliche Lebensplanung
die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und
die Freizeitgestaltung
einschließlich sportlicher Aktivitäten
sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit
der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen
und sie beinhalten die Verständigung mit der Umwelt
in diesen Bereichen also finde ich auch wichtig
Thema Kommunikation
dass eben Assistenz auch genutzt
wird oder genutzt werden kann wenn notwendig um eben
Kommunikationsbarrieren
zu bewältigen ja
ja genau das war's jetzt erstmal mit Paragraphen
ja dann wird
bei der Assistenz oder Taubblindenassistenz
generell Assistenz
kann man die in zwei Formen erhalten
in Form von Geldleistungen
das ist dann eben das persönliche Budget nach Paragraph 29
und
da zahlt der LWV an mich als Antragstellerin eben direkt
das Geld und ich zahle es dann eben weiter
begleiche damit die Rechnungen
die die Assistenzkräfte an mich richten
da gibt es auch noch mal zwei verschiedene Modelle das
Dienstleistermodell und das Arbeitgebermodell
ich finde es einfach gut das zu wissen und gehört zu haben
und es ist komplex
aber ich wollte es einfach noch mal
benennen und hab's auch hiermit reingenommen
in die Präsentation
beim Arbeitgebermodell
bin ich eben als Assistenznehmerin
Arbeitgeberin
und muss die Person auch anmelden also auch sozialversicherungsrechtlich
bei der Minijob-Zentrale zum Beispiel und bin
verantwortlich
für die Sozialversicherung
und das ist eben beim Dienstleistermodell anders
da kann ich einen Dienstleister so einen
Träger oder ein Unternehmen
oder auch eine selbstständig
tätige TBA die eben angemeldet ist als Selbstständige
dass ich die darüber
buche genau
und Assistenz
als Sachleistung
gibt es auch das ist dann eben nicht das persönliche Budget
sondern da
hat man dann einen sozialen
Träger meistens der eben
Beschäftigte hat und der LWV hat mit diesem sozialen Träger
Verträge Leistungsvereinbarungen
und ich hab als
Assistenznehmerin mit der ganzen Abrechnung nichts zu tun
sondern nehme eben einfach
Assistenz von diesem sozialen Träger in Anspruch
und hab dadurch aber auch weniger
Einfluss darauf vielleicht wer kommt
also welche Person ich mir da suche als Assistenz
und vielleicht auch weniger wann die kommt
also man hat beim persönlichen Budget einfach größere
man kann selber mehr gestalten aber es ist einfach auch mehr
Aufwand also man muss eben dann auch selber die Rechnungen
begleichen die die Assistenzkräfte an einen richten
genau
ja
ja dann
das ist so ein bisschen das was auch aus dem Paragraph
78 eigentlich schon hervorgeht wofür kann ich eigentlich
Taubblindenassistenz oder Assistenz
im Rahmen der sozialen Teilhabe nutzen also als Leistung
der Eingliederung und
als Leistung der Eingliederungshilfe
und hier sind einfach Beispiele häufige
häufige Dinge wofür
Assistenz genutzt wird im Alltag also Unterstützung
beim Einkauf zum Beispiel
Aktivitäten in der Freizeit also Sportaktivitäten aber auch
kulturelle Aktivitäten ja
Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten
bei der Bearbeitung von meiner Post
Formulare auszufüllen Telefonate zu führen
und natürlich auch Begleitung zu Terminen und eben hier
dann häufig auch die Kommunikation
die da unterstützt wird durch die Assistenz
ja dann noch mal kurz zu den
Voraussetzungen der Eingliederungshilfe also wer bekommt TBA
die
Eingliederungshilfe das
ist wahrscheinlich auch den meisten bekannt
ist einkommens- und vermögensabhängig
also die Vermögensfreigrenze
liegt ungefähr bei 70.000 Euro aktuell
das heißt wenn mein Vermögen über 70.000 Euro liegt
dann habe ich
keinen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe und
und eben auch beim Einkommen
ich habe mal geguckt das ist ungefähr zwischen
1.700 und 2.300 Euro netto monatlich
je nachdem ob man Rente bezieht oder aus
einer selbstständigen oder sozialversicherungspflichtigen
Tätigkeit angestellt ist
also wenn man über diesem Einkommen liegt monatlich netto
dann hat man auch keinen Anspruch aber das prüft der
LWV ja sowieso man muss da ja seine ganzen
Kontoauszüge und so was offenlegen
ja
dann ist die Eingliederungshilfe eine nachrangige Leistung
das heißt
meistens es wird eigentlich immer auch wenn die Person
noch keinen Pflegegrad
hat oder auch noch nie begutachtet worden
ist vom medizinischen Dienst
muss meistens erst ein Antrag gestellt werden auf
Pflegeleistungen und es findet eine Begutachtung
statt durch den Medizinischen Dienst und erst
dann kann die
der Eingliederungshilfeantrag bewilligt
werden oder bearbeitet werden
weil eben erst geschaut werden muss hat die Person
eigentlich Anspruch auf Pflegeleistungen ja
und der Anspruch besteht nur
fand ich auch wichtig wenn tatsächlich ein Bedarf da ist
also ich habe diesen Anspruch nur wenn ich
Schwierigkeiten habe in der Teilhabe
oder einfach die Teilhabe mir nicht möglich ist
wenn ich es
so auch hinkriege oder einfach auch Unterstützung habe
aus meinem Umfeld oder je nachdem eben wann man auch
wann die Behinderung eingetreten ist wann man irgendwie
ertaubt ist oder erblindet ist
konnte man davor natürlich verschiedene
ja Skills und Fähigkeiten erwerben
oder wenn es angeboren ist
ist man auf mehr Assistenz angewiesen
also man hat nur Anspruch wenn
der Bedarf tatsächlich da ist und nicht einfach per se
das fand ich auch einfach noch mal wichtig
und in Hessen ist es so es gibt das Taubblindengeld
das liegt bei 1.500 Euro ungefähr
bisschen mehr
und da
und macht der LWV
das so dass er meistens 30 Prozent dieses Taubblindengeldes
anrechnet also es sind dann eben ungefähr 500 Euro
auf Leistungen der Eingliederungshilfe auf Assistenzleistungen
das steht so nirgendswo
im Gesetz aber es ist so die übliche Praxis ja
ja genau und wenn der
LWV darüber hinaus also mehr als 30 Prozent anrechnen will
hatten wir auch schon Fälle
dann kann man
ja kann man dagegen
vorgehen und sagen
30 Prozent sind legitim
aber mehr nicht
und meistens wird das dann auch akzeptiert
das einfach so als Orientierung ja
ja
genau dann noch kurz zur Qualifikation es gibt eben auch eine
Qualifikation zur Taubblindenassistenz da gibt es vier
Standorte in Deutschland das ist ne berufsbegleitende
Weiterbildung
die über ein Jahr
geht und ich fand es einfach noch mal wichtig
das auch zu sagen weil das
vielen nicht bekannt ist die eben nicht in dem Bereich
irgendwie tätig sind oder selber betroffen sind ja
vier Standorte in Deutschland es ist
in Niedersachsen kann man die machen in Bayern in Baden
Württemberg und in NRW
und es werden eben
taubblindenspezifische Kenntnisse Kommunikationsformen
vermittelt Führtechniken aber auch
rechtliche Aspekte medizinische Aspekte
und auch das Assistenz-Selbstverständnis
ist ein Thema in dieser Weiterbildung
es gibt den TBA-Verband
der ist bundesweit
der Berufsverband für Taubblindenassistenzkräfte ja
und hat eine Liste wenn man TBA sucht
also auch nach Bundesländern aufgegliedert
in Hessen sind sechs TBA gelistet ist tatsächlich eher wenig
also es gibt Bundesländer wie NRW zum Beispiel da gibt es
sehr viel mehr oder auch in Baden-Württemberg
und wir sind aber auch eine
Anlaufstelle als Beratungsstelle eben für
Menschen die als Taubblindenassistenz arbeiten
das hatten wir auch immer wieder dass uns
Personen aus anderen Bundesländern kontaktiert haben
und gesagt haben
ich bin auch bereit in
Hessen zu arbeiten
nach Hessen zu fahren oder wohnen an der Grenze
oder ich bin im Sommer irgendwie drei Monate in Hessen
habt ihr Personen die Assistenz suchen und da
unterstützen wir eben auch bei der Kontaktvermittlung
also auch da
genau das sehen wir als einen Teil unserer Aufgabe
und wenn sie jetzt
beispielsweise auch
Assistenz suchen oder TBA
suchen es hängt natürlich auch immer davon ab
in ländlichen Regionen ist es schwieriger als in Städten
aber können Sie gern Kontakt aufnehmen und wir
schauen ob wir da irgendwie Kontakte haben ja
und was mir
auch noch wichtig war zu sagen es gibt neben eben
Taubblindenassistenz
auch Sehbehindertenassistenzkräfte
es ist eine andere
Qualifikation die die Personen haben
und
es brauchen eben nicht alle Personen also die die
Personengruppe der Menschen mit Taubblindheit
Hörsehbehinderung ist ja relativ
heterogen also es ist sehr unterschiedlich
in welchem Ausmaß die Menschen im Hören und im Sehen
beeinträchtigt sind und
und eben manche brauchen
Taubblindenassistenz
oder arbeiten lieber mit Taubblindenassistenz
die sind häufig auch
gebärdenkompetent und Hörsehbehindertenassistenzkräfte
die arbeiten dann meistens
eher lautsprachlich also so als grobe Orientierung
und da gibt es eine Liste online vom DBSV
wenn man da sucht kann man auch einfach wenn man eingibt
DBSV Liste Hörsehbehindertenassistenz
findet man da ne Übersicht bundesweit auch
ja dann einfach noch so ein bisschen was aus unserer Arbeit
wir hatten
wir haben regelmäßig Veranstaltungen
als Beratungsstelle weil eben häufiges Thema auch ist
dass die Menschen sagen sie wollen
sich austauschen mit anderen
sie suchen nach Freizeitaktivitäten
und wir hatten jetzt hier da sind Bilder
ich beschreibe es gleich vom
Trommelkurs den hatten wir letztes Jahr
im Oktober mit Franco Kratzenstein
der selber auch taubblind ist
und diese trommeln eben selbst gebaut hat
und die arbeiten über Vibration
und ja es soll total spannend werden
einige da die taubblind sind hörsehbehindert waren
also auch ganz unterschiedlich
ganz unterschiedliche Menschen
und viele auch mit Taubblindenassistenz
und genau Sie sehen hier zwei Bilder auf der Präsentation
und einmal links ist ein Foto wie eben ein
Klient mit seiner
Taubblindenassistenz und eine weitere Teilnehmerin
auf die
auf diese Vibrationsplatten schlagen mit den Klöppeln
und der Klient lacht in die Kamera
und rechts ist ein Bild
wo die Gruppe eben es waren ungefähr zehn Teilnehmende
wo die Gruppe um die Tische steht
und auf diesen Tischen
standen die Vibrationsplatten und der Franco erklärt gerade
was gerade irgendwie
Thema war und die
Taubblindenassistenzkräfte haben es dann teilweise
dann weitergegeben eben in Gebärdensprache
gebärdensprachlich dann
genau
das ist auf der rechten Seite
und hier das war
eine zweite Veranstaltung die war jetzt dieses Jahr im
Frühjahr an der Nidda in Frankfurt
das war ne Führung mit den
Natur mit den Wildnisbotinnen aus Frankfurt
die eben hier Führungen anbieten und
die uns gesagt haben sie würden das gerne ausprobieren ein
Angebot zu machen für Menschen mit
Taubblindheit Hörsehbehinderung
und auch das war ein toller
Ausflug an der Nidda super Wetter
und die haben ganz viel auch gearbeitet mit man sieht
hier aufm rechten Bild das sind auch wieder 2 Bilder
rechts sieht man auch einen Klienten von uns und
daneben steht seine
Taubblindenassistenz und die Taubblindenassistenz reicht ihm
gerade
ein Modell von einem Eisvogel den es eben an der Nidda
gibt ja
genau und links sieht man
auch einen Klienten mit seiner Taubblinden-
assistenz und es wurden eben auch verschiedene Pflanzen
erfühlt aber eben auch gerochen also es war auch
eine gute Umgebung natürlich um einfach auch über verschiedene
Sinne da die Natur zu erfahren ja
ja
damit bin ich am Ende
hier sind noch unsere Kontaktdaten
ich bin wie gesagt von der
hessischen Beratungsstelle für
Taubblindheit und Hörsehbehinderung
wir beraten hessenweit
wir sind eine Anlaufstelle für Menschen
die selbst betroffen sind für Angehörige für Fachkräfte und
und man kann uns bei Fragen Anliegen
Interesse auch an Zusammenarbeit gerne kontaktieren
die blista man findet uns auf der blista-Webseite
es ist auf der Präsentation jetzt ein QR-
Code oben links da kommt man auf die Website der blista
und die Beratungsstelle
und auch meine Kontaktdaten noch mal
eben mein Name Klara Bellinger
und E-Mail
tbl-beratung@blista.de
und unsere Telefonnummer
auch da kann man uns eigentlich immer gut erreichen und die
blista ist natürlich auch auf Instagram vertreten
unter blista campus
also wenn Sie Interesse daran haben was die blista
sonst so macht
können Sie uns gerne folgen wir freuen uns
und dann bedanke ich mich erst mal fürs Zuhören
und wenn Fragen sind Anmerkungen
dann sehr gerne
ja vielen Dank Frau Bellinger für den
Vortrag gibt es von Ihrer Seite jetzt Fragen
weil jetzt haben Sie die Möglichkeit noch direkt
Frau Bellinger was zu fragen danke
ja Moment ja ich komme zu Ihnen
hallo ja hallo mein Name ist Bianca
Bertrans ich arbeite in der EUTB
im Prinzip auf dem gleichen Stockwerk wie
Frau Bellinger und ich wollte nur noch mal sagen wenn man
Probleme hat mit dem LWV
oder ja sie sagte es vorhin man kann mit einer
Untätigkeitsklage
drohen oder sowas das ist alles nicht so ganz einfach
da würden wir echt empfehlen
bei einem
beim Blinden- und Sehbehindertenbund oder bei PRO RETINA
Mitglied zu sein
um dann auch die Rechtsberatung
die sehr kostengünstige Rechtsberatung
in Anspruch nehmen zu können
wann immer es da Schwierigkeiten gibt
mit der Beantragung oder eben solchen Dingen
die Rechte behinderter Menschen ist dass die einen
dann vertritt danke
ja danke ja danke für den Hinweis noch danke
können Sie das von der EUTB
auch selber machen
oder brauchen wir da die Rechtsberatung dann vom DBSV danke
die dürfen dann nur weiterleiten
also wenn man Mitglied ist im
BSBH zum Beispiel oder eben
PRO RETINA dann ist es tatsächlich so dass die
Rechtsberatung und gegebenenfalls auch Rechtsvertretung sehr
kostengünstig bis kostenlos ist also das ist wirklich sehr
zu empfehlen nicht nur weil ich für den Verein arbeite
sondern
ich komme zu Ihnen
hier hinten hallo so ich komme jetzt
hallo
hier ist Franco Kratzenstein darf ich eine Bemerkung machen
ja folgendes die Rechtsberatung rbm
die setzt einmal voraus
dass man Mitglied ist beim DBSV
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband oder PRO RETINA
dann hat man
Anspruch auf eine Rechtsberatung und auch eine Vertretung
hierbei muss man aber beachten
wenn man ein Verfahren verliert hat man eine
eigenbeteiligung das ist das was viele nicht wissen
ja wie hoch der Betrag mittlerweile
ist weiß ich nicht aber der liegt ungefähr unter 300 Euro
was auch viele nicht wissen ist
wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat kann man auch
unter anderem von der rbm eine Vertretung bekommen
ja ja also man muss nicht unbedingt Mitglied woanders sein
sondern was auch eine
Rolle spielt ist eine Rechtsschutzversicherung
das wollte ich nur mal kurz sagen
danke schön danke schön
ja da war jetzt direkt meine Frage
wenn ich eine Rechtsschutzversicherung abschließe
muss ich dann auch angeben dass ich eben
hörsehbehindert bin muss ich das machen
habe ich da irgendwie Nachteile durch oder
ja die
Rechtsschutzversicherung kann ja jeder Mensch in Anspruch
nehmen das ist ja unabhängig davon ob er
ne Behinderung hat oder nicht
wichtig ist nur dass da
die soziale Vertretung ist also dass man
vor dem Sozialgericht
eine Vertretung bekommt
das ist das Einzige worauf man achten muss
vielen Dank
ja wollten Sie noch etwas fragen
ja
ja ist das die letzte Frage
weil damit wir im Programm auch bleiben ja
okay gut also
wenn ich ein persönliches Budget bekomme und auch wie ist es
möglich so für den privaten Bereich eine Assistenz zu erhalten
verstehe ich alles aber
mit der Arbeitsassistenz in diesem Bereich
ja
zum Beispiel für den beruflichen Bereich
oh wenn ich eine Assistenz gefunden habe zum Beispiel
und da noch also die
sorry
ja okay also es dauert immer so lange mit den ja
genau es geht ums Thema Arbeitsassistenz
und in dem Bereich
und zum Beispiel
wenn ich Arbeit suche arbeitssuchend bin und in einen Bereich
eintrete dann möchte ich
auch beim Integrationsamt einen Antrag stellen
für eine Arbeitsassistenz
und dann ein persönliches
Budget bekomme das braucht allerdings immer super lang
also auf dem kurzen Weg dann
Assistenz zu bekommen
ist nicht möglich es verzögert sich immer sehr sehr lange
man hat dann kommunikative Probleme
im Arbeitsleben und das ist natürlich auch ein großes Problem
dass man dann
dass man zwar einen
Antrag stellen kann es aber sehr sehr lange dauert
und dadurch dann eben auch Schwierigkeiten
im Arbeitsleben hat und das
eine sehr schwierige Situation
ist die momentan einfach so ist und das ist
hat natürlich auch viel mit Diskriminierung und so zu tun
aber es ist wirklich
sehr schwierig momentan
ja okay es war keine Frage sondern nur eine Anmerkung
ja danke
genau ja das ist glaube ich überall Entschuldigung
einfach noch mal das ist ja glaube ich überall
dass man einfach warten
also dass es einfach ganz ganz lange
Bearbeitungszeiten
gibt ich glaube auch bundeslandunabhängig
und egal welcher
Kostenträger aber natürlich ist es total frustrierend ja
wir hoffen der Vortrag hat Ihnen gefallen
mehr Informationen finden Sie unter sightcity.net/F031003
vielen Dank und bis zur nächsten SightCity